Aktuelles

Brandenburg startet Online-Meldeportal gegen Hasskriminalität

In Brandenburg ist ein neues Online-Portal für Politiker*innen freigeschaltet worden. Wer angegriffen oder bedroht wird, soll Straftaten damit unkompliziert und direkt bei der zuständigen Behörde anzeigen können.
von DEMO Redaktion · 24. Mai 2024
Der Gang zur Polizeiwache entfällt: Angegriffene Kommunalpolitiker*innen können Straftaten online an eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität melden.

Die Berichte über Anfeindungen und Übergriffe gegen Politiker*innen häufen sich. Das Land Brandenburg regiert darauf nun mit einem Online-Meldeportal. Genutzt werden kann es von Amts- und Mandatsträger*innen, um Fälle von Hasskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg anzuzeigen.

„Die schnelle und unkomplizierte Meldung von Straftaten über das Portal ermöglicht eine effizientere Ermittlung und Ahndung“, sagt Generalstaatsanwalt Andreas Brehm. Das stärke den Schutz der Betroffenen und das Vertrauen in die rechtsstaatlichen Institutionen.

Direkter Zugang zur Zentralstelle

Im Jahr 2021 ist bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität eingerichtet worden. Sie nehme eine zentrale Rolle im Kampf gegen Angriffe auf den Staat und seine Repräsentant*innen ein, heißt es in einer Mitteilung des Brandenburger Justizministeriums.

Mit dem Meldeportal sollen Amts- und Mandatsträger*innen einen direkten Zugang zur Zentralstelle erhalten. Das Justizministerium erklärt: „Die vereinfachte Anzeigeerstattung ermöglicht eine schnelle Beweissicherung und macht die bei der Zentralstelle Hasskriminalität gebündelten Kompetenzen unmittelbar nutzbar. Das Portal bietet strukturierte Hilfestellung, um Hasskommentare in Sozialen Medien, bedrohliche oder beleidigende Nachrichten und sonstige Beiträge im Internet in allen gängigen Dateiformaten unmittelbar der Strafverfolgungsbehörde zu übersenden.“

Alle Brandenburgischen Amts- und Mandatsträger*innen können auf Antrag einen Zugang zu dem Meldeportal erhalten. Eingehende Meldungen werden durch die Zentralstelle der Generalstaatsanwaltschaft geprüft. Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, bearbeitet es entweder die Zentralstelle selbst oder „besonders geschulte und erfahrene Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften“, verspricht die Landesregierung.

Link zum Portal:
hass-melden.brandenburg.de

Autor*in
DEMO Redaktion

Die Redaktion der DEMO - Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik  

0 Kommentare
Noch keine Kommentare