Kein spezieller Schutzschirm für Stadtwerke
Der Bund hat in den vergangenen Monaten viel „zur Unterstützung der Energiewirtschaft“ getan. „Insbesondere wurden erhebliche Bundesmittel zur Stabilisierung der Gaslieferkette auf Ebene der Importeure aufgewendet, um Kaskadeneffekte zu vermeiden und die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.“ Das steht unter anderem in einem Brief von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) an seine Länderkollegen. Zum Ende des Schreibens wirbt er zudem um Verständnis dafür, „dass wir bei hilfebedürftigen Stadtwerken die Verantwortung grundsätzlich bei den jeweiligen Kommunen beziehungsweise in Ihren Landesregierungen sehen.“
Mit anderen Worten: Berlin lehnt aktuell einen unter anderem vom Bundesrat und vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) geforderten speziellen Schutzschirm für die Stadtwerke ab. „Es entspricht dem föderalen Staatsaufbau, dass die Verantwortung für öffentliche Unternehmen beim jeweiligen Eigentümer liegt“, begründet Habeck seine Sicht. Und: „Angesichts der enormen Herausforderungen im Kontext der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs möchte ich Sie bitten, dass insoweit die Länder ihren Beitrag leisten; der Bund kann dies nicht übernehmen.“
Ein Sprecher des Ministeriums verweist auf Nachfrage auf Paragraf 29 des am 8. Juli auch vom Bundesrat verabschiedeten Energiesicherungsgesetzes. Dieser ermögliche „Stabilisierungsmaßnahmen auf Basis des Haushaltsrechts zu ergreifen, wenn Unternehmen in Not sind“. Stadtwerke könnten privat-rechtlich verfasste Unternehmen sein, „die mehrheitlich im Eigentum des Staates stehen.“ Damit seien Stabilisierungsmaßnahmen nach Paragraf 29 Energiesicherungsgesetz „grundsätzlich auch zugunsten von Stadtwerken möglich“, heißt es in der Stellungnahme: „Ein Rechtsanspruch auf Stabilisierung besteht nicht, hier muss im Einzelfall entschieden werden. Das gilt für jede Stabilisierungsmaßnahmen für jedes Unternehmen.“
Bundesratsinitiative für die Stadtwerke
Einen Schutzschirm für die Stadtwerke hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause gefordert. Die Initiative dazu war von Niedersachsen und Schleswig-Holstein ausgegangen und stieß auf großes Wohlwollen seitens des VKU. Dessen Hauptgeschäftsführer Inbert Liebig mahnt in einer Stellungnahme: „Deutschlands Stadtwerke können – wie andere Energieversorger auch – durch die wirtschaftlichen Turbulenzen auf dem Gasmarkt in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wodurch die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet wäre.“
Als „besonders dringlich“ bezeichnet Liebig „ein Insolvenzmoratorium auch für kommunale Unternehmen. Die Versorgungssicherheit dürfe „nicht vom Haushalt einzelner Kommunen abhängen“. Liebig fordert deshalb „die gesamtstaatliche Verantwortung von Bund und Ländern“ ein. Und: „Die Forderung des Bundesrats nach einer Absicherung des Energiehandels sowie von Liquiditätshilfen und Zuschüssen im Notfall ist daher folgerichtig. Kriegsfolgen dürfen nicht kommunalisiert werden.“
Kommunen bereiten sich vor
Derweil bereiten sich die Kommunen auf einen möglichen Energienotstand im Herbst und Winter vor – mit unterschiedlichen Maßnahmen. Der Fokus, den unter anderem der Deutsche Städtetag empfiehlt, liegt hierbei auf den Schwimmbädern. Diese gelten als die größten Kostentreiber in Sachen Energie für die Kommunen. Aber auch die Absenkung der Raumtemperatur und das Abdimmen der Straßenbeleuchtung sind entweder geplant oder schon in Arbeit.
Den bislang wohl radikalsten Schnitt macht Nürnberg. „Wir schließen vom 16. Juli bis 25. September drei unserer Hallenbäder“, teilt die Stadt auf ihrem Twitter-Account mit: „Damit reagieren wir auf die sich abzeichnende Energieknappheit und machen Wärmeenergie für 383 Haushalte oder 1.500 Menschen in Nürnberg frei.“
Andere Kommunen tun sich schwerer damit, ihre Bäder komplett zu schließen. Sie begnügen sich in der Regel damit, zum Beispiel die Wassertemperatur abzusenken. Immerhin könnten auf diese Weise bis 15 Prozent Energie eingespart werden. Was viele Kommunen von Schließungen der Schwimmbäder abhält, ist die Sorge um den Vereins-, Gesundheits- und individuellen Freizeitsport. Immerhin gehören die Bäder in der Nähe zum Lebensgefühl der Menschen dazu.
Oldenburger Maßnahmen
Gleich ein ganzes Bündel hat Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) Anfang der Woche vorgestellt. Unter dem Motto „Oldenburg zieht sich warm an: Stadt fährt Energieverbrauch herunter“ hat eine Arbeitsgruppe neun kurzfristig zu realisierende sowie elf mittelfristige Maßnahmen aufgeschrieben. „Die Stadtverwaltung leistet damit einen Beitrag, um die Gasspeicher zu füllen. Wir müssen sofort handeln. Alle müssen den Ernst der Lage begreifen. Jede Kilowattstunde, die wir heute nicht verbrauchen, trägt dazu bei, unsere Versorgung in diesem und im nächsten Winter zu sichern“, sagt Krogmann. Er versteht alles das, was auf die Oldenburger*innen zukommt, als „Sommerprogramm“ – zunächst.
Konkret plant die Stadt an der Hunte:
- Die Raumtemperatur in Büroräumen, Schulen und Kitas auf 20 Grad absenken. Für Waschräume in den Kitas gilt eine Temperatur von 24 Grad, Schlafräume werden auf 18 Grad begrenzt und Pausenräume auf 21 Grad.
- Für Lagerräume gilt eine Temperatur von 17 Grad.
- Durchlauferhitzer an Handwaschtischen werden abgeschaltet.
- Abschaltung der zentralen Warmwasserbereitung in Sporthallen/-stätten während der Ferienzeiten.
- Schließung der Stadtteilbäder Kreyenbrück und Eversten in den Sommerferien bis Ende August.
- Installation von Bewegungsmeldern zur Leuchtenregulierung.
- Verzicht auf Einsatz von Klimageräten und Heizlüftern in Büroräumen.
Darüber sollen die Betroffenen rechtzeitig informiert werden. Darüber hinaus macht sich die Stadt daran, ihre mittelfristigen Maßnahmen umzusetzen.