Corona-Pandemie

Debatte um Impfpflicht im Gesundheitswesen

Karin Billanitsch04. Februar 2022
Betreiber etwa von Altenpflegeheimen müssen sich Nachweise über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter vorlegen lassen und bei deren Fehlen das Gesundheitsamt informieren.
Von Mitte März an soll die Impfpflicht für medizinische und Pflegeberufe gelten. Doch noch immer gibt es rechtliche Fragen, die ungeklärt sind.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wirft weiterhin Fragen auf und sorgt für anhaltende Debatten. „Wir halten die einrichtungsbezogene Impfpflicht für richtig, aber Bund und Länder müssen viele offene Fragen sehr schnell klären, um ein Debakel zu verhindern“, sagte am Mittwoch Markus Lewe, der Präsident des Deutschen Städtetags dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Lewe sagte weiter: „Vor allem: Sollen Ungeimpfte im Regelfall ihre Tätigkeit nach dem 15. März nicht mehr ausüben dürfen? Oder sollen im Regelfall Ungeimpfte auch nach dem Stichtag weiterarbeiten dürfen, wenn ansonsten der Betrieb des Pflegeheims, des Krankenhauses oder der Arztpraxis erheblich gestört wird?" Dies habe der Gesetzgeber bisher offengelassen, kritisierte der Städtetagspräsident.

Auch der Landkreistag hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht für richtig. Die Landkreise brauchen aber weitere Konkretisierungen, lautet die Forderung. Im Einzelfall müsse ein Gesundheitsamt eine Abwägung treffen, hieß es Ende Januar auf Anfrage der DEMO. Auf die Gesundheitsämter, an die laut Infektionsschutzgesetz informiert werden müssen, wenn entsprechende Impf- oder Genesenennachweise fehlen, kommt also ein großer Aufwand durch die Einzelfallprüfungen zu.

Bundesgesundheitsministerium signalisiert Entgegenkommen

Eine rechtliche Klarstellung gibt es bisher nicht, aber das Bundesgesundheitsministerium hat signalisiert, dass ungeimpfte Beschäftigte in der Pflege und Krankenhäusern erst einmal weiterarbeiten dürfen. Dies gelte so lange, bis das jeweilige Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Tätigkeitsverbot getroffen habe, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem Nachrichtenportal „Business Insider“.

Fragt man vor Ort nach, wird deutlich, dass es bei der Umsetzung auf die Umstände vor Ort ankommen wird. Erst einmal geht es darum, zu erfahren, mit welchen Zahlen von Ungeimpften zu rechnen ist. Landrat Gernot Schmidt (SPD) vom Landkreis Märkisch-Oderland sagte auf Anfrage der DEMO: „Wir haben mit allen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten Gespräche geführt und statistisch jetzt schon die Durchimpfung der Einrichtungen erfasst. Die Impfquote sei unterschiedlich in den jeweiligen Häusern und liege zwischen 80 bis 90 Prozent.

Landrat Schmidt: „Thema sehr ruhig angehen“

„Wir werden dieses Thema sehr ruhig angehen“, stellt Schmidt weiter fest. Die Impfverordnung des Bundes sei eine so genannte Kann-Vorschrift, so der Landrat. Das bedeutet, dass er – wie der Landkreistag – einen Ermessenspielraum sieht.

Zudem soll es in den Einrichtungen im Landkreis Märkisch-Oderland Einzelgespräche geben, mit denen man versucht, Mitarbeiter*innen von einer Impfung zu überzeugen. Aber, das betont Landrat Schmidt besonders: „An erster Stelle steht natürlich die Frage der Gefährdung der Daseinsvorsorge und wir legen das Hauptaugenmerk darauf, das System der Gesundheitsvorsorge und Daseinsvorsorge, also dieser kritischen Infrastruktur, am Leben zu erhalten.“

Er bringt ein konkretes Beispiel: Der Landkreis ist Träger des flächendeckenden Rettungsdienstes. Binnen 15 Minuten müssen die Rettungsmannschaften bei dem Unfall sein und Erkrankte oder Unfallopfer erreichen. „Wir haben hier Ausrückpflichten und gesetzliche Vorgaben. Die muss ich erfüllen.“

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