Bürokratieabbau

Elektronische Verwaltung wird ausgebaut

Karin Billanitsch29. August 2016
Die Bürger bekommen mehr Möglichkeiten, auf elektronischem Weg mit der Verwaltung zu kommunizieren.
Schluss mit unnötigem und zeitraubendem Papierkram: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abbau überflüssiger Schriftformerfordernisse beschlossen. Die elektronische Kommunikation soll erleichtert werden. Bürger, Wirtschaft und Verwaltung könnten viel Geld einsparen.

Was für den tägliches Geschäftsverkehr ganz normal ist, soll auch im Umgang mit der Verwaltung selbstverständlich werden: Die Kommunikation auf elektronischem Weg. Viele Verwaltungsakte können künftig einfacher abgewickelt werden. Die Bundesregierung stimmte kürzlich einem Gesetzentwurf unter der Federführung des Bundesinnenministeriums zu, wonach zahlreiche Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes ganz gestrichen oder durch ein einfaches, elektronisches Verfahren ersetzt werden. Mehr als 460 Gesetze oder Rechtsverordnungen sind von dem Entwurf betroffen. Über dreitausend Rechtsvorschriften im Verwaltungsrecht des Bundes, in denen die Schriftform angeordnet wird, wurden auf den Prüfstand gestellt. Bürger sparen sich Schätzungen zufolge jährlich an Portokosten 460.000 Euro, für die Wirtschaft reduzieren sich die Bürokratiekosten um 4,9 Millionen Euro. Auch die Verwaltung wird entlastet, geschätzt um jährlich 1,75 Millionen Euro.

Elektronischer Antrag ersetzt aufwendigen Papierkram

Künftig sollen beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt und Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können, wie es in einer Mitteilung des federführenden Bundesinnenministeriums heißt. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können so direkt auf elektronischem Weg mit der Verwaltung kommunizieren. Auch innerhalb der Verwaltung sollen Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation beseitigt werden. 

Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, sind eigenhändig unterzeichnete Erklärungen erforderlich. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, Schriftformerfordernisse machten den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik für alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten aufwendig und schöpften deren Potenzial nicht aus. „Schriftformerfordernisse erschweren damit die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und den weiteren Ausbau elektronischer Verwaltungsdienstleistungen“ heißt es. Diese „Medienbrüche“ will der Gesetzgeber wenn möglich künftig vermeiden. In Zukunft soll sogar auch bei neuen Gesetzentwürfen bereits im Vorfeld überprüft werden, ob sie überhaupt notwendig sind. Entbehrliche Formerfordernisse sollen dann gar nicht erst Eingang in das Gesetz finden.

Reform schon länger geplant

Das Ziel, verwaltungsrechtliche Schriftformerfordernisse zu überprüfen und abzubauen, hatte sich die Bundesregierung bereits in der Digitalen Agenda 2014–2017 und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 gesetzt. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf setzt nun die ersten Ergebnisse aus dem „Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes” vom 6. Juli 2016 um.

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