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Mehr Handlungsfreiheit für Kommunen in Sachen Tempolimits innerorts

ACE Auto Club Europa29. September 2023
890 Gemeinden, Städte und Landkreise sind inzwischen der Initiative „Lebenswerte Städte“ beigetreten und engagieren sich für die Anpassung des Straßenverkehrsrechts. Ein beispielloses Bündnis, das im Jahr 2021 von den sieben Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm uns Leben gerufen wurde.

Bündnisziel ist mehr Handlungsfreiheit bei der Gestaltung der Mobilität vor Ort. Könnten sie beispielsweise über die Anordnung von Tempolimits entscheiden, würde das die Verkehrssicherheit in bestimmten innerstädtischen Bereichen erhöhen.

Die Ursache für die fehlende Handlungsfreiheit liegt im Straßenverkehrsgesetz. Dieses ist auf die „Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs“ ausgelegt (§ 6 Absatz 1 StVG). Zudem nimmt es „verkehrsfremde“ Ziele nur eingeschränkt auf (§ 6 Absatz 4 StVG). Nun sind das aber die Vorschriften, auf deren Grundlage die StVO (Straßenverkehrsordnung) erlassen wurde. Deswegen ist es erforderlich, nicht nur die StVO selbst, sondern auch das ihr übergeordnete Straßenverkehrsgesetz zu ändern.

In vielen Kommunen werden aktuell – auch von Bürgerinnen und Bürgern – Anträge gestellt, in denen sie die Verwaltung als untere Straßenverkehrsbehörde dazu auffordern, vor bestimmten Einrichtungen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu senken. Oftmals handelt es sich hier um Streckenabschnitte vor Kindergärten, Schulen oder Altersheimen, also um Orte, die einen höheren Sicherheitsbedarf haben. Die fehlende Handlungsfreiheit der kommunalen Behörden führt oftmals dazu, dass in den Kommunen Flickenteppiche aus Straßenabschnitten entstehen, auf denen mal 50 km/h und mal 30 km/h gefahren werden darf. Im vielen Fällen kommen auch noch unterschiedliche Regelungen Uhrzeiten und Wochentagen hinzu. Dadurch werden die geltenden Regeln vor Ort für die Verkehrsteilnehmenden undurchsichtiger und die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern schwindet.

Die Kommunen verfügen bisher nicht über die Entscheidungskompetenzen oder wenigstens echte Mitgestaltungsmöglichkeiten.  Aktuell sind es die Straßenverkehrsbehörden – also Landesbehörden –, die für die Kommunen die Angelegenheiten der örtlichen Verkehrsführung entscheiden. Dies gilt es zu ändern, denn es sind doch die Kommunen, die die Verkehrsverhältnisse vor Ort am besten kennen.

Die Forderung nach der Änderung des § 3 Absatz 3 Satz 1 StVO wird seitens Kommunalpolitikerinnen und -politikern, Verwaltungen, Initiativen und Vereinen, die sich mit verkehrs- und mobilitätspolitischen, aber auch klima- und umweltpolitischen Themen auseinandersetzen, immer deutlicher. Dazu gehört auch der ACE Auto Club Europa e.V.

Grundsätzlich sehen wir es als sinnvoll an, den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit zu geben, um Höchstgeschwindigkeiten zu reduzieren. Einige unserer Mitglieder gehen sogar noch weiter: In den ACE Delegiertenversammlungen im März 2023 wurden insgesamt vier Anträge zu diesem Thema beraten. Verabschiedet wurde der Antrag mit dem Titel „Grundsätzliches Tempolimit von 30 km/h in geschlossenen Ortschaften“. So soll in Ortschaften im Normalfall auf allen Straßen ein Tempolimit von 30 km/h gelten, sofern die Kommunen nicht bewusst höhere Tempolimits für bestimmte Straßen festlegen.

Von solch einer Regelung erhoffen sich die Delegierten eine effektivere Vermeidung der bereits genannten Flickenteppiche und damit verbunden auch eine höhere Verkehrssicherheit in den Kommunen. Dieser Antrag sowie weitere Anträge zu innerörtlichen Tempolimits werden im November 2023 abschließend auf der Hauptversammlung des ACE in Berlin beraten. Hier wird sich nach Debatten und demokratischen Abstimmungen zeigen, wie sich der Auto Club Europa in Zukunft zu diesem Thema politisch positioniert.

So bietet der ACE nicht nur die klassische Unfall- und Pannenhilfe, sondern es engagieren sich über 700 ehrenamtliche Mitglieder in 110 gewählten Kreisvorständen vor allem für das Thema Verkehrssicherheit, aber auch für verkehrs- und mobilitätspolitische Themen. Sie gestalten damit nicht nur die inhaltliche Ausrichtung des Vereins, sondern greifen auch vor Ort in den Kommunen die lokalen Themen und Probleme auf. Dabei pflegen sie Kontakt zu den Kommunalpolitikerinnen und -politikern, führen gemeinsam Aktionen durch oder beraten bei anstehenden Verkehrsmaßnahmen. Die Themen kommen aus dem Ehrenamt selbst, aus der Mitgliedschaft, aber auch von den lokalen Politikerinnen und Politikern.

Für den ACE steht fest: „Vision Zero“ sowie die Verkehrswende können nur in enger Zusammenarbeit mit der Politik sowie anderen starken und engagierten Netzwerkpartnern vorangetrieben werden.

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