Gesetzesänderung und Eckpunkte

Faesers neuer Anlauf für die Digitalisierung der Verwaltung

Uwe Roth24. Mai 2023
„Schluss mit der Zettelwirtschaft.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser setzt große Hoffnung in „das Paket für die digitale Verwaltung“, das die SPD-Politikerin am Mittwoch vorstellte. Vorgesehen ist ein digitales Bürgerbüro für ganz Deutschland.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Änderung des Online-Zugangsgesetzes beschlossen, um so deutschlandweit von der kommunalen bis zur Bundesebene den Weg zum digitalen Antrag freizumachen. Das in einem zweiten Anlauf: Denn in der Umsetzung der aktuellen Version des Gesetzes bleiben „trotz erkennbarer Erfolge der Digitalisierungsgrad der Verwaltungsleistungen und die Zufriedenheit mit der Verwaltung hinter den Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft zurück“, heißt es im Entwurf zur Überarbeitung. Nun soll der große Wurf gelingen: „Es ist die faktische Abschaffung der Schriftform“, heißt es dazu in der Stellungnahme. Mit den Änderungen im Gesetz könnten „alle Leistungen rechtssicher einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden“. Eine „händische Unterschrift“ sei nicht mehr notwendig.

Bundesinnenministerium Nancy Faeser (SPD) präsentierte zudem „Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung“. Ziel sind „nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren“, in die die kommunale Ebene eingebunden werden soll. Spätestens 2024 sollen Bürger*innen beispielsweise die Kfz- oder Führerschein-Anmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragen können. Faeser sagte: „Mit unserem Paket für die digitale Verwaltung gehen wir heute einen weiteren großen Schritt, um unser Land moderner, bürgernäher und digitaler zu machen. Wir wollen das Leben der Menschen leichter machen, wertvolle Zeit sparen, der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten und Behördengänge vermeiden.“

Behörden-Bescheide kommen in ein digitales Postfach

Bürger*innen kommunizieren künftig mit der öffentlichen Verwaltung über ein zentrales Bürgerkonto (BundID). Sie können sich darüber digital ausweisen und Anträge stellen. Die Verwaltung schickt die Bescheide an ein digitales Postfach. Der elektronische Behördengang soll nach gesetzlichen Vorgaben nutzerfreundlich und barrierefrei sein. Staatliche Angebote sollen im Internet „besser auf die Bedarfe aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ausgerichtet sein“. Wer digital nicht weiterkommt, kann über die Behörden-Rufnummer 115 Rat suchen. Dafür müssen noch „wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen werden“.

Unternehmen und andere juristische Personen haben über ein sogenanntes Organisationskonto Zugang zu allen öffentlichen Stellen, die digitale Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten. Unternehmen können alle Anträge künftig über ihr zentrales Organisationskonto stellen. Auf dem Papierweg geht nichts mehr. „Digital only“ heißt es in dem Eckpunkte-Papier zur Schaffung einer digitalen Verwaltung.

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