Onlinezugangsgesetz 2.0

Weg frei für neues Gesetz: So soll die Verwaltung digitaler werden

Carl-Friedrich Höck20. Februar 2024
Schluss mit Papier-Akten: Künftig sollen Behördengänge komplett digital erledigt werden können.
Die Ampel-Fraktionen haben sich auf Änderungen am Onlinezugangsgesetz geeinigt. Bürger*innen erhalten einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes. Auch in den Kommunen soll die Digitalisierung neuen Schwung bekommen.

Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG) ist auf der Zielgeraden. Damit soll die Verwaltung modernisiert werden. Ein Entwurf der Bundesregierung hing seit einem halben Jahr im parlamentarischen Verfahren fest. Nun vermelden die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP: Das Gesetz soll in geänderter Fassung am Mittwoch vom Innenausschuss beschlossen werden.

Erstes OZG gescheitert

Ein erstes Onlinezugangsgesetz ist bereits seit 2017 in Kraft. Damals legte es ehrgeizige Vorgaben fest: Bis Ende 2022 sollten 581 Behördenservices von Bund, Ländern und Kommune online verfügbar gemacht werden. Das Ziel wurde jedoch krachend verfehlt. Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox konnten Ende 2023 nur 30 Prozent der versprochenen Leistungen digital in Anspruch genommen werden.

Mit dem „OZG 2.0“ reagiert die Ampel-Koalition auf die Entwicklung und passt das ursprüngliche Gesetz an. Die alten Umsetzungsfristen werden gestrichen. Gleichzeitig soll das neue OZG die Zusammenarbeit von Bund und Ländern vereinfachen. Der Bund soll zentrale Basisdienste bereitstellen. Landeseigene digitale Bürgerkonten und Postfächer werden ersetzt – hierfür gibt es schon jetzt eine deutschlandweit einheitliche „BundID“.

Das sogenannte Schriftformerfordernis wird abgeschafft. Das heißt: Dokumente müssen in Zukunft nicht mehr handschriftlich auf Papier unterschrieben werden. So soll es möglich werden, dass Behördengänge künftig vollständig elektronisch erledigt werden können.

Mehr Interoperabilität

Erschwert wird die Verwaltungsdigitalisierung bisher durch ein Zuständigkeitswirrwarr: Bund, Länder und Kommunen haben jeweils eigene Datenbanken aufgebaut und Softwareprogramme angeschafft, die aber oft nicht zusammenpassen. Das erschwert den Datenaustausch zwischen den Behörden. In der Fachsprache heißt das: fehlende Interoperabilität.

Künftig sollen wichtige IT-Standards und -Schnittstellen vereinheitlicht werden. „Die Standards werden vom Bund geliefert“, sagt die SPD-Abgeordnete Dunja Kreiser. Das gilt auch für zentrale IT-Komponenten wie die Authentifizierung beim Online-Antrag oder die Bezahlmöglichkeiten. Innerhalb von zwei Jahren soll das Bundesinnenministerium Standards vorgeben, um die Interoperabilität zu sichern.

In den parlamentarischen Beratungen haben sich die Ampel-Fraktionen außerdem darauf geeinigt, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes einzuführen. Dazu zählen zum Beispiel Bafög-Anträge, Leistungen der Arbeitsagentur, des Kraftfahrt-Bundesamtes oder Rentenanträge. Der Rechtsanspruch soll ab dem 1. Januar 2029 gelten. Bürger*innen können ihn dann einklagen. Einen Schadenersatz sieht der Gesetzentwurf bei Verstößen allerdings nicht vor. Trotzdem werde der Rechtsanspruch den Druck erhöhen, ist der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin überzeugt: „Beamte sind sehr bemüht, sich rechtskonform zu verhalten.“

Mehr Open Source

Was die Pläne der Ampel außerdem vorsehen: Bundesbehörden sollen in Zukunft vorrangig auf Open-Source-Software setzen. Damit sollen die Verwaltungen Geld sparen und unabhängiger werden von ausländischen Software-Giganten wie Microsoft. Programme, die aktuell bereits eingesetzt werden, sollen aber nicht ausgetauscht werden. Das stellte der Grünen-Abgeordnete Maik Außendorf bei einem Pressegespräch der Koalitionsfraktionen am Montag klar.

Die SPD-Abgeordnete Kreiser nannte die OZG-Novelle einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen digitalen Gesellschaft“. Ihr Fraktionskollege Robin Mesarosch verwies auf die Eigenständigkeit der Bundesländer, zu denen auch die Kommunen gehören. Der Bund dürfe ihnen „nicht ins Handwerk pfuschen“. Der Sozialdemokrat sagte weiter: „Wir sind da an die Grenzen der Verfassung gegangen und haben rausgeholt, was rauszuholen ist.“

Statt einseitig Vorschriften zu machen, solle der Bund nun ein System schaffen, „aus dem sich die Kommunen bedienen können“, so Mesarosch. Viele kleinere Kommunen hätten sich bei der Verwaltungsdigitalisierung noch gar nicht auf den Weg gemacht. Die Ampel-Koalition im Bund mache es den Kommunen nun „viel leichter als bisher, sich zu digitalisieren”.

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