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Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan und die Kommunen

Uwe Zimmermann21. April 2021
Uwe Zimmernann, stellv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Städte- und Gemeindebunds.
Gastbeitrag von Uwe Zimmermann, Stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Berlin

Die Corona-Krise ist seit über 100 Jahren die schwerwiegendste Pandemie, mit globalen Auswirkungen in einem so nie gesehenen Ausmaß. Gemeinsame Herausforderungen, denen in Deutschland, aber auch in Europa und der Welt gemeinsam entgegengetreten werden muss – und in allen Gemeinden.

Die EU hat noch unter deutscher Ratspräsidentschaft mit dem Aufbauplan „Next Generation EU“ dafür ein Finanzierungsinstrument mit 750 Mrd. Euro Volumen auf den Weg gebracht, der größte Anteil daran für die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit 672,5 Mrd. Euro. Dafür wurden neue Finanzierungswege beschritten, nämlich durch gemeinsame Schulden in der EU. Nach dem „Hängebeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. d. BVerfG v. 26.03.2021 - 2 BvR 547/21) ist allerdings offen, ob dieser gemeinsamen Verschuldung der EU nicht rechtliche Hindernisse im Weg liegen. Der gerichtliche Eilantrag gegen das Ratifizierungsgesetz über den „EU-Wiederaufbaufonds“ wurde allerdings vom BVerfG durch Beschluss vom 15.04.2021 - 2 BvR 547/21 abgelehnt, in der Hauptsache dazu aber noch nicht entschieden.

Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP, Entwurf Stand 31.12.2020) gliedert sich in sechs Schwerpunkte, die allesamt auch für die Kommunen wichtige Themen adressieren:

1. Klimapolitik und Energiewende

2. Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur

3. Digitalisierung der Bildung

4. Stärkung der sozialen Teilhabe

5. Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems

6. Moderne öffentliche Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen

Die Erarbeitung des DARP durch die Bundesregierung war zwar nicht durch Beteiligung und Einbindung geprägt. Nicht nur die Kommunen haben den Entwurf des DARP erst nach dessen Übermittlung nach Brüssel zur Information bekommen, sondern auch die Bundesländer, wie sie unter Ziffern 5, 6 des Bundesratsbeschlusses zu dem DARP-Entwurf ausdrücklich monieren (BRat Drs. 106/21 v. 05.03.2021). Gleichwohl ist zu sehen, dass die Bundesregierung unter großem Erwartungsdruck gehandelt und den DARP-Entwurf noch in der eigenen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt hat.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hatte bereits am 13.10.2020 die Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen und Kommunen (AdR) besucht und im Rahmen der Prioritäten des deutschen Ratsvorsitzes erläutert, welche Rolle die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Aufbauplänen der EU und den Überlegungen zur Zukunft Europas haben. Und der Entwurf des DARP selbst enthält viel Kommunales und aus der Sicht der Kommunen Begrüßenswertes. Er ist eine gute Grundlage, um angepasst und noch weiterentwickelt mit gestärkten Aktionen und Investitionen auf kommunaler und regionaler Ebene einen wirksamen Resilienz- und Aufbauplan für Deutschland auf den Weg zu bringen, der erfolgreich an das Corona-Konjunkturprogramm des Bundes aus dem Jahr 2020 anknüpfen kann. Das ist wichtig nicht nur für die Kommunen, sondern um die gravierenden Folgen der Corona-Krise insgesamt meistern zu können. Im DARP heißt es dazu auch ausdrücklich, dass dieser positive Anreize für Länder und Kommunen sowie für den Privatsektor bewirken soll, somit eine Hebelwirkung, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen.

Ende April 2021 wird die Bundesregierung den finalen Entwurf des DARP an die EU-Kommission übermitteln. Es muss darum gehen, dass dessen Umsetzung nicht zuletzt auf kommunaler Ebene gelingt und optimale Beiträge für Resilienz und Wiederaufbau bringt. Resilienz bedeutet, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Dabei werden die Städte und Gemeinden weiter staatliche Hilfe brauchen, denn die Folgen der Corona-Krise sind so stark, dass sie es ohne diese Hilfe nicht schaffen können.

Alleine bis 2024 werden die gemeindlichen Steuerverluste wegen Corona mindestens 50 Milliarden Euro betragen, da war und ist die Hilfe von Bund und Ländern unverzichtbar. Vor allem die Kompensation der gemeindlichen Steuerverluste und die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft sind dabei wesentliche Elemente. Daran muss angeknüpft werden, auch bei der Umsetzung des DARP. So kann von der Gemeindeebene ausgehend wirksam der Wiederaufbau gelingen – und Gesellschaft und Wirtschaft letztlich gestärkt aus der Krise kommen, auch wenn es bis dahin noch ein sehr langer Weg sein wird.