Digitalisierung

Bundestag beschließt beschleunigte Bauleitplanverfahren

Carl-Friedrich Höck15. Juni 2023
Reichstagsgebäude: Der Bundestag hat eine Novelle des Baurechts beschlossen.
Die Ampel-Koalition will Planungsverfahren für Bauprojekte beschleunigen und digitalisieren. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Förmliche Beteiligungsverfahren, wie sie bei der Aufstellung von Bauleitplänen vorgeschrieben sind, sollen in Zukunft weniger Zeit in Anspruch nehmen. Der Bundestag hat am Donnerstag ein „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren“ beschlossen. Es soll Bauleitplanverfahren und in vielen Fällen auch die Genehmigungsprozesse vereinfachen.

Kürzere Fristen, weniger Aufwand

Das Gesetz sieht vor: Die Beteiligungsverfahren sollen im Regelfall in digitaler Form durchgeführt werden. Mit diesen Verfahren werden die Öffentlichkeit und betroffene Behörden eingebunden, letztere zum Beispiel zu Umweltfragen.

Doppelter Aufwand soll mit dem neuen Gesetz vermieden werden. Es legt fest, dass bei Planänderungen oder -ergänzungen in bestimmten Fällen darauf verzichtet werden kann, den Entwurf erneut zu Veröffentlichen und wieder Stellungnahmen einzuholen.

Eine weitere Änderung betrifft die Genehmigungsfristen. Wenn eine Kommune einen Flächennutzungsplan aufstellt, muss sie sich diesen von der höheren Behörde (meistens dem Landratsamt) genehmigen lassen. Dafür hat die Genehmigungsbehörde bisher drei Monate Zeit, künftig nur noch einen Monat. Die neue Regelung gilt auch für Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.

Bauausschuss hat weitere Regelungen eingefügt

Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde im parlamentarischen Verfahren noch ergänzt. In das Baugesetzbuch wird eine Wiederaufbauklausel eingefügt, um in Katastrophenfällen flexibler agieren zu können. Damit reagiert der Bundestag auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021.

Im Katastrophenfall können die Bundesländer künftig Wiederaufbaugebiete definieren. Dort gelten dann Ausnahmen vom Baurecht. Ziel ist es, schnell mobile Bauten errichten und damit die Bevölkerung versorgen zu können. Das können beispielsweise Supermärkte oder Kitas sein, die vorübergehend für bis zu fünf Jahre aufgestellt werden dürfen, auch wenn es dafür keinen Bebauungsplan gibt.

Ausnahmen für soziale Zwecke und Flüchtlingsunterkünfte

Der Bauausschuss des Bundestages hat außerdem diese Regelungen in das Gesetz mit aufgenommen:

  • Ausnahmen von den Vorgaben der geltenden Bebauungspläne sind künftig auch für soziale Zwecke möglich. (§ 31 BauGB) Das betrifft beispielsweise Schulen, Kitas, Beratungsstellen, Einrichtungen zur Behinderten- und Altenbetreuung oder Obdachlosenunterkünfte.
  • In Außenbereichen werden sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen mit einer Größe bis 2,5 Hektar privilegiert, um land- und forstwirtschaftliche Anlagen zur Energiegewinnung nutzen zu können. (§ 35 BauGB)
  • Die Sonderregelungen zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden in den Kommunen (§ 246 BauGB) werden verlängert. Eigentlich sollten sie Ende 2024 auslaufen, nun gelten sie bis Ende 2027. Bis dahin können Flüchtlingsunterkünfte ohne entsprechende Bauleitpläne errichtet werden. Das gilt auch für Anlagen, die der Versorgung der Geflüchteten dienen – zum Beispiel der Kinderbetreuung, psychosozialen Betreuung oder Gesundheitsberatung.

„Mehr Flexibilität”

Mit der Verlängerung der Sonderregeln für Flüchtlingsunterkünfte komme man dem Wunsch zahlreicher Kommunen nach, sagte Elisabeth Kaiser (SPD) im Bundestag. „Wir lassen die Kommunen mit ihren Herausforderungen nicht allein“, versprach die Parlamentarische Staatssekretärin im Bauministerium. Mit dem Gesetz treibe man die Digitalisierung voran und schaffe mehr Flexibilität im Umgang mit Krisen. Kaiser stellte auch klar: „Für Menschen, die sich noch nicht digital beteiligen können, wird es zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten geben.“

Neben den Ampel-Fraktionen hat auch die Union dem Gesetz zugestimmt. Enak Ferlemann (CDU) dankte den Koalitionsabgeordneten für die gute Zusammenarbeit. Vorschläge der Union seien im parlamentarischen Verfahren mit aufgenommen worden.

 

Weiterführende Informationen:
bundestag.de

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