Finanzierung

Difu-Studie: Klimaschutz sollte Gemeinschaftsaufgabe werden

Carl-Friedrich Höck19. April 2024
Neue Radwege, attraktive Buslinien und mehr Stadtgrün: Das und mehr sollen die Kommunen in die Wege leiten.
Auf die Kommunen kommen hohe Kosten zu, wenn Deutschland seine Klimaschutz-Ziele erreichen will. Eine neue Studie hat Möglichkeiten untersucht, wie der Bund sie finanziell unterstützen kann. Die Autoren schlagen vor, das Grundgesetz zu ändern.

Schon jetzt haben die deutschen Kommunen mit einem milliardenschweren Investitionsstau zu kämpfen. Ihr Geld wird immer knapper, im vergangenen Jahr wiesen die Kommunen ein Defizit von fast sieben Milliarden Euro auf. Da stellt sich die Frage, wo zusätzliches Geld und Personal für den Klimaschutz herkommen soll.

Zur Erinnerung: Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen 65 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen. Um das zu erreichen, sind auch die Städte und Gemeinden gefragt: Sie müssen Schulen und Rathäuser energetisch sanieren, Radwege bauen und den Öffentlichen Nahverkehr attraktiver machen – um nur einige Beispiele zu nennen. Daneben müssen die Kommunen sich auch mit Klimaanpassung beschäftigten. Das bedeutet: Sie müssen sich vorbereiten auf längere Hitze- und Trockenperioden oder stärkere Regenfälle.

Gemeinschaftsaufgabe ist effizientere Lösung

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat nun in einer Studie untersucht, wie Bund und Länder die Kommunen beim Klimaschutz finanziell unterstützen können. Die Autoren Carsten Kühl und Henrik Scheller nahmen zwei mögliche Konzepte unter die Lupe: die Einführung einer neuen „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz” im Grundgesetz und die Umverteilung von Umsatzsteuereinnahmen zugunsten der Kommunen. Auftraggeber der Studie war die Klima-Allianz Deutschland, ein Bündnis von 150 Organisationen aus unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen, unter anderem Wohlfahrtsverbände, Naturschutzorganisationen und Gewerkschaften.

Das Difu teilt mit: Die Untersuchung zeige, dass die Gemeinschaftsaufgabe der Umsatzsteuerumverteilung klar vorzuziehen sei. „Mit der Gemeinschaftsaufgabe können die finanziellen Mittel effizient und flexibel dort eingesetzt werden, wo Investitionen in den Klimaschutz nötig sind und die meisten Wirkungen erzielen“, meldet das Institut. „Zudem besteht mit der Gemeinschaftsaufgabe die Möglichkeit, finanzschwache Kommunen gezielt zu unterstützen. Die Umsatzsteuer hingegen wird nach starren Quoten verteilt und folgt damit eher dem Gießkannenprinzip. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe bietet zudem die Möglichkeit, die sehr hohe Zahl an komplizierten Förderprogrammen in die Gemeinschaftsaufgabe zu überführen.“

Sonderfälle im Föderalismus

Gemeinschaftsaufgaben (kurz GA) sind Aufgaben, die im föderalen System eigentlich in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen fallen, jedoch vom Bund anteilig mitfinanziert werden. Bisher sind im Grundgesetz zum Beispiel die „GA Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und die „GA Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ geregelt.

Der Bundestag hat im vergangenen November ein Gesetz beschlossen, das Kommunen verpflichtet, Strategien zur Klimaanpassung zu erarbeiten. Die genaue Finanzierung blieb zunächst offen, aber in einem Entschließungsantrag warben die Ampel-Fraktionen für eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Verband kommunaler Unternehmen fordern das ebenfalls.

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geht das Bundesumweltministerium jedoch nicht davon aus, dass die Gemeinschaftsaufgabe noch in dieser Legislaturperiode kommen wird. Die Zeitung zitiert eine Sprecherin mit den Worten: Die finanzverfassungsrechtlichen Fragen würden aktuell noch geprüft, das Thema solle im Juni auf der Tagungsordnung der Umweltminister*innenkonferenz stehen.

Link zur Studie als PDF:
difu.de

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