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Warum E-Scooter aus Bussen und Bahnen verbannt werden

In zahlreichen Städten dürfen keine E-Scooter mehr im Nahverkehr mitgenommen werden. Die Verkehrsunternehmen reagieren damit auf ungeklärte Sicherheits- und Haftungsfragen.
von Carl-Friedrich Höck · 3. Mai 2024
E-Scooter in Hamburg: In den Bus dürfen die Elektro-Roller nicht mehr mitgenommen werden.

In Berlin war es am 1. Mai so weit. Seitdem ist die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verboten. Auch auf den Bahnhöfen sind die Elektrokleinstfahrzeuge untersagt. „Sicherheit geht vor“, begründeten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) den Schritt in einer Mitteilung. Brandschutztechnische Gutachten hätten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den in diesen Gefährten verwendeten Lithium-Ionen-Akkus bemängelt.

Die BVG folgt damit dem Beispiel vieler anderer Städte. In München und Augsburg zum Beispiel sind die elektrischen Scooter seit April verboten. In Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg und Wuppertal trat das Verbot bereits Anfang März in Kraft. Und die Hamburger Hochbahn hat sich schon im Sommer 2023 zu diesem Schritt entschlossen.

Zweifel an Sicherheitsstandards

Die Betriebe des Öffentlichen Nahverkehrs folgen damit einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dieser wiederum verweist in einer aktuellen Pressemitteilung auf den TÜV-Verband. Dieser fordere, die Sicherheitsanforderungen für Batterien von E-Scootern und Pedelecs anzugleichen. Bisher nämlich gelten für Pedelecs strengere Vorgaben.

VDV-Geschäftsführer Martin Schmitz erklärt dazu: „Aktuell besteht eine Regelungslücke bei den Sicherheitsstandards der mechanischen Festigkeit von Batterien in E-Scootern. Was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit oder Formalie wirkt, ist aus Sicherheitsaspekten und in Haftungsfragen ein entscheidender Baustein.“ Die ÖPNV-Unternehmen seien deshalb zum Handeln gezwungen.

Dass der Bund eine Straßenzulassung für E-Scooter erteilt hat, helfe da auch nicht. Denn im Brandfall hätten brennende Akkus oder Batterien in einem Bus oder eine Bahn ganz andere Auswirkungen als unter freiem Himmel, argumentiert Schmitz. „Besonders die entstehende Rauchentwicklung und natürlich auch das mögliche Feuer im Ein- und Ausstiegsbereich der Fahrzeuge kann in hohem Maße gesundheitsgefährdend für alle Fahrgäste in den Fahrzeugen sein.“

E-Scooter-Brände gab es schon

Eine nur theoretische Gefahr ist das nicht. In London, Barcelona und Madrid hat es bereits Brände im Nahverkehr gegeben, die durch E-Scooter ausgelöst worden sind. Auch diese drei Städte haben mittlerweile ein Mitnahmeverbot für den öffentlichen Nahverkehr verhängt.

Dasselbe tun nun viele deutsche ÖPNV-Unternehmen, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. „Vorerst“, wie es zum Beispiel bei der BVG heißt. Die Verkehrsunternehmen hoffen, dass der Bund mit der geplanten Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Klarheit schafft und die Sicherheitsanforderungen für E-Scooter verschärft.

„Bis dahin können die Hersteller auch rechtssicher und verbindlich schriftlich erklären, dass ihre Fahrzeuge alle notwendigen gesetzlichen Vorgaben, auch bezüglich der Sicherheit der verbauten Batterie, erfüllen“, zeigt VDV-Geschäftsführer Schmitz eine mögliche Lösung auf.

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

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