Gesetz der Ampel

Entlastung für Mieter*innen: Wie die CO2-Abgabe aufgeteilt werden soll

Kai Doering10. November 2022
Einbau neuer Fenster im Altbau: Je besser ein Haus gedämmt ist, desto geringer sind die CO2-Kosten.
Noch zahlen Mieter*innen den CO2-Preis beim Heizen allein. Die Bundesregierung hat sich nun auf ein neues Verfahren geeinigt: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes ist, desto mehr müssen Vermieter*innen zahlen.

Es war schon zu Zeiten der großen Koalition ein Streitthema: Bislang tragen Mieter*innen den CO2-Preis auf Öl und Gas allein. Er verteuert vor allem das Heizen, aber auch das Kochen um 30 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2. Schrittweise soll er Preis auf 55 Euro steigen. Eigentlich hatten sich SPD und CDU bereits im vergangenen Jahr auf eine fairere Verteilung der Kosten geeinigt. Auf der Zielgeraden blockierte allerdings die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Vorschlag: Mieter*innen tragen die Zusatzkosten weiter allein.

Vermieter*innen übernehmen bis zu 90 Prozent der Kosten

Damit soll nun Schluss sein. Nachdem sich im Früjahr bereits Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf ein Zehn-Stufen-Modell zur Verteilung der Kosten geeinigt hatten, stehen nun auch die Details fest. Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes ist (je mehr Wärme also etwa durch undichte Fenster oder schlecht gedämmte Wände entweicht), desto höher ist der Anteil, den Vermieter*innen an der CO2-Abgabe zahlen müssen.

Bei einer besonders schlechten Bilanz übernehmen danach künftig Vermieter*innen 95 Prozent der Kosten. Nur bei Gebäuden, die mindestens den Effizienzstandard EH 55 erfüllen, sollen Vermieter*innen gar nicht an den CO2-Kosten beteiligt werden. Festgelegt werden soll die Aufteilung zwischen den Parteien mit der Heizkostenabrechnung. Erfasst sind nach Angaben aus dem Bauministerium mehr als 13 Millionen Wohnungen. Bei „Nichtwohngebäuden“ wie Geschäften, Kitas oder Sporthallen sollen die CO2-Kosten künftig jeweils zur Hälfte von Vermieter*innen und Mieter*innen getragen werden. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Lenkungswirkung der CO2-Abgabe bleibt erhalten

Nach Aussagen aus der Koalition soll so auch die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe erhalten bleiben: Vermieter*innen erhielten einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren. Mieter*innen blieben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken. „Damit entlasten wir die derzeit bereits stark belasteten Mieter in Deutschland und schaffen gleichzeitig einen handfesten Anreiz, dringend benötigte Sanierungen vorzunehmen, gerade für Vermieter von Gebäuden mit schlechter CO2-Bilanz“, schrieb die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Verena Hubertz auf Twitter. „Bei emissionsreichen Gebäuden und damit hoher CO2-Steuer werden die Vermieter klar die Hauptlast tragen“, betonte sie.

Zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte hatte die Bundesregierung bereits im Januar einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Außerdem hatte sie wegen der drastisch gestiegenen Energiepreise die geplante Erhöhung der CO2-Abgabe für das kommende Jahr sowie für 2024 verschoben.

Lob von der dena, Kritik vom Mieterbund

Lob für das Sttufenmodell gibt es von der Deutschen Energie-Agentur (dena). „Die nun gefundene Regelung wird den Herausforderungen im Gebäudebereich gerecht und schafft eine faire Lastenteilung zwischen Mietern und Vermietern“, sagte dena-Geschäftsführer Andreas Kuhlmann bereits im Frühjahr. Wichtig sei, nun schnell einen belastbaren Energieausweis einzuführen, „damit der energetische Zustand der jeweiligen Gebäude ersichtlich ist“.

Aus Sicht des Deutschen Mieterbunds greift die neue Regelung dagegen zu spät. „Es wäre die Aufgabe der Regierung gewesen, an dieser Stelle die Mieterinnen und Mieter spätestens ab Mitte des Jahres zu entlasten, besser noch seit Beginn des Jahres 2022“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Zudem würden Mieter*innen durch das Umlagesystem „pauschal und unabhängig von jeglichem Verhalten am CO2-Preis beteiligt“.

Das Gesetz soll in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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