Gemeindefinanzreformgesetz

Geld für Kommunen: Bundestag will Einkommenssteuer-Verteilung anpassen

Carl-Friedrich Höck19. Januar 2024
Laut Schätzungen flossen im vergangenen Jahr mehr als 900 Milliarden Euro über die Einkommenssteuer in die Staatskasse. Die Kommunen erhalten einen Anteil.
Wie werden Finanzmittel aus der Einkommenssteuer auf die Kommunen verteilt? Das regelt das Gemeindefinanzreformgesetz. Nun soll es geändert werden.

Die Lohn- und Einkommenssteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. 15 Prozent des Gesamtaufkommens wandern in die Stadt- und Gemeindekassen. Außerdem erhalten sie 12 Prozent der Mittel, die über die Kapitalertragssteuer in die Staatskasse fließen. Rund 51 Milliarden Euro kommen so im Jahr 2024 für die Kommunen zusammen, schätzt die Bundesregierung.

Die Bundesländer verteilen dieses Geld auf die Gemeinden nach einem bundeseinheitlichen Schlüssel. Dieser berücksichtigt die Einkommen der Gemeindebewohner*innen. Die Idee: Wo die Wirtschaft brummt, wo viele Menschen leben, Arbeit haben und Einkommenssteuern zahlen, soll auch die Kommune davon profitieren.

Grenzwert wird angehoben

Doch das Gefälle zwischen armen und reichen Gemeinden soll auch nicht zu groß werden. Deshalb wurden für die Verteilung der Mittel Höchstgrenzen eingeführt, bis zu welcher Einkommenshöhe die gezahlte Einkommenssteuer berücksichtigt wird. Derzeit liegt die Grenze bei 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammenveranlagte Steuerpflichtige.

Diese Einkommensgrenzen werden nun angepasst. Das sieht ein Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetz vor. Der Bundestag hat es in der Nacht zu Freitag erstmals beraten. Mit dem Gesetz sollen die Einkommensgrenzen für einzeln veranlagte Steuerpflichtige auf 40.000 Euro und für zusammenveranlagte Steuerpflichtige auf 80.000 Euro steigen.

Reaktion auf gestiegene Löhne

Die Erhöhung sei geboten, „um dem verfassungsrechtlich gebotenen Ziel einer Verteilung auf Grundlage der Einkommenssteuerleistung stärker Rechnung zu tragen“. Das sagte Katja Hessel (FDP), Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen, im Bundestag. Zum letzten Mal wurden die Höchstbeträge im Jahr 2012 angepasst. Seitdem ist nicht nur die Inflation vorangeschritten, auch die durchschnittlichen Löhne sind deutlich gestiegen. Wenn die Einkommensgrenzen nicht angehoben würden, würde „im Laufe der Zeit ein immer höherer Anteil der Einkommenssteuerleistung abgeschnitten“, erklärte Hessel. Es käme zu einer stetigen zunehmenden Nivellierung.

Die Gesetzesänderung hat keinen Einfluss darauf, wie viel Geld insgesamt an die Kommunen ausgeschüttet wird. Die vorhandenen Mittel werden nur anders verteilt. „Diese Änderung zielt darauf ab, die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden ähnlicher Größe und Funktion auszugleichen“, erläuterte der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup in seiner Bundestagsrede. (Weil der Tagesordnungspunkt erst kurz vor Mitternacht aufgerufen wurde, hat Daldrup die Rede zu Protokoll gegeben.)

Finanzschwache Kommunen könnten das Nachsehen haben

Die Bundesrat hat keine Einwände gegen die neuen Höchstgrenzen erhoben. Laut Daldrup haben aber einige Länder Bedenken geäußert, „insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen dieser Anpassung auf die finanzschwächeren Gemeinden“. Die Anpassungen dürften niemanden unverhältnismäßig belasten.

Daldrup will deshalb im weiteren parlamentarischen Verfahren „noch einmal grundlegend diskutieren“, wie die Finanzmittel auch zwischen den staatlichen Ebenen verteilt werden. „Wir müssen insbesondere auch über die Verteilung der Gewerbesteuer zwischen Bundesländern und Kommunen sprechen.“

Eingeführt wurde das Gemeindefinanzreformgesetz im Jahr 1969. Seitdem erhalten die Gemeinden einen direkten Anteil an der Einkommenssteuer. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände prüfen alle drei Jahre, ob die Höchstbeträge im Gesetz erhöht werden sollen. Dazu nutzen sie Modellrechnungen auf der Grundlage umfassender statistischer Daten. Die jetzt geplante Gesetzesanpassung soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Mehr Informationen:
bundestag.de

weiterführender Artikel