Diesel-Fahrverbote

Köln und Bonn müssen Fahrverbote einführen

Karin Billanitsch09. November 2018
Köln im Dunst. Das Archivbild stammt aus dem Jahr 2009. Aktuell werden gesundheitsbedenkliche Werte für Stickstoffdioxid in der Domstadt gemessen.
Kritik kommt von Gelsenkirchens OB Frank Baranowski: „Die Untätigkeit der Landesregierung hat Fahrverbote provoziert."

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Städte Köln und Bonn dazu verpflichtet Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge sowie ältere Benziner ab April 2019 einzuführen.

Köln: Innenstadt betroffen

In Köln betrifft das zonenbezogene Fahrverbot in der aktuellen Grünen Umweltzone Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 muss es auch Dieselautos der Klasse Euro 5 erfassen. Das teilte das Kölner Verwaltungsgericht nach dem Urteil mit.

In Bonn sind – je nachdem auf welcher Strecke – Dieselautos mit Euro-4IV-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1-3 betroffen, teilte das Gericht mit. Auf der Reuterstrasse müsse das Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge mit EuroV-Motoren und Benziner der Klassen 1 und 2 erfassen. Zudem muss die städtische Busflotte zeitnah mit SCRT-Filtern nachgerüstet werden, hieß es.

Kläger Deutsche Umwelthilfe

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie wollte damit erreichen, dass der Luftreinhalteplan von Köln dahingehend geändert wird, dass der Genzwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter eingehalten wird.

Dieses Ziel habe Köln nicht erreicht, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Jahresmittelwert lag 2017 auf dem Clevischen Ring bei 62 Mikrogramm pro Kubikmeter, und auf dem zentralen Neumarkt bei 47 Mikrogramm pro Kubikmeter. Das könne, so argumentierte die DUH, rasch nur durch Verbote für schmutzige Dieselfahrzeuge eingehalten werden. In Bonn wurden am Messstandort Reuterstrasse im Jahr 2017 Mittelwerte von 47 Mikrogramm/Kubikmeter gemessen. 

NRW muss Luftreihalteplan ergänzen

Das Gericht hat nun das Land NRW verpflichtet, bis zum 1. April den Luftreinhalteplan für Köln zu ergänzen. Die Richter halten ein Fahrverbot wegen der starken Gesundheitsgefährdung der Innenstadtbewohner, der Fahrradfahrer der Fußgänger und Insassen der durchfahrenden Fahrzeuge für notwendig.

Noch im März hatte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet Fahrverboten eine deutliche Absage erteilt, darauf weisen die NWR-Kommunalen hin. „Offensichtlich hat das, was die Landesregierung an Aktivitäten entfaltet hat, um Fahrverbote zu verhindern, dem Gericht nicht gereicht", erklärte Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen, nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln. „Die Untätigkeit der Landesregierung hat Fahrverbote provoziert.“

Frank Baranowski verlangt „handhabbares Konzept“

Aber auch an die die Bundesregierung richtete Baranowski den Vorwurf, „eklatante Fehler“ gemacht zu haben. "Ohne die entsprechenden Hardware-Nachrüstungen werden Autobesitzer, die sich kein neues Auto leisten können, vor vollendete Tatsachen gestellt. Es kann nicht sein, dass das finanzielle, technische und juristische Risiko bei den Menschen hängen bleibt und nicht bei den Autoherstellern als Verursacher“, sagte er mit Blick auf die jüngste Diesel-Vereinbarung auf Bundesebene. Er forderte, „die Bundeskanzlerin müsse jetzt endlich einmal durchgreifen."

Auch im Ruhrgebiet müssen die Städte Fahrverbote befürchten. Deshalb verlangt der Gelsenkirchener OB nun „zügig ein landesweites, handhabbares Konzept, wie in den Kommunen der Problematik der Fahrverbote begegnet werden kann“. Er spricht sich erneut für die Einführung der "Blauen Plakette“ aus.