Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und MVZ

Wie Lauterbach die Gesundheitsversorgung in Kommunen verbessern will

Carl-Friedrich Höck25. Januar 2024
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundestag
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundestag
Niedrigschwellige Beratungsangebote und attraktivere Bedingungen für Hausärzt*innen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Gesundheitsversorgung in den Landkreisen und Städten stärken. Ein Gesetzentwurf seines Ministeriums nennt nun Details.

Gesundheitskioske sind bisher Modellprojekte, doch bald soll es sie im ganzen Land geben. Bundesweit plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bis zu 1.000 Einrichtungen. Dabei handelt es sich um niedrigschwellige Anlaufstellen, wo man sich in Gesundheitsfragen beraten lassen kann. Insbesondere strukturschwache Regionen oder Stadtteile mit vielen sozial benachteiligten Menschen sollen von diesem zusätzlichen Angebot profitieren.

Gesundheitskioske sind auch ein wichtiger Baustein des geplanten „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes“, kurz GVSG. Ein aktueller Referent*innenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (Stand Dezember 2023) ist in der vergangenen Woche bekannt geworden und liegt der DEMO vor. Was steht drin?

Stadt oder Landkreis entscheidet

Das Initiativrecht für neue Gesundheitskioske soll bei den Kommunen liegen. Errichtet werden sie dann von Landkreisen oder kreisfreien Städten gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen, wobei sich auch die privaten Versicherungen beteiligen sollen. Die Kassen und Kommunen sollen einen Gestaltungsspielraum bekommen, um auf die speziellen Bedürfnisse vor Ort eingehen zu können. „So können die Gesundheitskioske neu errichtet, aber auch in bestehenden Räumlichkeiten, beispielsweise der Kommune, etabliert werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Auch mobile Kioske, etwa in Bussen, will das Ministerium ermöglichen.

In den Kiosken sollen „unabhängig vom Versichertenstatus allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, etwa zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Präventionsangeboten“. Auch bei der Suche nach einem Arzttermin soll hier geholfen werden.

Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kosten tragen. Bei geschätzten Gesamtkosten von 400.000 Euro pro Jahr und Kiosk entspräche das rund 80.000 Euro. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die Zahl der Gesundheitskioske in den kommenden Jahren schrittweise ansteigen wird: 2024 soll es deutschlandweit 30 Kioske geben, im kommenden Jahr rund 60 und bis zum Jahr 2027 insgesamt etwa 220.

Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren

Neben den Kiosken sieht das GVSG zahlreiche weitere Projekte vor. Zum Beispiel sind für Kommunen und Krankenkassen neue Möglichkeiten geplant, um Gesundheitsregionen zu bilden. Damit soll die Versorgung regional vernetzter und kooperativer gestaltet werden. Im Gesetzentwurf heißt es: „Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können gemeinsam und einheitlich mit einer oder mehreren Kommunen auf deren Antrag einen Gesundheitsregionenvertrag abschließen. Über solche Verträge können regionale Aspekte stärker betont und Kommunen aufgrund ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge besser eingebunden werden.“ Die Verträge stellten „eine alternative Form der Regelversorgung“ dar.

Weiterhin plant das Gesundheitsministerium „Primärversorgungszentren“. Dabei handelt es sich um „ein besonderes hausärztliches Versorgungsangebot, das insbesondere den medizinischen Bedürfnissen älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten entspricht.“ Die Zentren sollen einerseits mit der Kommune oder einem Gesundheitskiosk kooperieren und andererseits mit Fachärzt*innen.

MVZ-Gründung wird einfacher

Das GVSG soll darüber hinaus die Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtern. Ein Aspekt dabei: Kommunen müssen eine Sicherheitsleistung abgeben, wenn ein MVZ als GmbH gegründet wird, um für mögliche Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung vorzusorgen. Diese Sicherheitsleistung kann künftig in der Höhe begrenzt werden. Ein zweiter Aspekt ist der Zugang zu Finanzmitteln. Mit dem Gesetz wird „klargestellt, dass die Verwendung von Mitteln des Strukturfonds zur Förderung der vertragsärztlichen Versorgung nicht von der Feststellung einer Unterversorgung oder eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs abhängt.“

Viele Kommunen suchen händeringend nach Hausärzt*innen. Das hat nach Ansicht des Gesundheitsministeriums auch mit der Vergütung zu tun. Allgemeinmediziner*innen verdienten mit ihrer Tätigkeit weniger Geld als viele Fachärzt*innen. Das führe zu wachsenden Problemen bei der Nachbesetzung von Arztpraxen, heißt es im Gesetzentwurf. Als Gegenmaßnahme will die Koalition die Budgetierung der Honorare von Hausärzt*innen aufheben. Dabei handelt es sich um eine Art Kostendeckel der gesetzlichen Krankenkassen. Er führt dazu, dass Ärzt*innen, die viele Leistungen abrechnen, für die einzelne Leistung weniger Geld bekommen.

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthält noch einige weitere Vorhaben. Zum Beispiel plant das Ministerium eine digitale Plattform, auf der die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen verständlich und transparent dargestellt werden. Gesetzlich Versicherte sollen so besser vergleichen können, welche Kasse sich für sie lohnt. Außerdem sollen homöopathische und anthroposophische Medikamente künftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden.

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