Gesetzespaket

Neue Regeln für Asylsuchende sollen Kommunen entlasten

Carl-Friedrich Höck01. November 2023
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (Archivaufnahme, September 2023)
Asylsuchende und Geduldete sollen früher Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Neue Regeln zur Datenübermittlung könnten Jobcenter und Sozialämter entlasten. Geplant sind auch härtere Strafen für Schleuser*innen.

Die Bundesregierung will Asylsuchenden und Geduldeten den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland erleichtern. Eine entsprechende Neuregelung wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.

Das Arbeitsverbot für Geflüchtete, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, soll künftig spätestens nach sechs Monaten entfallen. Bisher galt diese Frist nur für Eltern von Kindern. Alleinstehende mussten bis zu neun Monate warten, bis sie eine Arbeit aufnehmen durften.

Städte und Gemeinden drängten darauf

Damit kommt die Bundesregierung auch einer Forderung der Kommunen entgegen. Der Hauptgeschäftsführe des Deutsche Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg hatte sich zuletzt sogar dafür ausgesprochen, „dass Geflüchtete mit Bleibeperspektive von Anfang an arbeiten dürfen“.

Das Bundesinnenministerium (BMI) betont in einer Mitteilung: Der erleichterte Arbeitsmarktzugang gelte nicht für Personen, die Deutschland verlassen müssen, aus sicheren Herkunftsländern stammen, offensichtlich unbegründete Anträge gestellt haben oder ihre Identitätsklärung verweigern.

Künftig solle Geduldeten im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden, so das BMI. „Dadurch gibt es künftig eine klarere Richtschnur für die Kommunen und es wird ein bundesweit einheitlicheres Vorgehen erreicht“, teilt das Ministerium mit. Gleichzeitig würden auf diese Weise die Ausländerbehörden entlastet. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Personen, die kurz vor der Abschiebung stehen, sollen keine Arbeitserlaubnis bekommen.

Besserer Datenaustausch zu existenzsichernden Leistungen

Beschlossen hat das Kabinett auch einen Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht. Damit soll der Datenaustausch über das Ausländerzentralregister erleichtert werden. Das betrifft Daten zu existenzsichernden Leistungen: zum Beispiel Leistungen für Asylbewerber*innen, Bürgergeld, Sozialhilfe oder vom Staat geleistete Unterhaltsvorschüsse.

Im Zentralregister soll künftig erfasst werden, ob und wie lange Betroffene Leistungen beziehen und welche Behörde dafür zuständig ist. Die Ausländerbehörden, Sozialämter und Jobcenter sollen so entlastet werden, weil sie die Daten nicht mehr manuell abfragen müssen.

Härtere Strafen bei Schleusungsdelikten

Das Gesetzespaket der Bundesregierung sieht außerdem vor, die Strafen für Schleuser*innen zu erhöhen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagt: „Schleusung ist ein Verbrechen – so wird es nun auch im Gesetz geregelt. Für die meisten Schleusungsdelikte gilt künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr, und bei Schleusung mit Todesfolge wird lebenslange Freiheitsstrafe ermöglicht.“ Die Polizei dürfe künftig bei allen Schleusungsdelikten die Handys der Schleuser*innen abhören.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan (SPD) befürwortet die neuen Regelungen zur Arbeitsaufnahme. „Arbeit ist ein Integrationsturbo“, erklärt sie. Es sei ein Gebot der ökonomischen Vernunft und integrationspolitisch sinnvoll, dass Asylsuchende und Geduldete schneller Zugang zu Arbeit und Ausbildung bekommen. „Niemand soll vor Ort zum Herumsitzen gezwungen werden. Das ist weder für die betroffenen Menschen, Nachbarschaften noch für unseren Sozialstaat sinnvoll“, so Alabali-Radovan.

 

Mehr Informationen:
Website des Bundesinnenministeriums

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