Staatliche Zuschüsse

Neues Förderprogramm: So verhilft der Staat Familien zum Eigenheim

Carl-Friedrich Höck31. Mai 2023
Einfamilienhäuser in Sankt Augustin
Wegen steigender Zinsen droht der Traum vom Eigenheim für viele Familien zu platzen. Ein neues Förderprogramm soll sie unterstützen. Bauministerin Geywitz hat es am Mittwoch vorgestellt.

Der Wohnungsbau in Deutschland stockt, wie die Zahlen für das abgelaufene Jahr 2022 zeigen. Kleinere Bauprojekte sind besonders betroffen, räumte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) am Mittwoch ein: „Wir haben ein ganz kleines Plus gesehen bei Mehrfamilienhäusern, aber einen massiven Rückgang bei den Einfamilienhäusern.“ Das erklärt sie sich zum einen mit einem „psychologischen Effekt durch die allgemeine Verunsicherung“, andererseits mit den massiv gestiegenen Zinsen. „Das hat natürlich sehr viele Kalkulationen von Familien über den Haufen geworfen“, so Geywitz.

Der Staat senkt den Zins

Ein neues Förderprogramm des Bundes setzt genau hier an. „Wir bieten einen zinsverbilligten Kredit an in Höhe von 140.000 bis 240.000 Euro“, erläuterte Geywitz in einem Pressestatement. Bedingung ist, dass klimafreundlich gebaut wird. Das neue Gebäude muss dem Effizienzhaus-Standard EH 40 entsprechen und soll über den gesamten Lebenszyklus einen kleinen CO2-Fußabdruck haben.

Die Bundesregierung will mit dem Programm Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen. Deshalb gilt: Das zu versteuernde Bruttojahreseinkommen der Familie darf nicht mehr als 60.000 Euro betragen, wenn die Familie höchstens ein Kind hat. Ab dem zweiten Kind erhöht sich die Obergrenze um je 10.000 Euro. „Damit können wir 75 Prozent der Haushalte in Deutschland fördern“, sagte die Ministerin.

Mit der Förderung über KfW-Kredite soll das Zinsniveau auf 1,25 Prozent gedrückt werden. Zum Vergleich: Wer heute ohne Förderung einen Kredit für ein Haus oder eine Wohnung aufnimmt, muss um die vier Prozent Zinsen bezahlen. Laut Geywitz könne eine Familie mit zwei Kindern durch die Zinsverbilligung mehr als 40.000 Euro sparen. Der „Barwert“ der Unterstützung liege über den Beträgen, die in der Vergangenheit über das Baukindergeld an Familien geflossen seien. Zum Baukindergeld gibt es noch einen zweiten gewichtigen Unterschied, wie die SPD-Politikerin betonte: „Wir fördern erst, nämlich am Anfang des Projektes und nicht erst am Ende, wenn man eingezogen ist“.

350 Millionen Euro im Topf

Am 1. Juni 2023 soll die neue Förderung starten. 350 Millionen Euro hat der Bund dafür zunächst eingeplant. Laut der Ministerin reichen die Mittel, damit das Geld bis Jahresende nicht ausgeht. Der Mittelabfluss soll regelmäßig überprüft werden.

Insgesamt wurden die Mittel für die staatliche Neubauförderung gerade erst deutlich aufgestockt. Ursprünglich wollte der Bund das klimafreundliche Bauen und die Bildung von Wohneigentum in diesem Jahr mit 1,1 Milliarden Euro fördern. Das Geld steht seit dem 1. März bereit. Am vergangenen Freitag teilte das Bauministerium mit, dass die Mittel um 888 Millionen Euro erhöht werden. Begründet wurde der Schritt damit, dass das Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau sehr stark nachgefragt werde.

Förderbedingungen „Wohneigentum für Familien”

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“
  • Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten. Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die/der zu mindestens 50% (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
  • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird in diesem Produkt maximal eine Wohneinheit.
  • Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt 4 Jahre.

Kredithöchstbeiträge:

Klimafreundliches Wohngebäude
(Effizienzhaus 40-Standard und Anforderung an Lebenszyklus)

  • Familien mit einem oder zwei Kindern: 140.000 EUR
  • Familien mit drei oder vier Kindern: 165.000 EUR
  • Familien mit fünf oder mehr Kindern: 190.000 EUR

Klimafreundliches Wohngebäude QNG
Effizienzhaus 40 Standard und QNG Plus oder QNG Premium

  • Familien mit einem oder zwei Kindern: 190.000 EUR
  • Familien mit drei oder vier Kindern: 215.000 EUR
  • Familien mit fünf oder mehr Kindern: 240.000 EUR

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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