Blog Meine Sicht

Wie Kommunalpolitik begeistern kann!

Kirsten Fründt05. April 2018
Kirsten Fründt bei der Landesdelegiertenversammlung
Kirsten Fründt bei der Landesdelegiertenversammlung im November 2017
Die Erwartung der Bürger an die Kommunalpolitik hat sich gewandelt – das kann auf beiden Seiten zu Frust führen. Kirsten Fründt, Landesvorsitzende der SGK Hessen e.V., nutzt ihren Rückblick auf die Landesdelegiertenkonferenz 2017 für eine Ermutigung.

Trotz klammer Kassen, trotz einer Landespolitik, die uns immer wieder neue Aufgaben überträgt, trotz vielfach geringer Wertschätzung, insbesondere für die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen, leisten wir Hervorragendes. Es sind die Ideen, die wir produzieren und umsetzen. Es ist der Gestaltungswille, der uns immer wieder aufrichtet und es sind die Bürgerinnen und Bürger, die ihren Beitrag für ein gelingendes Gemeinwesen leisten. Und das begeistert mich seit meinem ersten Tag als Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf und als Vorsitzende der SGK Hessen.

Die Frustrierten

Auch die gibt es. Oft höre ich, dass Kommunalpolitik auf wenig Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern stoße. Weit verbreitet sei die Einschätzung, dass man eh nichts verändern könne und dass „die da oben“ doch alles so machen würden, dass „wir da unten“ keinen Einfluss haben.

Dem widerspreche ich! Es ist richtig, dass die Vermittlungsarbeit zwischen Kommunalpolitik und Bürger*innen schwieriger geworden ist. Früher wollten Bürger*innen geführt werden, sie wollten, dass Kommunalpolitik entscheidet.

Heute haben wir mit Interessensgruppen zu tun, die ihre Interessen benennen. Aber genau dann, wenn wir uns damit auseinandersetzen, setzt auch bei diesen Gruppen ein Prozess der politischen Abwägung ein. Wenn wir Politiker*innen uns auf Bürger*innen einlassen, dann kann etwas gelingen.

Komplexität reduzieren – Entscheidungen erklären

Ich glaube, eine der wesentlichen Qualifikationen, die Kommunalpolitiker*innen heute mitbringen müssen, ist es, die Komplexität zu reduzieren. Wir müssen transparent machen, worum es im Kern geht und wir dürfen uns nicht in den Einzelheiten verlieren. Dazu können neue Formen der Bürger*innenbeteiligung einen Beitrag leisten. Ich will das am Beispiel der Beteiligung junger Menschen erläutern. Wenn wir Kinder fragen, was sie sich für ihr Dorf oder ihren Stadtteil wünschen, dann haben sie keine Schere im Kopf und träumen. Vom eigenen Schwimmbad in einer 200-Seelen-Gemeinde und von der Riesenrutsche vom Dach der Grundschule in den Schulhof. Was machen wir mit diesen „unrealistischen“ Forderungen? Wir führen diese Ideen auf das Machbare zurück, ergründen das Bedürfnis, das dahintersteht, und erklären, was geht und was nicht geht. Kinder verstehen das – und ich bin der festen Überzeugung, Erwachsene auch.

Es geht also nicht mehr nur um Entscheidung, sondern um Kommunikation!

Junge Menschen für die Kommunalpolitik begeistern

Ich empfehle zu allererst, junge Menschen für die Kommunalpolitik zu begeistern. Wir von der SGK haben dazu ein Format entwickelt. Unter dem Titel „Kommunalpolitik – wie geht das?“ wird einfach erklärt und in 1,5 Stunden entwickelt, welche Formen der Beteiligung es gibt, wie kommunalpolitische Entscheidungen ablaufen und auch, wo und wie man sich einbringen kann. Wir führen seit acht Jahren die Kommunalakademie durch, in der junge, politik-affine Menschen fit für ein Mandat gemacht werden. Politische Bildung ist ein wesentlicher Hebel, um die Begeisterung für Kommunalpolitik zu wecken. Deshalb sind wir mit unserer Bildungsakademie auch in diesem Bereich so aktiv.

Aber es geht auch um die großen Themen

Begeisterung entsteht aber auch, wenn deutlich wird, dass wir „kleine“ Kommunalpolitiker*innen wertgeschätzt werden. Er klingt ein bisschen dröge, aber eine gute finanzielle Ausstattung der Kommunen würde helfen. Wir sind die Träger der Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge. Die fällt nicht vom Himmel, sondern muss finanziert werden. Deshalb sind der Bund und das Land aufgefordert, uns Mittel zur Verfügung zu stellen, um Schwimmbäder zu bauen, Schulen zu sanieren, Straßen zu bauen.

Wir stehen vor großen Herausforderungen, gerade im ländlichen Raum. Wenn das Verfassungsgebot der vergleichbaren Lebensverhältnisse verwirklicht werden soll, dann bedarf es der Anstrengung von uns allen, daran auch mit Nachdruck zu arbeiten.

Das haben wir bei unserer Landesdelegiertenkonferenz, die im November 2017 in der Waggonhalle in Marburg stattfand, bereits getan. Wir konnten namhafte Referent*innen aus den Kommunen, dem Land und dem Bund gewinnen. Aber genau so gewichtig sind unsere Anträge.

Antrag: Wohnungsbau in Hessen – auch in den Kreisen ermöglichen

Die Krise auf dem Wohnungsmarkt betrifft nicht nur die Städte, sondern sie greift auf Oberzentren und Kommunen in den Landkreisen über. Auch dort steigen die Mietpreise, verteuert sich der Baugrund und wächst die Tendenz, nicht mehr die Innenentwicklung voranzubringen, sondern neues Bauland an der Peripherie der Gemeinden auszuweisen.

Deshalb fordert die SGK Hessen die Förderung von eigenen Wohnungsbaugesellschaften der Landkreise und ihrer Mitgliedskommunen. Das Land soll die Landkreise bei der Gründung eigener Wohnungsbaugesellschaften beraten. Mit dem eingebrachten Kapital des Landes sollen nach den bestehenden Förderrichtlinien des Wohnraumfördergesetzes direkte Zuschüsse für den Bau von Sozialwohnungen und Wohnungen für mittlere Einkommen bereitgestellt werden.

Resolution: „Kostenfreie“ Kinderbetreuung – eine Mogelpackung auf Kosten der Kommunen

Die Hessische Landesregierung hat angekündigt, dass die Kindergartengebühren kostenfrei gestellt werden. Es ist unklar, was das für die Kommunen im Einzelnen bedeutet. Es sollen 136,50 Euro pro Kind, das betreut wird, gezahlt werden. Das ist bei weitem nicht „kostendeckend“. Und es sollen nur sechs Stunden bezuschusst werden.

Dies bedeutet, dass es sich auf keinen Fall um eine Vollfinanzierung handelt und diese Regelung zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führt.

Die Landesregierung geht von 310 Millionen Euro Mehrkosten aus. Heute schon werden die Betreuungskosten als anerkannte Bedarfsgroße im Kommunalen Finanzausgleich (KFA)berücksichtigt. Mit dem neuen Programm sollen 155 Millionen Euro aus dem KFA (inkl. Bambini-Programm) zweckgebunden und damit entzogen werden. Die Schlüsselzuweisungen werden um 89 Millionen Euro reduziert (20 Millionen Euro bei den Landkreisen, 37 Millionen Euro bei den kreisfreien Städten und 32 Millionen Euro bei den kreisangehörigen Städten). 61 Millionen Euro werden für die Freistellung des 3. Kindergartenjahres einberechnet.

Wir fordern: Vollständige Gebührenfreistellung im Kita-Bereich. Die Finanzierung soll durch einen Vorwegausgleich vor dem KFA sichergestellt werden. Dadurch werden die tatsächlichen Kosten berücksichtigt. Die Betriebskosten sollen ermittelt und davon 2/3 erstattet werden. Es muss dem Gesetz der Verbesserung der Qualität (Freistellung von Leitungen, pädagogische Freistellung, Verlängerung der Ausfallzeiten) Rechnung getragen werden.

SGK fordert Gebührenfreiheit

Die SGK-Landesdelegiertenkonferenz fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, sich im Rahmen der Verfassungsnovelle der Hessischen Verfassung für die Gebührenfreiheit von der Krippe bis zur Hochschule einzusetzen. Ohne die gebührenfreie Bildung darf es keine Zustimmung zur Änderung der Verfassung im Hessischen Landtag geben.

In weiteren Anträgen hat sich die Konferenz mit dem Landeswohlfahrtsverband und der Hessenkasse befasst.

Wenn alle diese Forderungen umgesetzt würden, dann würde auch deutlich werden, wie wichtig Kommunalpolitik ist. Und in welchem Umfang sie tatsächlich das Leben der Menschen konkret beeinflusst. Dann kann sie begeistern und Spaß machen.

 

Im Blog „Meine Sicht” schreiben wechselnde Autoren zu unterschiedlichen kommunalen Themen. Dieser Beitrag ist zuerst im Landes-SGK Extra Hessen der DEMO erschienen und wird hier mit freundlicher Genehmigung der SGK Hessen veröffentlicht.