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Personenbeförderungsrecht reformiert - Neue Mobilität bekommt klaren Rechtsrahmen

Mit der Neuregelung des Personenbeförderungsrechts (PBefG) wird ein klarer Rechtsrahmen für neue plattformgebundene Mobilitätsangebote geschaffen. Im Fokus der neuen Regelungen steht die Steuerungsfähigkeit der Kommunen. Diese können nun Verkehre in ihrer Region nach ihren Bedürfnissen gestalten. Ein Gastbeitrag von Detlef Müller, SPD-Abgeordneter im Deutschen Bundestag.
von Detlef Müller · 4. März 2021
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Nach zweieinhalb Jahren zäher Verhandlungen novelliert der Deutsche Bundestag an diesem Freitag das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Ziel ist eine klare Reglementierung neuer Mobilitätsformen vom Pooling-Verkehr bis hin zu plattformgebundenen Mietwagenangeboten.

Die neuen Verkehrsarten sind längst da und operieren unter der Experimentierklausel des Personenbeförderungsrechtes. Sie müssen reglementiert werden und sinnvoll in das Marktgefüge aus ÖPNV, Taxi und klassischem Mietwagenmarkt integriert werden.

Neue Anforderungen an den Verkehr

Die Novelle des PBefG ist aber nicht nur für die Regulierung neuer Verkehrsarten wichtig. Vielmehr brauchen wir ein modernes Personenbeförderungsrecht, um unseren Anforderungen an den Verkehr von morgen in der Stadt und auf dem Land gerecht zu werden. Dies gilt mit Blick auf die Verkehrswende, mit Blick auf den Klimawandel und die Digitalisierung, aber auch mit Blick auf die sich wandelnden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen in unserem Land.

Für die Umsetzung haben wir dabei stets vier Grundsätze verfolgt:
1) Das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs bildet der ÖPNV mit Bussen, Straßen- und U-Bahnen.
2) Klare Spielregeln für alle Verkehrsarten. Keine Kannibalisierung und keine Rosinenpickerei bei Rechten und Pflichten.
3) Klare Regeln für den fairen Umgang mit Beschäftigten.
4) Weitgehende Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen für die Verkehrsangebote in ihren Gebieten.

Anhand dieser Grundsätze regeln wir nun das Personenbeförderungsrecht neu.

Gleiche Qualifikations-Voraussetzungen für Gelegenheitsverkehr

Mit dem gebündelten Linienverkehr ermöglichen wir nachfragegesteuerte Angebote innerhalb des ÖPNVs. Diese können die klassischen ÖPNV-Angebote, gerade in Randzeiten- und gebieten ergänzen, in denen Angebote mit Bussen oder Straßenbahnen nicht tragfähig sind. Das kann auch eine große Chance für den ländlichen Raum sein.

Der sogenannte Gelegenheitsverkehr umfasst mit der Novelle des PBefG drei unterschiedliche Verkehrsarten: das klassische Taxi, den Mietwagenmarkt und den gebündelten Bedarfsverkehr. Für das Personal in den verschiedenen Bedienformen gelten jedoch ab sofort mit dem Fachkundenachweis und dem Personenbeförderungsschein die gleichen Qualifikationsvoraussetzungen.

Pooling: Die Städte und Gemeinden entscheiden

Für den gebündelten Bedarfsverkehr (privates Pooling) geben wir den Kommunen einen weitreichenden Instrumentenkasten an die Hand. So können die Städte und Gemeinden sicherstellen, dass sich die neuen Angebote in das Verkehrsangebot der Kommunen einfügen. Zu diesem Instrumentenkasten gehören beispielsweise Mindest- und Höchstpreise mit hinreichendem Abstand zum ÖPNV-Tarif, die Kontingentierung der Fahrzeuge, eine zu erreichende Pooling-Quote und eine optionale Rückkehrpflicht für auftragslose Fahrzeuge.

Für den Mietwagenmarkt halten wir an der Rückkehrpflicht für auftragslose Fahrzeuge fest. Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit, über Vorgaben zu Mindestpreisen, Dumpingangebote und ruinösen Wettbewerb zu verhindern. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern können außerdem die Regelungen des gebündelten Bedarfsverkehres (beispielsweise Sozialstandards und Ausschluss von Bediengebieten) auch auf Mietwagenverkehre übertragen werden, sofern diese einen Marktanteil von 25 Prozent übersteigen.

Taxipreise: Mehr Optionen für Kommunen

Für das Taxigewerbe schaffen wir durch die Novelle des PBefG zahlreiche regulatorische Entlastungen. So können Kommunen für festgelegte und häufig nachgefragte Strecken (beispielsweise Flughafen-Innenstadt) Festpreise erlassen. Zudem besteht für Fahrten auf Bestellung die Option, einen kommunalen Taxitarifkorridor zu ermöglichen, in dem sich der Fahrpreis bewegen kann. In beiden Fällen handelt es sich jedoch um kommunale Öffnungsmöglichkeiten. Nutzt eine Kommune diese Möglichkeiten nicht, bleibt alles beim normalen Taxitarif.

Einen besonderen Stellenwert nehmen für uns gute Arbeitsbedingungen ein. Beschäftigte von Plattformbetreibern sind häufig prekären Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Wir haben nun erreicht, dass Kommunen zum Schutz der Beschäftigten Sozialstandards festlegen können.

Generell messen wir den Kommunen eine wichtige Rolle bei. Sie erhalten weitreichende Gestaltungskompetenzen für die Verkehrsangebote in ihrem Bereich. Dazu gehören beispielsweise Genehmigungsvorbehalte, Vorgaben zur Barrierefreiheit oder auch ökologische Standards. Gleichzeitig stärken wir die Kommunen durch datengebundene Kontrollmöglichkeiten zum Nachweis von Verstößen gegen die Rückkehrpflicht sowie zur Durchsetzung von Sanktionen.

 

Detlev Müller ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Chemnitz. Er ist zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion für die Neuregelung des Personenbeförderungsrechts.

Mehr Informationen zum Thema auf bundestag.de

Autor*in
Detlef Müller

ist Bundestagsabgeordneter. Er gehört in der SPD-Fraktion den Arbeitsgruppen „Demokratie”, „Kommunalpolitik” sowie „Verkehr und digitale Infrastruktur” an. Er ist außerdem Sprecher der Landesgruppe Sachsen. (Stand 4. März 2021)

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