Appell für eine Neuordnung der Ausbildung für Erzieher*innen
Es werden immer mehr Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung gebraucht – aber es herrscht ein großer Mangel an ausgebildeten Erzieher*innen. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) beauftragte Prognos AG geht laut einer Studie aus dem Jahr 2018 in der Frühen Bildung im Zeitraum von 2017 bis 2025 (2030) von einer Lücke von bis zu 191.000 (199.000) Erzieher*innen aus. Der Mangel an Fachkräften könnte den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote bremsen.
Initiative von Arbeitgeberverbänden, Kommunalen und Gewerkschaft
Gegen den drohenden Fachkräftemangel will eine Initiative aus der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vorgehen. Sie setzen sich gemeinsam für eine Neuorganisation der Ausbildung zu Erzieherinnen und Erzieher ein. Hierzu haben die fünf Akteure ein gemeinsames Eckpunktepapier entwickelt, das u.a. die Vereinheitlichung der Ausbildungsbedingungen, die Öffnung der Zugangsvoraussetzungen, die Kostenfreiheit der Ausbildung und eine angemessene Ausbildungsvergütung beinhaltet.
„Die Zahl der benötigten Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung ist in den vergangenen Jahren eklatant gestiegen. In Reaktion auf den Fachkräftemangel ist aus unserer Sicht eine Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung erforderlich. Umso mehr freut es mich, dass wir zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Gewerkschaft ver.di hier an einem Strang ziehen“, sagte Ulrich Mädge, Präsident des VKA und ehemaliger Oberbürgermeister von Lüneburg.
Mädge bekräftigte: „Es ist uns wichtig, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern noch attraktiver wird. Wir wollen durch bessere Rahmenbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten mehr gut ausgebildetes Personal gewinnen und gleichermaßen die Qualität der Ausbildung stärken.“
Im Eckpunktepapier sind u.a. folgende wesentliche Maßnahmen definiert:
- Bundeseinheitlicher Rahmen für die Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung: Wer sich für diesen Beruf ausbilden lässt, soll ihn in ganz Deutschland ausüben können, „unabhängig davon, in welchem Bundesland sie oder er die Ausbildung absolviert“.
- Reform der Ausbildungsbedingungen: Gefordert wird ein gesetzlich verankerter Anspruch auf eine Vergütung, die in einem Ausbildungsvertrag abgesichert wird. Bislang bestehe ein solcher Anspruch nicht, heißt es. Außerdem gebe es immer noch Schulen, die Schulgeld forderten. Die Kosten müssten von den Ländern hieß es. In der Mitteilung heißt es: „Dass Auszubildende in einem Mangelberuf noch Ausbildungsgeld mitbringen, ist absurd und muss abgeschafft werden.“
- Öffnung der Zugangsvoraussetzungen: Perspektivisch soll auch Schüler*innen, die über einen Hauptschulabschluss verfügen, die Möglichkeit zur Ausbildung verschafft werden.
- Beteiligung der Sozialpartner: Analog zu den Berufen der dualen Berufsausbildung sollen an der Planung und Vorbereitung neuer oder zu modernisierender Berufe alle an der beruflichen Bildung Beteiligten einbezogen werden. Hier werden in dem Papier Sachverständige der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, Vertreter der Ministerien und die Projektleiter des BIBB genannt.
Das gemeinsame Eckpunktepapier kann hier abgerufen werden.
Auf der Grundlage dieses Eckpunktepapiers ist beabsichtigt, mit dem Bund und den Ländern über eine Erprobung einer länderübergreifenden Ausbildung zu diskutieren, teilt die gemeinsame Initiative mit. Mit einbezogen werden sollen darüber hinaus die Sozialpartner, insbesondere die Kultusministerkonferenz (KMK), die Jugend-und Familienministerkon-ferenz der Länder (JMFK) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Ralf Bauer
ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.