Bauministerkonferenz fordert: Wohngeldrecht vereinfachen
Zu kompliziert und teuer: Auf einer Sonder-Bauministerkonferenz (BMK) in Berlin haben die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister*innen und Senator*innen der Länder über das Wohngeldrecht beraten. Weiterer Schwerpunkt war die Bekämpfung der Krise im Neubau.
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Zum 1. Januar 2023 wurde das Wohngeld deutlich erhöht. Damit einher ging auch eine Mehrbelastung der zuständigen Behörden. Deshalb fordern Landesminister jetzt Vereinfachungen.
„Vor allem beim komplizierten Wohngeldrecht ist es wichtig, dass wir schnell echte Verbesserungen sehen“, sagte Bayerns Bauminister Christian Bernreiter und Vorsitzender der BMK nach einem Sondertreffen. Die Länder hatten bereits mit einem BMK-Beschluss vom 22./23. September 2022 Vereinfachungen beim Wohngeld gefordert. Aber über ein Jahr nach Inkrafttreten der Wohngeldreform „WohngeldPlus“ herrsche in vielen Wohngeldbehörden aber noch immer ein großer Antragsstau mit langen Bearbeitungszeiten, so Bernreiter.
„Wohngeld ist die Maßnahme, um einkommensschwache Haushalte in der schwierigen Situation mit gestiegenen Energiepreisen und Mieten zu unterstützen, das ist eine Erfolgsstory“, sagte Senatorin Kathrin Pein, die für Hamburg am Tisch saß. Mit der WohngeldPlus-Novelle zum 1. Januar 2023 wurde der Kreis der Wohngeldempfänger*innen erweitert. „Die Zahl wurde verdoppelt, wir laufen auf eine Verdreifachung zu“, sagte Pein.
Kraftakt der Behörden
Für die Behörden war und ist das nur mit engagiertem Einsatz und in einem Kraftakt zu stemmen, hieß es nach dem Treffen. Als mögliche Lösungsansätze wurde etwa ein einfacheres Verfahren bei der Einkommensermittlung genannt. Pauschalierungen könnten für die Behörden und die Antragssteller*innen Vereinfachungen bringen, hieß es.
Wichtig ist Entbürokratisierung auch für die Digitalisierung des Wohngeldantrags. Unter der Federführung von Schleswig-Holstein werde daran gearbeitet, stellte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Pressekonferenz nach dem Sondertreffen fest.
Die Reform habe laut Scharrenbach „zu erheblichen Mehrkosten in den Länderhaushalten geführt, die bereits angesichts der bestehenden hohen Belastungen schwer zu verkraften“ seien. Als Beispiel führte sie an: „Betrug der Anteil Nordrhein-Westfalens 2022 noch rund 218 Millionen Euro, hatte das Land für das Jahr 2023 rund 543 Millionen Euro und damit rund 325 Millionen Euro mehr zu schultern.“
Forderung: Mehr Geld vom Bund
Daher fordern die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auf, einen höheren Anteil als 50 Prozent an dem Wohngeld zu übernehmen. Die vollständige Übernahme der Kosten für das Wohngeld durch den Bund wäre aus Sicht dieser Länder nur gerecht und ist daher anzustreben.
Hamburg hat sich dieser Forderung nicht angeschlossen. „Aber die Länder sind sich einig, dass nach der erfolgreichen Einführung von WohngeldPlus nun die Entlastung der Wohngeldbehörden im Mittelpunkt stehen muss und im Wohngeldrecht Vereinfachungen nötig sind, damit Wohngeld vor allem weiterhin schnell bewilligt werden kann“, wie es in der Mitteilung heißt. Bund und Länder hätten sich bereits auf den Weg gemacht, die Reformerfordernisse anzugehen, hieß es. Gemeinsames dringendes Ziel sei die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs.
Außerdem tauschten sich die Länder über ihre Initiativen zur Förderung des Wohnungsbaus aus. Man müsse daran arbeiten, eine hohe Bauleistung zu erreichen, betonte Senatorin Pein. Im Moment seien die hohen Baukosten ein drängendes Problem, sagte sie. „Das stürzt uns in eine tiefe Krise“, warnte Pein. Sie glaube, dass man sich vor allem um die Reduzierung der Baukosten kümmern müsse. „Das ist der Pfad der uns wirklich weiterbringt“, so die Senatorin.
Ralf Bauer
ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.