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Baurechts-Novelle: Worum jetzt im Bundestag gerungen wird

Die SPD drängt im Bund auf eine sozialere Bodenpolitik. Einen großen Schritt dahin geht die Koalition mit dem Baulandmobilisierungsgesetz. Mit dem Entwurf befasst sich jetzt der Bundestag, einige Punkte sind weiter umstritten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
von Carl-Friedrich Höck · 28. Januar 2021
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Der Bundestag hat sich am Donnerstag erstmals mit dem Baulandmobilisierungsgesetz befasst und es in mehrere Ausschüsse überwiesen. Zuvor hatten die Koalitionsspitzen von Union und SPD lange um einen gemeinsamen Entwurf gerungen. Beide Seiten hoffen, das Gesetz im Verlauf der parlamentarischen Beratungen noch in ihrem Sinne nachbessern zu können. Es dürften also harte Verhandlungen werden.

Worum geht es?

Das Gesetz soll den Städten und Gemeinden mehr Handlungsspielraum geben, um bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Wohnungsbau soll einfacher und schneller möglich werden. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen zum Schutz von Mieter*innen und zum Umgang mit Baugrundstücken. Vor allem die SPD dringt auf eine sozialere Bodenpolitik. Grundlage für die Baurechtsnovelle sind Empfehlungen, die eine Expert*innenkommission im Juli 2019 vorgelegt hat.

Was steht drin?

Bisher haben Kommunen in unbeplanten Innenstadtbereichen wenig Einfluss darauf, was dort gebaut wird, solange sich die neuen Gebäude in die Umgebung einfügen. Um das zu ändern, werden „sektorale“ Bebauungspläne eingeführt. Die ermöglichen es den Gemeinden, einen Mindestanteil an geförderten Wohnungen („Sozialwohnungen) vorzuschreiben.

Wo Grundstücke aus Spekulationsgründen leer stehen, sollen Kommunen einfacher ein Baugebot durchsetzen, also die Eigentümer*innen zum Wohnungsbau verpflichten können. Tun sie das nicht, kann die Stadt das Grundstück künftig selbst übernehmen.

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen leichter ihr Vorkaufsrecht ausüben können. Neu eingeführt wird ein Vorkaufsrecht für brachgefallene oder (weitgehend) unbebaute Grundstücke.

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird erschwert. Künftig können Länder Gebiete bestimmen, in denen Städte die Umwandlung untersagen können. Damit sollen Mieter*innen besser vor Verdrängung aus ihren Wohnvierteln geschützt werden.

Von einigen baurechtlichen Vorgaben sollen Kommunen einfacher abweichen können, um den Wohnungsbau zu beschleunigen und die Verfahren zu erleichtern. Das betrifft zum Beispiel Obergrenzen für die bauliche Nutzung, alte Bebauungspläne oder Vorgaben, wie ein Neubau sich in die Umgebung einfügen muss. Ziel ist es, flexiblere Lösungen bei der Nachverdichtung von Städten zu ermöglichen – also etwa beim Dachgeschossausbau oder dem Schließen von Baulücken. Wenn Bebauungspläne dem Wohnungsbau im Weg stehen, sollen sie teilweise außer Kraft gesetzt werden können – die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung rechtfertigen dann eine Befreiung vom Bebauungsplan.

Neu eingeführt wird eine Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“. Dort wird ein engeres Nebeneinander von Wohnen, Landwirtschaft und Gewerbe ermöglicht. Für Städte gibt es bereits eine vergleichbare Kategorie („Urbanes Gebiet“).

Welche Punkte sind umstritten?

Die Union hat sich lange gegen das Umwandlungsverbot und das Baugebot gewehrt. Beide Punkte waren aus einem früheren Entwurf des Bundesinnenministeriums sogar gestrichen worden – die SPD hat sie aber wieder hineinverhandelt. Teile der Unionsfraktion haben weiteren Widerstand angekündigt. Gern hätte die SPD das kommunale Vorkaufsrecht auch mit einer Regelung versehen, die den Kaufpreis dämpft. Das haben CDU und CSU verhindert.

Umgekehrt ist die SPD nicht glücklich mit der Verlängerung des Paragrafen 13b im Baugesetzbuch, der beschleunigte Verfahren am Ortsrand erleichtert. Diese Regelung war ursprünglich bis Ende 2019 befristet, nun soll sie bis mindestens 2022 gelten – das hat die Union durchgesetzt. Unbeliebt ist der Paragraf auch bei Umweltverbänden: Sie befürchten, dass er die Versiegelung weiterer Flächen begünstigt und das Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ konterkariert.

Vorerst befristet sind im aktuellen Entwurf ebenso die Regelungen zum Umwandlungsverbot (bis Ende 2025) und zu sektoralen Bebauungsplänen (bis Ende 2024). Es ist nicht auszuschließen, dass diese Fristen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen nochmal auf den Prüfstand gestellt werden.

Wie haben sich die Fraktionen im Bundestag positioniert?

Grundsätzlich ablehnende Reaktionen kamen von der FDP und der AfD. Dagegen unterstützen Grüne und Linke das Anliegen, Kommunen mehr Spielraum in der Bodenpolitik zu verschaffen – teils wünschen sie weitergehende Regelungen.

Überraschend deutlich bekannte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zum Umwandlungsverbot. Er betonte, „dass das, was vereinbart ist, auch meiner persönlichen Überzeugung entspricht.“ Die Regel zum Umwandlungsrecht stehe auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft. Sie könne aber im Gesetzgebungsverfahren nochmal unter die Lupe genommen werden, schob Seehofer hinterher. Der FDP-Abgeordnete Daniel Föst warf Seehofer anschließend vor, er habe sich bei dem Thema von der SPD „am Nasenring durch die Manege ziehen lassen“.

Die sozialdemokratische Abgeordnete Claudia Tausend betonte, die SPD wolle nicht nur die Ausweisung von Bauland erleichtern, sondern „mehr Gerechtigkeit auch im Bodenrecht“. Die Partei stehe an der Seite der Mieter*innen und wolle nicht spekulative Renditeerwartungen unterstützen. Tausend erinnerte auch daran, dass der ehemalige SPD-Vorsitzende Hans-Jochen Vogel „der große Ideen- und Impulsgeber“ für die Baulandkommission gewesen sei. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Bernhard Daldrup verwies in der Debatte auf die neuen Entscheidungsspielräume vor Ort. Die kommunale Planungshoheit werde verbessert, die Kommunen würden aber nicht gezwungen sektorale B-Pläne aufzustellen.

 

Mehr Informationen
Der Gesetzentwurf kann hier als PDF eingesehen werden. Über den weiteren Verlauf der Debatte berichtet auch bundestag.de.

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