Bundesregierung will Baugeschehen genauer im Auge behalten
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Die amtliche Baustatistik kennt die Zahl erteilter Baugenehmigungen. Doch niemand kennt den aktuellen Stand, was tatsächlich gebaut wird oder in den vergangenen Wochen fertiggestellt wurde, weil Daten neueren Datums fehlen. Wenn die Baustatistiken vorliegen, seien die Daten bereits eineinhalb Jahre alt, beklagt Michel Durieux vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Auf einer solchen Grundlage könne niemand verlässlich kalkulieren. Durieux und fünf weitere Expert*innen äußerten sich am Montag im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Statistiken sollen genauer werden
In der Anhörung ging es um das Hochbaustatistikgesetz, das die Bundesregierung ändern will. Damit würden „die vorhandenen Datenlücken geschlossen, neue Merkmale integriert sowie notwendige Modernisierungsschritte vorgenommen, um die Digitalisierung der Bautätigkeitsstatistik zu vollziehen”, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Eine Datenbank soll die erhobenen Daten bündeln und bessere Analysen ermöglichen. Vor allem will die Ampel-Koalition wissen, was die vielen Milliarden Euro bewirken, die der Bund in den Sozialen Wohnungsbau steckt.
Bundesministerin Klara Geywitz (SPD) sieht den dringenden Bedarf nach besserem Statistikmaterial, beispielsweise zur Kalkulation der Förderprogramme aus ihrem Ministerium. Sie hat erfahren müssen, dass sogenannte Bauüberhänge nichts Verlässliches darüber aussagen, was am Ende dem Immobilienmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Unter Bauüberhang versteht man die genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen. In den vergangenen Jahren sind wegen gestiegener Kosten oder geplatzter Investorenträume zahlreiche Baugenehmigungen nie ausgeführt worden, was statistisch bislang aber nicht erfasst wird.
Reform der Baustatistik ist unbestritten
Michael Hellwig vom Zentralen Immobilien Ausschuss erklärte: „Es besteht ein Nachholbedarf sowohl bei der Erfassung der Baubeginne als auch bei der Frequenz der Berichterstattung über die Baufertigstellungen.“ Das geänderte Hochbau-Statistikgesetz soll diese Datenlücken schließen. „Dies ist nicht nur zum Nachvollziehen und Gegensteuern in der aktuellen Wohnungsbaukrise hilfreich“, so Hellwig. So soll die Zahl der Baufertigstellungen monatlich erfasst werden. Zusätzlich sollen auch Baubeginne in die Statistik einfließen.
Den Reformbedarf bestätigten alle Teilnehmenden in der Anhörung. Uneins waren sie sich aber in der Frage, ob die Bauämter in den Bundesländern bereits die Digitalisierung der Bauakten im Griff haben. Das sei die Voraussetzung, damit das Gesetz greife, hieß es. Sobald Zahlen wegen einer fehlenden digitalen Schnittstelle in einer PDF landen, müssen diese von der nachfolgenden Stelle händisch in eine Datenbank überführt werden. Das kostet Zeit und Personal.
Zweifel an der Umsetzbarkeit der Datenerhebung
Adam Strzoda vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW sah als Problem, „dass der Gesetzentwurf eine massive Erweiterung der bislang zu erhebenden Daten vorsieht“. So sei vorgesehen, „Merkmale und Daten abzufragen, die auf Länderseite nicht in einem Baugenehmigungsverfahren erhoben werden“. Als Beispiel nannte er die Daten zum sozialen Wohnungsbau. Mit solchen Argumenten empfahl der entsprechende Ausschuss im Bundesrat, die Gesetzesvorlage abzulehnen. Die Länderkammer folgte dem Vorschlag jedoch nicht. Jedoch blieben Zweifel an der Umsetzbarkeit.
Die kommunalen Verbände teilten dem Ausschuss schriftlich mit: Die Vorlage enthalte eine Auskunftspflicht für die verpflichteten „nach Landesrecht für das Bauaufsichtswesen zuständigen Stellen“. Das führe zu „erheblichen Kapazitätsproblemen für die Bauaufsichtsbehörden“. Eine monatliche Frequenz der Erhebung sei von den Bauaufsichtsbehörden mit den derzeitigen personellen Ressourcen „nicht leistbar“. Die kommunalen Verbände erwarten, dass „die Bauaufsichtsbehörden unterstützt und die Mehraufwände realitätsnah erfasst werden“. Vom Gesetzgeber dürften den Kommunen „keine neuen Aufgaben übertragen werden“.
Statistikämter über Machbarkeit uneinig
Die von den Kommunen gelieferten Daten landen am Ende bei den Statistikämtern. Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sagte: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass es den statistischen Ämtern gelingen wird, die Aussagekraft der dann unterjährigen Daten der Baufertigstellungen zu gewährleisten.“ Die Zweifel des Bundesrats an der Umsetzbarkeit könne er nicht nachvollziehen.
Franziska Häring vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg teilte die Zuversicht der Bauindustrie nicht: Die Digitalisierung sei „längst nicht so weit fortgeschritten, als dass die zusätzlichen Merkmale und unterjährigen Erhebungen ab 2025 ohne Mehraufwand erhoben werden können“. Sie empfiehlt, mit dem Gesetz ein Jahr länger zu warten und die Digitalisierung voranschreiten zu lassen.
Gesetz mit langem Vorlauf
Ihr Kollege Carsten Schumann vom Statistischen Bundesamt gab sich optimistischer: Für „eine hochaggregierte Minimalversion“ könnte ab 2026 diese Datengrundlage „schon ausreichen“. Wenn die Digitalisierung wie geplant voranschreite, werde „die gewünschte fachliche und regionale Gliederung möglich sein“.
Schumann erinnerte daran, dass dieses Gesetz einen langen Vorlauf habe: Die Deutsche Bundesbank habe seit 2017 eine Konjunkturstatistik zu Baubeginnen gefordert. 2019 sei vom Statistischen Bundesamt eine Machbarkeitsstudie angefertigt worden, „in der die grundsätzliche Datenverfügbarkeit bestätigt und mit einer nationalen Nutzer-Konsultation der Datenbedarf dokumentiert worden ist“. 2022 sei mit den statistischen Ämtern der Länder eine bundesweite Testerhebung durchgeführt worden, „bei der alle notwendigen IT-Anpassungen umgesetzt und die Durchführbarkeit bestätigt werden konnten“. Selbst auf freiwilliger Basis habe jede vierte Bauaufsichtsbehörde mitgemacht und eingegangene Baubeginnanzeigen der Statistik gemeldet.
ist freier Journalist. Er ist Mitglied im Verein Deutsches Institut für Normung und dort im Redaktionskreis für eine DIN Einfache Sprache. Webseite: leichtgesagt.eu