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Bundestag hat Entlastung der Kommunen beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Kommunen ab 2018 um jährlich fünf Milliarden Euro entlastet werden. Über den Modus war lange gestritten worden. Auch die Länder erhalten mehr Geld – für die Integration.
von Carl-Friedrich Höck · 25. November 2016
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Insgesamt umfasst das Finanzpaket, dass der Bundestag am Donnerstag geschnürt hat, bis 2019 sogar 20 Milliarden Euro. Ein Teil davon fließt an die Länder. Der Bund unterstützt sie damit bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten. Vereinbart wurde dies bereits im Juli bei einem Bund-Länder-Treffen.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetz die bereits im Koalitionsvertrag von 2013 versprochene Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro in Gesetzesform gegossen.

Geld für Integration, Wohnungsbau und Gemeinden

Die Länder erhalten für die Jahre 2016 bis 2018 eine Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro. Das Geld fließt durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Bundesländer. Für den Wohnungsbau erhalten die Länder in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich.

Die Kommunen werden ab 2018 jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet. Dafür wird der Anteil der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer erhöht – um rund 2,5 Milliarden Euro. Eine weitere Milliarde fließt über den Umsatzsteueranteil der Länder an die Gemeinden. Zudem beteiligt sich der Bund stärker als bisher an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) im Sozialgesetzbuch II – und zwar schrittweise schon ab diesem Jahr.

KdU: Details waren umkämpft

Dieser Punkt war bis zuletzt strittig, weil etwa der Deutsche Landkreistag fürchtete, dass damit auch die politische Verantwortung von den Kommunen auf den Bund wechseln könnte. Damit das nicht passiert, ist festgeschrieben, dass der Bund nicht mehr als 49 Prozent der SGB II-Unterkunftskosten tragen darf. Das wiederum soll nicht dazu führen, dass die Kommunen bei der zugesagten Entlastung Abstriche machen müssen. Deshalb sorgt ein kompliziertes Rechenverfahren dafür, dass die Differenz vorübergehend ebenfalls über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden ausgeglichen wird. (Einzelheiten hierzu stehen in der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses.)

Der Präsident des Deutsches Landkreistag Reinhard Sager begrüßte das Gesetz: Er sei sehr zufrieden, sagte er am Dienstag. „Einfach gesagt ist das Ergebnis, dass für 2018 die volle Kommunalentlastung in Höhe von fünf Milliarden Euro eintritt und bereits zuvor ein voller Ausgleich der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben erfolgt.“

Entlastung über Steuern oder Sozialausgaben?

Kritisiert worden war in den vergangenen Monaten immer wieder, dass eine Milliarde Euro nicht direkt an die Kommunen, sondern an die Länder fließt. Umstritten war auch, dass ein so großer Teil der Entlastung über die Umsatzsteuer realisiert werden soll. Denn gerade wirtschaftsschwache Städte und Kreise müssen hohe Sozialausgaben stemmen und hätten den Hebel lieber hier angesetzt. So hatte sich die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) noch im April dafür ausgesprochen, dass der Bund die kompletten Unterkunftskosten übernimmt. „Dabei wird eine dadurch entstehende Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Grundsicherung für Erwerbsuchende (SGB II) billigend in Kauf genommen“, heißt es in einem Beschluss der SGK-Delegiertenversammlung.

Vom Landkreistag wird diese Sicht nicht mitgetragen – entsprechend zufrieden ist man dort mit der 49-Prozent-Regel. Auch gehe er davon aus, dass die Länder ihre Milliarde vollständig an die Kommunen weitergeben, zeigt sich Reinhard Sager zuversichtlich. So hätten diese es mit der Bundeskanzlerin verabredet. „Die Länder können hierbei eine besondere Verteilung im Land vornehmen und dabei zum Beispiel besonders finanzschwache Landkreise und Städte berücksichtigen“, schlägt Sager vor.

Gabriel warnt vor Vernachlässigung kleiner Kommunen

SPD-Chef und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel forderte im Bundestag, ein besonderes Augenmerk auf schrumpfende Kommunen zu legen. In Regionen mit sinkenden Bevölkerungszahlen müsse die Entlastung der Kommunen genutzt werden, um die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern. „Nicht nur die Kirche muss im Dorf bleiben, sondern zum Beispiel auch die Grundschule“, sagte Gabriel. Denn verwahrloste Städte und Gemeinden schafften verwahrlosten Köpfe und Seelen.

Dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Weil die Länder bereits umfangreich in den Prozess einbezogen worden sind, gilt eine Zustimmung jedoch als sicher.

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

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