Entwurf beschlossen: So funktioniert das Demokratiefördergesetz
SPD, Grüne und FDP hatten es sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Am Mittwoch hat das Kabinett nun den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht. Es soll Vereine und Initiativen, die sich für die Demokratie und gegen Extremismus einsetzen, besser und langfristiger finanziell ausstatten.
Demokratie per Gesetz – Wie soll das gehen?
Das Demokratiefördergesetz ist kein Demokratiegesetz, sondern soll denjenigen helfen, die sich täglich für sie einsetzen: Vereine, Organisationen und Initiativen, die Bildungsarbeit leisten, über Gefahren für die Demokratie aufklären und Aussteiger*innen aus extremistischen Gruppierungen unterstützen. „Eine lebendige Demokratie kann nicht von oben verordnet werden“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch. Diese lebe durch die Initiativen. „Wir stärken die Demokratie von innen heraus“, ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) überzeugt.
Wie unterstützt das Demokratiefördergesetz diese Organisationen?
Viele Vereine und Initiativen sind auf öffentliche Förderung angewiesen, um ihre Arbeit zu machen und Beschäftigte zu bezahlen. Zurzeit erfolgt diese Förderung projektbezogen, d.h. sie ist zeitlich befristet. Häufig müssen sich Vereine jährlich um eine weitere Finanzierung ihrer Arbeit bewerben. Das bedeutet Unsicherheit für Initiativen wie Beschäftigte. Das Demokratiefördergesetz will damit Schluss machen. Künftig besteht ein „dauerhafter gesetzlicher Auftrag“ des Bundes, zivilgesellschaftliches Engagement zu erhalten, wie es im Gesetzentwurf heißt. Die Förderung soll deshalb künftig „längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter als bisher ausgestaltet sein, um mehr Planungssicherheit für die Zivilgesellschaft zu erreichen“. „Wir verpflichten uns erstmals dazu, die Demokratie zu fördern“, sagte Lisa Paus dazu.
Was ändert sich durch das Gesetz noch?
Der Kreis der Geförderten wird erweitert. Wurden bisher vor allem Initiativen unterstützt, die sich um die Demokratiebildung junger Menschen kümmerten, sollen nun auch gezielt Erwachsene angesprochen werden. Die Förderung von Projekten soll künftig „altersunabhängig“ angelegt sein. Erklärtes Ziel des Gesetzes sei es, „Bürger wieder für die Demokratie zurückzugewinnen“, betonte Innenministerin Faeser.
Wie geht es nun weiter?
Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag übermittelt, der sich in den kommenden Monaten damit in den Ausschüssen befassen wird. Das Verfahren dürfte dadurch beschleunigt werden, dass diverse Organisationen der Demokratieförderung bereits an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt wurden, ein Novum für eine Bundesregierung. Beschlossen werden könnte das Demokratiefördergesetz noch vor der Sommerpause im kommenden Jahr.
Was bedeutet das für die Förderanträge von Vereinen und anderen Organisationen?
Daran ändert sich kurzfristig nichts. Nachdem das Gesetz beschlossen wurde, sollen aber auch die dazugehörigen Förderrichtlinien überarbeitet werden, erklärten Faeser und Paus. Ziel sei, dass Vereine „eine klare Perspektive für eine langfristige Förderung“ erhalten und „raus aus der reinen Modellprojektphase“ kommen.
Ist im Gesetzentwurf eine „Extremismusklausel“ enthalten?
Nein, die gibt es nicht. Das betonten die Ministerinnen Faeser und Paus am Mittwoch sogar im Chor. Die „Extremismusklausel“, im Gesetzesdeutsch „Demokratieerklärung“ genannt, war eine schriftliche Einverständniserklärung, die Antragsteller*innen für die drei damaligen Bundesförderprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, „Initiative Demokratie Stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ auf Betreiben der damaligen CDU-Bundesfamilienministerin Kristina Schröder seit 2011 unterzeichnen mussten. Anfang 2014 wurde die Klausel abgeschafft.
Dirk Bleicker
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Der studierte Politikwissenschaftler twittert unter @kai_doering.