Grundsicherung statt Bürgergeld: Worüber im Bundestag diskutiert wird
Am Donnerstag wurde der Gesetzentwurf für die neue Grundsicherung erstmals im Bundestag beraten. Im parlamentarischen Verfahren sind dann noch Änderungen möglich. Was geplant ist und wo die Streitpunkte liegen.
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Logo der Agentur für Arbeit, aufgenommen in Köln
Nach monatelangem Ringen ist die Reform des Bürgergelds nun im parlamentarischen Verfahren. Die Leistung soll ab Sommer 2026 in „neue Grundsicherung” umbenannt werden, härtere Regeln und Pflichten sollen Betroffene stärker in Arbeit bewegen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, man setze stärker auf Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung. „Wer Hilfe benötigt, kann sich auch künftig in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Unterstützung des Staates verlassen“, sagte Bas. „Insgesamt ist und bleibt jedoch unser wichtigstes Ziel, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.“
Anhörungen von Verbänden und Fachleuten
Das Kabinett hatte den Gesetzesentwurf Mitte Dezember auf den Weg gebracht. Nach der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag am Donnerstag folgen Anhörungen von Verbänden und Fachleuten im Ausschuss für Soziales. Bevor das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wird, sind dann noch Änderungen möglich.
Im Kern sieht die Reform schärfere Sanktionen vor, bis hin zur vollständigen Streichung der Leistung. Wer keine Bewerbungen schreibt oder einen Förderkurs nicht besucht, bekommt seine Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wer zwei Termine im Jobcenter verpasst, bekommt die Leistung ebenfalls um 30 Prozent gestrichen, und zwar für einen Monat. Verpasst er auch einen dritten Termin, verliert er die Grundsicherung vollständig und riskiert, dass auch die Wohnkosten nicht mehr übernommen werden. Wer sich anschließend im Zeitraum von 30 Tagen nicht beim Jobcenter meldet, verliert beides: Sozialleistung und Wohnkostenübernahme.
Vermittlungsvorrang wieder einführen
Geht man von aktuellen Zahlen aus, dürften die Sanktionen nur einen Bruchteil der Leistungsbeziehenden treffen. Bei insgesamt 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger*innen wurden im vergangenen Jahr pro Monat weniger als 30.000 Sanktionen in Form von Kürzungen verhängt. Die allermeisten wegen verpasster Termine.
Auch die Zahl der sogenannten Totalverweiger*innen gilt als gering. Von Dezember 2024 bis November 2025 verhängten die Jobcenter lediglich 28.530 Sanktionen wegen abgelehnten Arbeits-, Ausbildungs- oder Maßnahmenangeboten. Mit der Reform soll, wer ein zumutbares Jobangebote ausschlägt, die Leistungen für maximal zwei Monate komplett verlieren. Die schnelle Arbeitsvermittlung hat damit, im Unterschied zum Bürgergeld, wieder klar Vorrang.
Die Jobcenter behalten jedoch Ermessensspielraum: Wenn eine Weiterbildung erfolgsversprechender erscheint, können sie auch diese anordnen. Das soll insbesondere für Menschen unter 30 Jahren gelten. Arbeitssuchende sollen grundsätzlich zur Vollzeitarbeit verpflichtet sein, wenn keine Gründe dagegen vorliegen. Bei Eltern soll schon ab dem ersten Lebensjahr geprüft werden, ob eine Arbeitsaufnahme zumutbar ist.
Psychisch Erkrankte immer persönlich anhören
Zu den Details, über die Union und SPD bis zuletzt rangen, gilt die Frage, inwiefern vor einer Sanktionen eine persönliche Anhörung erfolgen muss. Grundsätzlich gilt: Sanktionen sind im Sozialrecht nur nach einer Anhörung möglich. Betroffene werden üblicherweise schriftlich aufgefordert, einen Grund für ihre Versäumnisse zu nennen, das Jobcenter prüft dann, ob der Grund „triftig“ ist – zum Beispiel im Falle einer (psychischen) Erkrankung.
Union und SPD sind sich einig, dass psychische Erkrankungen besonders schutzwürdig sind. Wenn eine psychische Erkrankung bekannt ist, sollen Mitarbeitende im Jobcenter Betroffene vor jeder Sanktionsstufe zwingend persönlich ansprechen, indem sie anrufen oder einen Besuch veranlassen. So ist es im vorliegenden Gesetzesentwurf geregelt.
Schärfere Regeln für Wohnkosten und Vermögen
Streitig war in letzter Minute, inwiefern das auch gelten soll, wenn keine psychischen Probleme bekannt sind. Ursprünglich war für den Fall von drei verpassten Terminen besondere Vorsicht geplant: Bevor sie die Leistungen komplett streichen, sollten Mitarbeitende grundsätzlich persönlichen Kontakt aufnehmen, um zu verhinden, dass die Totalsanktion schwere Auswirkungen hat, wenn sie die „Falschen“ trifft, wie Bas sagte. Aus der Union kamen Bedenken, Betroffene könnten absichtlich untertauchen und dadurch Sanktionen verhindern.
Im aktuellen Entwurf heißt es nun, dass das Jobcenter „Gelegenheit zur persönlichen Anhörung“ anbieten muss. Anhaltspunkte für eine Überforderung mit einer schriftlichen Anhörung könnten sich zum Beispiel aus „Beratungssituationen durch Verhalten oder Gesprächsinhalte ergeben“. Wird die Gelegenheit einer persönlichen Anhörung nicht wahrgenommen, wäre der Weg für Totalsanktionen frei.
Sozialverbände fordern Korrektur
Sozialverbände drängen darauf, den Gesetzesentwurf zu korrigieren. Totalsanktionen sollten gar nicht verhängt werden, fordert ein Bündnis aus Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften, denn sie könnten psychisch Belastete, Angehörige und Kinder treffen. Besonders kritisch bewertet werden die geplanten Regeln beim Vermögen und den Wohnkosten.
Arbeitslose sollen künftig direkt auf ihr Erspartes zurückgreifen, die Schonfrist von einem Jahr entfällt. Ein Schonvermögen gilt nur noch in Abhängigkeit des Alters. Die Wohnkosten sollen künftig schon im ersten Jahr nicht mehr vollständig übernommen werden, sondern nur noch bis zum Anderthalbfachen einer durch die Kommunen festgelegten Grenze.
Wenn Leistungsbeziehende nach drei verpassten Terminen im Jobcenter nicht vorstellig werden, sollen auch die Wohnkosten nicht mehr übernommen werden. Dieser Punkt gilt als besonders kritisch, der Deutsche Mieterbund warnt vor einer Zunahme der Wohnungslosigkeit. Es ist zu erwarten, dass die Mitglieder im Bundestag in der Frage diskutieren.
Zustimmung vom Landkreistag
Die Jobcenter werden von den Kommunen entweder eigenständig betrieben („Optionskommunen”) oder gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit. Der Deutsche Landkreistag (DLT) begrüßt die Ausrichtung der Bürgergeld-Reform. „Im Zuge dessen ist eine neue Balance zwischen Fördern und Fordern möglich”, erklärte der Verband in einer Stellungnahme vom November 2025 zum damals vorliegenden Referentenentwurf.
Der Landkreistag wünscht sich noch weitere Verschärfungen: Bereits ein verpasster Termin ohne wichtigen Grund sollte nach Auffassung des Verbandes ausreichen, um die Leistungen zu mindern. Auch schlagen die Landkreise vor, die Karenzeit beim Wohnen – also die Übergangsfrist bei zu hohen Mieten – komplett wegfallen zu lassen. Darüber hinaus wollen die Landkreise Arbeitsgelegenheiten (auch als als 1-Euro-Jobs bekannt) breiter einsetzbar machen. Analog zum Asylbewerberleistungsgesetz sollen auch in der neuen Grundsicherung die Kriterien die Kriterien „zusätzlich“, „im öffentlichen Interesse“ und „wettbewerbsneutral“ gestrichen werden, meint der DLT.
Dieser Text ist ein einer anderen Fassung zuerst bei vorwaerts.de erschienen.