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Grundsteuerreform: Erste Annäherung zwischen Bund und Ländern

Im Streit um die Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte eines Kompromissmodells geeinigt. Erste Reaktionen mit meist positivem Grundtenor.
von Karin Billanitsch · 1. Februar 2019
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Bei einem Treffen der Ländervertreter mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), bei dem es um die Reform der Grundsteuer ging, gibt es offenbar eine Annäherung. Bund und Länder haben sich übereinstimmenden Medienberichten zufolge auf Grundzüge eines Kompromisses geeinigt. Man wolle ein Modell, bei dem Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz in einem Statement in Berlin. Also weder ein reines Flächenmodell, noch ein ein werteabhängiges Model in der Reinform.

Scholz: „Alles in allem eine gute Lösung“

Der aktuelle Wert der Gebäude soll nach diesem Eckpunktepapier nicht in die Berechnung einfließen. Das hatte der ursprüngliche Vorschlag von Bundesfinanzminister Scholz vorgesehen. Scholz wollte zunächst auch jede einzelne Nettokaltmiete in die Berechnung einbeziehen. Zu dem jetzt erzielten ersten Kompromiss sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Alles in allem ist das eine gute Lösung“. „Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden werden die Bodenrichtwerte sein“, heißt es im Eckpunktepapier.

Die Reform soll aufkommensneutral gestaltet werden. Im Detail heißt es weiter: „Die Steuermesszahl für die Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ... beträgt bei konstanten Hebesätzen nach erster grober Schätzung 0,325 ‰. Die Steuermesszahl wird nach Grundstücksarten differenziert. Für die jeweiligen Grundstücksarten wird die Steuermesszahl regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.“ Für die Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft soll ein Ertragswertverfahren gemäß dem Gesetzentwurf des Bundesrats (BR-Drs. 515/16) eingeführt werden. Die Kommunen sollen nach dem Enturf die Option erhalten, eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke zu erheben.

Die Reform soll wie bisher im Jahr rund 14 Milliarden Euro in die Haushalte der Kommunen spülen. Allerdings, so schreibt das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite, sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht wesentlich stärker belastet werden.

Grundsteuer wichtige Finanzquelle der Kommunen

Wenn aber die Bewertungsgrundlagen sich erhöhen, müssten im Gegenzug die Kommunen ihre Hebesätze entsprechend senken, damit das Gesamtaufkommen gleich bleibt. Darauf hat der Bund aber keinen Einfluss, die Kommunen bestimmen das in eigener Verantwortung. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Finanzquellen der Kommunen.

Der Grund für die Neuregelung ist ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom April 2018. Die Richter kritisierten vor allem, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächlichen Wertentwicklungen nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln, weil sie aus dem Jahr 1964 (alte Länder) und 1934 (neue Länder) stammten. Spätestens bis zum 31. Dezember 2019 muss es eine neue Regelung geben, die realitätsgerechter ist.

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Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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