Kartellamt will mehr Wettbewerb bei Ladesäulen-Ausbau
Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Infrastruktur bei Ladesäulen veröffentlicht. Darin mahnt es mehr Wettbewerb an. „Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse zeigen, dass das Instrument der öffentlichen Ausschreibung von Flächen insbesondere auf kommunaler Ebene bisher zu wenig genutzt wird“, teilt das Kartellamt mit. Flächen würden teilweise nur an ein und denselben Betreiber vergeben, zum Beispiel das kommunale Stadtwerk.
Kartellamt will „diskriminierungsfreien Marktzugang”
Als Reaktion schlägt das Kartellamt ein Gesetz vor, das eine diskriminierungsfreie Vergabe dieser Flächen sichert, zum Beispiel im Rahmen einer Ausschreibung. Dies könne dazu beitragen, die Bedingungen für das Entstehen wettbewerblicher Marktstrukturen im Bereich der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur zu verbessern.
Der Bericht gibt den Sachstand zu einer noch laufenden Untersuchung des Kartellamtes wieder. Die Behörde will Probleme identifizieren, die auf lange Sicht zu einem Hindernis für einen funktionierenden Wettbewerb werden könnten. Der Präsident des Kartellamtes Andreas Mundt erklärt: „Ein funktionierender Wettbewerb bei den Ladesäulen wird eine flächendeckende Versorgung, angemessene Preise und Auswahlmöglichkeiten für Ladekundinnen und -kunden befördern. Um das sicherzustellen, müssen wir bereits in der jetzigen Phase des Aufbaus der Infrastruktur für einen offenen und diskriminierungsfreien Marktzugang sorgen.“ Mit der Vergabe geeigneter öffentlicher Flächen und finanzieller Fördermittel habe der Staat auch selbst den Schlüssel in der Hand, um den Wettbewerb bei Ladesäulen zu fördern.
Kommunen: „Ladesäulen sind Verlustgeschäft”
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) widerspricht Teilen des Berichtes. Von einer marktbeherrschenden Stellung von Stadtwerken, die im Bericht anklinge, könne keine Rede sein, insbesondere nicht im ländlichen Raum. Im derzeitigen Umfeld seien kommunale Unternehmen oft die Einzigen, die einen umfassenden Aufbau der Infrastruktur leisten. Im Übrigen würden Ladesäulen sich bisher auch wirtschaftlich noch nicht rechnen, sie seien ein Verlustgeschäft.
Anderen Aussagen des Berichtes stimmen die kommunalen Unternehmen zu. „Wir begrüßen, dass das Bundeskartellamt in der derzeitigen Markthochlaufphase der Elektromobilität erkennt, dass regulatorische Eingriffe oder Durchleitungsregelungen die notwendige Entwicklung der Elektromobilität hemmen und verzögern würden“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing laut einer Verbandsmitteilung.
Pionierrolle beim Ladesäulen-Ausbau
Auch werde die notwendige Pionierrolle der Kommunen und ihrer Unternehmen vom Kartellamt im Kern bestätigt, kommentiert der VKU. Würde man diese weiter beschränken, dauere es schlicht länger mit der Elektromobilität. „Funktionierender Wettbewerb hingegen entsteht dort, wo Geld verdient werden kann. Dazu kommt es auf einen attraktiven Marktrahmen und angemessene Förderung an“, argumentiert Liebing. Das kommunale Engagement und die dafür gegebenen Rahmenbedingungen stünden dem nicht entgegen.
Um den Ausbau der Lade-Infrastruktur zu beschleunigen, schlägt der VKU sogenannte Mobilitätsmanager in den Kommunen vor. Sie könnten dazu beitragen, passgenaue Strategien mit allen Akteur*innen vor Ort zu entwickeln. Zielführend sei ein engmaschiges Netz mit möglichst sinnvoll verteilen Ladepunkten: vor und in Wohngebäuden, im Einzelhandel, beim Arbeitgeber oder auf der Straße.
Mehr Informationen
Das Bundeskartellamt hat den 56-seitigen Sachstandsbericht als PDF veröffentlicht.
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.