Kommunale Arbeitgeber fordern Kurzarbeitergeld
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) fordert die Bundesregierung auf, bei den geplanten Regeln zum Kurzarbeitergeld auch die kommunalen Unternehmen im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen. Derzeit könnten Arbeitgeber in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit den Personalräten vor Ort in der Regel keine Einführung von Kurzarbeit vereinbaren.
„Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, den wir ändern wollen“, sagt VKA-Präsident Ulrich Mädge. Kommunale Arbeitgeber seien ebenfalls massiv von der aktuellen Krise betroffen. Das Thema betreffe beispielsweise Sparkassen, Theater und Energieversorger, sagt Mägde
Lösung auch für Kinderbetreuung gefordert
Zudem fordert die VKA den Bund auf, die Entgeltfortzahlungskosten zu übernehmen, die entstehen, weil Mitarbeiter*innen daheim ihre Kinder betreuen müssen. In einer Pressemitteilung warnt VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath: „Jedem muss klar sein, dass nicht allein die Arbeitgeber für Lösungen zuständig sind und der Rahmen für zusätzliche finanzielle Belastungen begrenzt ist.“ Hier sei der Bund gefordert. Aber auch Arbeitnehmer*innen müssten einen solidarischen Beitrag leisten. Etwa, indem sie zunächst Arbeitszeitguthaben oder Urlaubsansprüche aus den Vorjahren abbauen und, soweit möglich, mobil arbeiten.
Kurzarbeitergeld soll Betrieben helfen, Krisen zu überstehen, indem sie die Arbeitszeit vorübergehend verringern. Entlassungen sollen so vermieden werden. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld. Die Arbeitnehmer*innen erhalten dann 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 Prozent.
Heil plant Gesetz für den Arbeitsmarkt
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben sich am Mittwoch mit Vertreter*innen von Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffen. Für die kommende Woche hat Heil ein Gesetzgebungsverfahren angekündigt, um „unverhältnismäßige Lohneinbrüche“ bei einem Arbeitsausfall zu vermeiden. Hintergrund ist, dass viele Arbeitnehmer*innen ihre Kinder betreuen müssen, da die Schulen und Kitas geschlossen haben. Heil will auch Lösungen finden, um Lohnlücken, die durch Kurzarbeit entstehen, abzufedern. Hierzu werde es weitere Gespräche geben, so Heil.
Die Pressestelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verweist auf Nachfrage darauf, dass zwar Unternehmen des Öffentlichen Dienstes im Regelfall von Kurzarbeit ausgenommen seien, es aber Ausnahmen gebe. In einem DGB-Ratgeber zum Thema heißt es: „Liegt aber ein unabwendbarer Grund für Kurzarbeit vor (z.B. behördlich angeordnete Schließungen), kann auch für diese Arbeitnehmer*innen Kurzarbeitergeld beantragt werden. Der unabwendbare Grund muss dabei aber einen direkten Bezug zum Betrieb haben. Die Arbeitsagentur entscheidet, ob die Gründe ausreichend sind.“
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.