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Kommunale kritisieren Gesetzentwurf zum Sondervermögen

Der Deutsche Landkreistag kritisiert den Beschluss des Bundeskabinetts zum Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen in Ländern und Kommunen. Ein Passus, wonach die Kommunen 60 Prozent der Mittel erhalten sollen, fehlt überraschend.

von Karin Billanitsch · 2. Juli 2025
Geldscheine mit Deutschlandflagge

Der Bund will Ländern und Kommunen Milliarden Euro für Infrastruktur gewähren – nun geht es um die gesetzlichen Vorschriften, die regeln, wie das Geld konkret verteilt werden soll. 

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) beschlossen. Mit dem Entwurf soll die Umsetzung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastrukturinvestitionen in Ländern und Kommunen geregelt werden. Das Geld wird demnach laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums „in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt. Er richtet sich nach Steueraufkommen und Einwohnerzahl der Bundesländer.

Die Länder können demnach Investitionen finanzieren, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Der Zeitraum für Maßnahmen läuft bis Ende 2036. „Wir investieren massiv in die Modernisierung unseres Landes: in gute Schulen, Kitas und Krankenhäuser, in moderne Bahnstrecken, Brücken und Straßen, in Klimaschutz und Digitalisierung. So schaffen wir wieder Wachstum und bringen unser Land in Bewegung“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). 

Sondervermögen: Landkreistag fordert verbindliche Regelung für Kommunen

Anders als erwartet, ist aber die vorgesehene Mindestquote von 60 Prozent für die kommunale Ebene nicht im Entwurf enthalten. In einem früheren Referentenentwurf des LuKIFG war der Passus noch zu lesen. 

Gegen die Streichung protestiert der Deutsche Landkreistag scharf: „Damit bliebe das zentrale Signal, dass der größte Teil der Mittel dort ankommen soll, wo sie dringend gebraucht werden, aus. Das wäre ein Schlag ins Gesicht von Städten, Landkreisen und Gemeinden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Hans-Günter Henneke laut einer Pressemitteilung. 

Der Verband habe in den letzten Wochen immer wieder betont, dass eine faire Beteiligung der Kommunen nur dann sichergestellt werden kann, wenn diese im Gesetz verbindlich verankert werde. „Stattdessen erleben wir nun erneut, dass sich die Länder eine Verteilungsmacht vorbehalten, die in der Vergangenheit leider nicht verlässlich zu Gunsten der kommunalen Ebene ausgeübt wurde“, kritisierte Henneke. 

Appell an Bundestag: Mindestquote von 60 Prozent für Kommunen im Gesetz verankern

Für ihn dränge sich der Eindruck auf, die Länder stellten sich als „Anwälte und Schutzpatrone der Kommunen“ dar, entscheiden aber faktisch allein und ohne kommunale Beteiligung über Gesetzgebung und Verteilung von Mitteln. Henneke bezeichnete das als verfassungsrechtlich fragwürdig und politisch inakzeptabel.

Auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), nahm zu dem Beschluss Stellung und nannte es „bedauerlich, dass in dem heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf die ursprünglich vorgesehene Mindestquote von 60 Prozent für die Kommunen nicht mehr enthalten ist”. Sie trügen eine Hauptlast der Daseinsvorsorge und Infrastruktur. Liebing forderte, der Deutsche Bundestag sollte hier als Gesetzgeber noch nachsteuern. „Der heutige Beschluss kann nur der Anfang sein“, so Liebing. 

Weg frei für Investitionen in Infrastrukturen

Der VKU lobte indes das LuKIFG als wichtigen Impuls für den Wirtschaftsstandort. „Im Gegensatz zu früheren Versionen macht die Bundesregierung im Entwurf nun ausdrücklich den Weg für Investitionen in die Infrastrukturen der Wasserwirtschaft frei, wovon gerade ländliche Regionen bzw. ärmere Kommunen profitieren können.” Der Entwurf sei erheblich verbessert und ermögliche nun Ländern und Kommunen, Investitionen in alle relevanten Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zu fördern.

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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