Stadtwerke begrüßen geplante Entlastung bei Energiepreisen
Der Verband kommunaler Unternehmen unterstützt die Beschlüsse der Ampel-Koalition vom Mittwoch. Im Koalitionsausschuss haben sich Vertreter*innen von SPD, Grünen und FDP darauf verständigt, Verbraucher*innen bei den Energiekosten zu entlasten.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing betont in einer Mitteilung: „Die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage ist vollkommen richtig.“ Die Stadtwerke würden den Wegfall der Umlage an die Kund*innen vollumfänglich weitergeben, verspricht Liebing. „Damit wirkt die Abschaffung der Umlage in Zeiten extrem steigender Beschaffungspreise durch eine globale Energiepreiskrise allemal preisdämpfend.“
Stadtwerke wollen Energiewende-Finanzierung neu ordnen
Richtig sei auch, dass die Koalition Haushalte mit niedrigen Einkommen mit einem Heizkostenzuschuss unterstütze. „Klar ist aber: Die Energiepreiskrise trifft breitere Bevölkerungsschichten. Daher sind aus unserer Sicht kurzfristig weitere Maßnahmen nötig“, so Liebing. Konkret plädiert der VKU für eine Absenkung der Strom- und Mehrwertsteuer. Außerdem müssten die Erneuerbaren Energien ausgebaut und die Finanzierung der Energiewende neu geordnet werden. „Hierbei sollte ein sektorübergreifender CO2-Preis das bestehende System von Steuern, Abgaben und Umlagen ersetzen.“
Liebing spricht von einer „schwierigen Situation“ in Hinblick auf die gestiegenen Energiepreise. Es sei nicht absehbar, wie lange diese Phase andauere. Verbreitet wurde das Statement am Mittwochabend – also noch vor dem nächtlichen Angriff Russlands auf die Ukraine. Am Donnerstag sind die Preise für fossile Energiequellen weiter gestiegen. Am Mittag (12:20 Uhr) lag der Preis für Erdgas bereits mehr als sechs Prozent über dem Wert des Vortages, der Rohöl-Preis kletterte um mehr als sieben Prozent nach oben.
Zehn Entlastungsschritte der Ampel-Koalition
Der Koalitionsausschuss hat am Mittwoch zehn Entlastungsschritte für die Bürger*innen in Deutschland benannt. Die EEG-Umlage soll bereits zum 1. Juli entfallen. Damit sollen die Preise für Verbraucher*innen um 3,72 Cent pro Kilowattstunde sinken. Bekräftigt wurde auch der geplante Heizkostenzuschuss. Wohngeld-Bezieher*innen erhalten einmalig mindestens 135 Euro. Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen bekommen 175 Euro, für jedes weitere Familienmitglied kommen 35 Euro hinzu. Für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug beträgt der Zuschuss 115 Euro pro Person. Das Geld soll im Sommer ausgezahlt werden.
Eine weitere Maßnahme der Ampel-Koalition ist die Erhöhung der Pendlerpauschale. Ein Vorhaben, das der Deutsche Landkreistag befürwortet. „Für die Menschen in den ländlichen Räumen ist das ein gutes Signal und leistet zumindest einen gewissen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse“, lobte Landkreistag-Präsident Reinhard Sager den Beschluss. Die Pendlerpauschale sei keine klimaschädliche Subvention, „sondern als steuerrechtliches Instrument Ausdruck des Prinzips, eigene Ausgaben im Zusammenhang mit der Berufsausübung geltend zu machen.“ Es gehe dabei um die freie Wahl des Lebensmittelpunktes und des Arbeitsortes. Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu befördern, seien allerdings weitere Bausteine nötig, ergänzt Sager. Als Beispiel nannte er „tiefgreifende Verteilungs- und soziale Ausgleichsfragen im Verhältnis von Stadt und Land“ im Zuge der Klimapolitik. Wenn es darum gehe, wie Lasten und Entwicklungschancen im Land verteilt werden, müsse die Bundesregierung sensibel vorgehen.
Weitere Entlastungsschritte der „Ampel” sind: eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages, ein höherer Grundfreibetrag bei der Steuer und ein Corona-Zuschuss in Höhe von 100 Euro für erwachsene Bezieher*innen von existenzsichernden Leistungen wie ALG II. Für von Armut betroffene Kinder soll es ab Juli einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat geben. Der Mindestlohn wird auf 12 Euro angehoben. Die Ampel-Koalition setzt ein Corona-Hilfe-Steuerpaket um. Es enthält verschiedene Vergünstigungen, beispielsweise wird der Corona-Pflegebonus von der Steuer befreit und Betriebe können ihre aktuellen Verluste mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert – ursprünglich sollten sie Ende März auslaufen.
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.