Städtetag kritisiert Pläne zur Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse soll bis 2028 verlängert werden. Doch bestehende Schlupflöcher würden nicht gestopft, bemängeln der Mieterbund und der deutsche Städtetag.
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Die Mietpreisbremse soll nach Plänen der Bundesregierung verlängert werden. An den Plänen über Mieterschützer und der Deutsche Städtetag im Detail Kritik.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die lang erwarteten Gesetzespläne zur Verlängerung der Mietpreisbremse geliefert und in die Ressortabstimmung gegeben. Anders als im Koalitionsvertrag angekündigt soll nur bis zum Jahr 2028 – nicht bis Ende 2029 – verlängert werden. Noch im April hatte es im Zuge des Ringens um die Reform geheißen, sie würde bis 2029 verlängert.
Mieterbund fordert längere Laufzeit
Das nimmt der Deutsche Mieterbund als Anlass für Kritik: „Wir fordern den Gesetzgeber ausdrücklich auf, sich an die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zu halten und die Mietpreisbremse wie vorgesehen bis Ende 2029 laufen zu lassen“, erklärte die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Die Lage auf dem Mietmarkt sei prekär. Bereits jetzt sei jeder dritte Mieterhaushalt mit seinen Wohnkosten überlastet, argumentierte Weber-Moritz. „Den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor immer weiter steigenden Mieten frühzeitig enden zu lassen ist daher kontraproduktiv.“
Städtetag: Schlupflöcher schließen
Auch der Deutsche Städtetag wies darauf hin, dass einige bestehende Ausnahmen nicht abgeschafft worden sind: „Enttäuschend ist, dass der Entwurf die seit Jahren bekannten Schlupflöcher im Gesetz nicht schließt“, monierte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber der „Rheinischen Post“.
Jeder wisse doch, „dass etwa zeitlich befristete Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch von möblierten Wohnungen systematisch genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen“, so Dedy weiter. Seiner Ansicht nach könnte die Bundesregierung die Gelegenheit nutzen, um über die Verlängerung hinaus auch die genannten Probleme anzugehen.
Auch Stichtags-Regelung in der Kritik
Ein Beispiel ist die Stichtagsregelung: Die Mietpreisbremse soll nach Buschmanns Plänen weiterhin nicht für Wohnungen gelten, die nach 2014 gebaut wurden oder erstmals vermietet sind. Doch Dedy weist auf die negativen Folgen hin: „Diese Wohnungen sind jetzt zehn Jahre alt. Wenn die Regelung so bleibt, gilt die Mietpreisbremse für immer weniger Wohnungen“, so der Hauptgeschäftsführer. Der Mieterbund fordert, den Stichtag auf das Jahr 2024 zu verlegen.
Die Mietpreisbremse gilt seit neun Jahren und hat zum Ziel, immer weiter ansteigende Mieten in Ballungsgebieten zu bremsen. Die Bundesländer erlassen entsprechende Regelungen für besonders angespannte Gebiete. Bei Abschluss eines Mietvertrags darf die Miete nicht über einer bestimmten Kappungsgrenze liegen, aktuell darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen. Bei Neuvermietungen darf die Miete in bestimmten Gebieten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ralf Bauer
ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.