Aktuelles

UBA: Klimaanpassung gesetzlich verankern

Das Umweltbundesamt hat Vorschläge für eine wirksamere Vorsorge gegen Extremwetterereignisse vorgelegt. Es soll eine Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung“im Grundgesetz verankert werden.
von Karin Billanitsch · 23. Juli 2021
placeholder

Nach den jüngsten verheerenden Starkregenfällen vor allem in Rheinland-Pfalz und NRW schlägt das ⁠Umweltbundesamt⁠ (UBA) vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden.

Finanzielle Unterstützung des Bundes

 „Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen“, heißt es zur Begründung des Vorschlags in einer Mitteilung des UBA. Das Amt hat dazu Vorschläge verabschiedet.

Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, sagte dem RND: „Wirksame Maßnahmen, wie wir uns an die Erderhitzung anpassen, sind im Wesentlichen bekannt. Dazu gehört, dass wir Flächen entsiegeln, den Gewässern mehr Platz lassen, die Städte für Starkregen umbauen und gegen Hitze wappnen, neue Siedlungsplanungen umsetzen.“

Bessere Rahmenbedingungen nötig

Doch bisher fehlt es in Deutschland an „geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen“, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen, begründet die Amtsspitze ihre Vorschläge.

Es gibt zwar bereits Förderinstrumente, die Klimawandelanpassung beinhalten: wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“. Das sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber wie zuständige Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) bereits im Juni 2021 betonte, will  die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“.

Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern

Konkret, schlägt das UBA vor, soll der Artikel 91a Grundgesetz, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, um Klimaanpassung erweitert werden, so der Vorschlag der Umweltexperten. „Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden“, fordert das UBA.

Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Das Amt drängt deshalb zum Handeln: „Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener ⁠und unverzüglicher ⁠Klimaschutz⁠.“

 

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare