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Verwaltungsgericht hebt Einreiseverbot für Martin Sellner auf

Die Stadt Potsdam hat dem österreichischen Vordenker der Identitären Bewegung ein Einreiseverbot für Deutschland erteilt. Das Verwaltungsgericht Potsdam hält das Verbot für rechtswidrig.
von Christian Rath · 4. Juni 2024
Martin Sellner bei einem Auftritt in Chemnitz im Februar 2024

Das Einreiseverbot für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner ist voraussichtlich rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam Ende Mai in einem Eil-Beschluss und hob das Einreiseverbot vorläufig auf. Der 13-seitige Beschluss liegt dieser Zeitung vor.

Rassistische Remigrations-Pläne

Der 35-jährige Sellner ist prägende Figur der Identitären Bewegung, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Als Referent stellte er im November 2023 bei dem Potsdamer Treffen von Rechtsextremisten seinen Plan zur „Remigration” von Ausländern vor, zu denen er auch „nicht assimilierte” deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte zählte. Das konspirative Treffen sorgte bundesweit für Empörung und Demonstrationen.

Am 14. März erteilte die Potsdamer Ausländerbehörde ein dreijähriges Einreiseverbot gegen Sellner, das deutschlandweit Geltung haben sollte. Die Behörde begründete das Verbot vor allem mit dem von Sellner vertretenen Konzept des „Ethnopluralismus”, wonach die Vermischung von Völkern eine Gefahr für deren Identität sei und deshalb jedes Volk in seinem angestammten Raum bleiben solle. Dies widerspreche laut Ausländerbehörde der Garantie der Menschenwürde und dem Staatsvolk-Verständnis des Grundgesetzes, wonach das deutsche Volk aus allen deutschen Staatsbürgern besteht, also auch aus eingebürgerten Deutschen.

Hohe Hürden für Entzug der Freizügigkeit

Sellner stellte gegen das Einreiseverbot sofort einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam, dem die Richter nun stattgaben. Das Einreiseverbot sei nach einer ersten groben Prüfung als rechtswidrig zu bewerten. Die Potsdamer Behörde habe nicht aufgezeigt, dass von Sellner eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe, was nach dem deutschen „EU-Freizügigkeitsgesetz” Voraussetzung für ein Einreiseverbot für EU-Bürger ist.

Das Gericht betonte, dass EU-Bürger sich in den 27 Staaten der Europäischen Union grundsätzlich frei bewegen können. Ausnahmen seien daher eng auszulegen. Der Europäische Gerichtshof verlange, dass „Grundinteressen” der Gesellschaft gefährdet sein müssen. Nach Auffassung des VG Potsdam ist hierfür in der Regel eine strafbare Handlung erforderlich, weil der Staat im Strafrecht bestimme, welches Verhalten einem „Unwerturteil” ausgesetzt ist. Sellner sei bisher aber nicht vorbestraft. Ermittlungsverfahren wurden stets eingestellt.

Das Ziel, die Leserschaft für Sellners Buch „Remigration” zu begrenzen, könne ein Einreiseverbot nicht rechtfertigen. Da das Buch am freien Warenverkehr der EU teilnehme, wäre es widersprüchlich, mit Verweis auf das Buch eine Einschränkung der Freizügigkeit des Autors zu begründen, so das VG. Auch der Vorwurf, Sellner mache verfassungsfeindliche Ideologien „salonfähig”, genügt laut VG nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Beschwerde möglich

Der Potsdamer Eil-Beschluss hat zur Folge, dass Sellner bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder nach Deutschland einreisen kann. Die Eil-Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Potsdam kann binnen zwei Wochen noch Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden würde.

Autor*in
Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent für verschiedene Tageszeitungen, den vorwärts und die DEMO.

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