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Warum die Parkraumüberwachung nicht digitalisiert ist

Kennzeichen-Abgleich per Kamera: In vielen Parkhäusern ist das längst Alltag. Kommunen würden die Technik gerne auch für das Bewohnerparken einsetzen. Bisher fehlt dafür die Rechtsgrundlage. Der Bundesrat will das ändern.

von Carl-Friedrich Höck · 22. August 2024
Parkscheinautomat

Bewohnerparkzone in Hamburg

Die Parkraumbewirtschaftung ist für viele Städte ein wichtiges Steuerungsinstrument, um den sogenannten Parkdruck zu verringern. Also die Zahl der Autos zu reduzieren, die sich um zu wenig Parkplätze drängen. Eine Parkraumbewirtschaftung spült zusätzliches Geld in die kommunalen Kassen, weil Ortsfremde Parkgebühren zahlen müssen. Im Gegenzug muss die Kommune für die Kontrollen neues Personal finden, bezahlen und mit Umkleideräumen ausstatten. Das ist organisatorisch und finanziell oft ein Kraftakt. In Berlin zum Beispiel sind fast 800 Kontrolleur*innen im Einsatz, was Kosten von mehr als 40 Millionen Euro im Jahr verursacht.

Keine Rechtsgrundlage für digitale Kontrolle

Viele Städte würden sich diesen Aufwand gerne sparen und stattdessen auf eine technische Lösung setzen: die digitale Parkraumüberwachung. Dabei fährt ein Auto, das mit einer Kamera ausgestattet ist, die Straßen ab und erfasst automatisch die Kennzeichen. Diese werden dann ebenfalls automatisch mit einer Datenbank abgeglichen: für welche Autos liegt ein Parkschein oder Bewohnerparkausweis vor?

In Paris gibt es das bereits. In Deutschland fehlt für ein digitales Parkraummanagement dagegen die Rechtsgrundlage. Die Verkehrsminister*innen der Bundesländer wollen das ändern. Bereits im November 2022 sprach sich die Verkehrsministerkonferenz dafür aus, die Rechtsgrundlagen für eine kamerabasierten Abgleich zu schaffen, damit Kommunen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr erfassen können. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung im September 2023 ebenfalls auf, ein rechtssicheres digitales Parkraummanagement zu ermöglichen.

Länder warten bisher vergebens

Trotzdem wurde dieser Wunsch nicht berücksichtigt, als die Bundesregierung im vergangenen Herbst Novellen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung auf den Weg brachte. Damit hat der Gesetzgeber den Kommunen zwar erleichtert, neue Bewohnerparkzonen auszuweisen. Digitale Kontrollmöglichkeiten waren aber nicht Gegenstand der Reform. Der Bundestag will hier nachbessern.

Im Oktober 2023 forderte das Parlament die Regierung auf, „im ersten Halbjahr 2024 eine Evaluation des Straßenverkehrsrechts vorzunehmen, um Digitalisierungspotenziale zu identifizieren“. Daraus solle das Kabinett Vorschläge für digitale Anwendungen entwickeln. Die digitale Parkraumkontrolle hat der Bundestag in seinem Beschluss ausdrücklich als Beispiel genannt.

Auf eine DEMO-Anfrage zum Stand der Umsetzung antwortet das Bundesverkehrsministerium: Diesem liege ein Gesetzesvorschlag vor, der die digitale Parkraumkontrolle ermöglichen solle. „Die Umsetzung wirft grundsätzliche datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen auf, die gründlich mit weiteren Beteiligten geprüft werden müssen.” Das Bundesverfassungsgericht knüpfe die automatisierte elektronische Erfassung von Kennzeichen an sehr strenge Anforderungen.

Parkhauser nutzen Kamera-Abgleich – Kommunen nicht

Abseits der öffentlichen Straßen ist der kamerabasierte Kennzeichen-Abgleich längst Alltag. Viele Parkhäuser nutzen die Technik, um die ein- und ausfahrenden Autos zu erfassen. Die Hamburger Behörde für Mobilität und Verkehr erklärt auf DEMO-Anfrage: Um neben den registrierten Anwohnenden auch „das Kurzzeitparken mit zu erfassen, muss den Kommunen erlaubt sein, die Parkenden zur Angabe ihres Kennzeichens verpflichten zu dürfen – so wie dies bereits beim Handyparken praktiziert wird.“

Heute sei es immer die individuelle Entscheidung eines Menschen, ob er sich auf eine Kennzeichen-Erfassung einlässt. Dafür gebe es ausreichend Rechtsgrundlagen. „Wenn jedoch – und sei es in bestimmten gekennzeichneten Gebieten – eine Kamera alle Kennzeichen erfasst, dann muss für diesen automatisierten Vorgang, der das Datenschutzgrundrecht der Halterinnen und Halter tangiert, die gesetzliche Grundlage geschaffen werden“, teilt die Hamburger Behörde mit.

Hamburg hat die Bundesrats-Initiative für digitales Parkraummanagement initiiert. Diese Technik könne die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Parksünder*innen entdeckt werden, schildert die Hamburger Verkehrsbehörde die Vorteile. Die Kommunen könnten ihr Personal effizienter einsetzen und dem Parkdruck effektiver begegnen.

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

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