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Was die Pläne zur Gebäudemodernisierung für Kommunen bedeuten

25. February 2026 00:00:00

Die Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz stehen. Nach schwierigen Verhandlungen haben Union und SPD sich geeinigt. Ein besonder Fokus liegt auf der künftigen Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung. 

Symbolbild mit Paragraf und einem Heizthermostat und Geldscheinen

Union und SPD wollen die Vorschriften des „Heizungsgesetzes“ lockern – Alle Heizungen sollen bleiben dürfen, aus jene, die mit Öl und Gas beheizt werden. Es soll keine Koppelung an Wärmeplanung geben. 

Das „Heizungsgesetz“ wird abgeschafft – es lebe das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Das ist die Botschaft der schwarz-roten Koalition, die sich am Dienstagabend nach längeren Verhandlungen geeinigt hat. Das gemeinsam verhandelten Eckpunktepapier wurde der Öffentlichkeit vorgestellt. Dass die Verhandlungen nicht einfach gewesen sein dürften, deutete SPD-Fraktionschef Matthias Miersch in seinem Statement an: „Wir haben die Quadratur des Kreises geschafft.“ Jeder, der Klimaschutz seit vielen Jahren mache, wisse: Alle seien für Klimaschutz, aber wenn es konkret werde, dann sei es richtig schwierig. 

Für die Sozialdemokraten seien in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner bestimmte Punkte zentral gewesen, betonte Miersch. Insbesondere strukturelle Fragen zur Wärmeplanung, die die Kommunen betreffen, seien geklärt worden. Im Einzelnen: 

Kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen

Die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen. „Die Wärmeplanung ist ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt“, heißt es in dem Papier. Vor allem für die Städte, Gemeinden und Landkreise, die mit der Wärmeplanung schon begonnen haben oder diese sogar schon abgeschlossen haben, dürfte das eine wichtige Nachricht sein. Allerdings bleibt nicht einfach alles beim Alten. 

Stark vereinfachte Wärmeplanung für kleine Kommunen

Das Wärmeplanungsgesetz soll novelliert werden und für Kommunen unter 15.000 Einwohner*innen will die Koalition die Regelungen „deutlich vereinfachen“. In dieser stark vereinfachten Wärmeplanung soll sich der Aufwand auf bis zirka 20 Prozent des Aufwands einer regulären Wärmeplanung reduzieren, so dass die Wärmeplanung innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden kann, so die Vorstellung der Regierung. 

Bedeutsam sollen weiterhin Beteiligungs- und Informationsformate bleiben, allerdings können sie – anders als im regulären Verfahren, in kleinen Kommunen gebündelt durchgeführt werden, was den Aufwand reduzieren soll.

Vereinfachungen bei der Datenverarbeitung

Außerdem soll der Aufwand für die Halter*innen von Daten, Kommunen sowie Planer*innnenn im Zusammenhang mit Datenverarbeitung reduziert werden. „Für viele Akteure ist die Verarbeitung aggregierter Daten eines der größten Hemmnisse der Wärmeplanung“, heißt es. Daher soll in Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern die Übermittlung von Energieverbrauchs- und Schornsteinfegerdaten auf Mehrfamilienhäuser (MFH) und Nichtwohngebäude (NWG) sowie die Nutzung von Prozesswärme (in Industrie und Gewerbe) beschränkt werden. Besitzer*innen von Einfamilienhäusern (EFH) sollen diese Daten nicht mehr übermitteln müssen. 

Geplant ist außerdem, Schwellenwerte einzuführen: Adressen mit einem jahresdurchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 50.000 kWh können nach den Plänen von den Netzbetreibern als MFH betrachtet werden. Schonsteinfeger sollen bei einer thermischen Leistung der Heizungsanlage von mehr als 35 kW von einem MFH ausgehen können. Für die EFHs sollen Dienstleister oder Planer Wärmebedarfsdaten selbst errechnen können. Die Verarbeitung gebäudegenauer Wärmebedarfsdaten soll erlaubt werden. 

Lockerungen bei der Kälteversorgung

Angesichts der „geringen Bedeutung“ der Kälteversorgung in den meisten Kommunen soll „der Aufwand für die Kommunen so gering wie möglich gehalten werden“, wie es im Eckpunktepapier heißt. Das bedeutet, dass die Pflicht, die Kälteversorgung zu berücksichtigen, nur für Kommunen mit mehr 45.000 Einwohnern aufwärts gelten soll. Wärmepläne sollen erst nach fünf Jahren um die Kälteversorgung erweitert werden müssen. Den betroffenen Kommunen sollen außerdem Empfehlungen und Hilfestellungen, z.B. durch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, zur Verfügung gestellt werden.

Keine Koppelung an Wärmeplanung

Künftig soll es „keine Koppelung an die Wärmeplanung mehr geben“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn mit Blick auf die Wahl einer neuen Heizungsart. Alle Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten sollen gestrichen werden. Voraussetzung ist, dass sie ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen, beginnend mit zehn Prozent. Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten soll entfallen. Was sich für Besitzer*innen von Heizungen noch ändert und wie es mit  Förderungen geplant sind, ist hier zusammengefasst. 

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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