Wegen Organisationsaufwand: SGK-Vorsitzender für Vertrauensfrage im Januar
Seit dem Ampel-Aus wird über den Termin für eine vorgezogene Neuwahl gestritten. Der Vorsitzende der Bundes-SGK Kornblum unterstützt den Plan von Kanzler Scholz, Neuwahlen erst im März durchzuführen. Ein früherer Zeitpunkt wäre für Kommunen ein „erheblicher Kraftakt“.
IMAGO / Susanne Hübner
Dr. Thorsten Kornblum: Der Vorsitzende der Bundes-SGK bittet darum, bei den Planungen für eine Neuwahl des Bundestages auf die organisatorischen Herausforderungen der Kommunen Rücksicht zu nehmen.
Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) hat sich in die Debatte um eine vorgezogene Neuwahl eingeschaltet. „Die Interessen der Kommunen müssen bei der Terminierung der Neuwahlen zum Deutschen Bundestag beachtet werden“, sagte Thorsten Kornblum, der auch Oberbürgermeister von Braunschweig ist.
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition haben CDU und CSU Bundeskanzler Olaf Scholz gefordert, die Vertrauensfrage nicht erst im Januar 2025 zu stellen, sondern schnellstmöglich. Auch der Präsident des Deutschen Landkreistages Achim Brötel hat sich dafür ausgesprochen, den Weg für Neuwahlen noch in diesem Jahr freizumachen. Der Plan von Scholz sieht dagegen vor, erst am 15. Januar die Vertrauensfrage zu stellen. Wenn er diese erwartungsgemäß verliert, könnte der Bundestag im März 2025 neu gewählt werden.
Kornblum: „Weichen für drängendste Fragen stellen”
Kornblum unterstützt nun den Kurs des Kanzlers in einem von der SPD verbreiteten Statement: „Jetzt gilt es, zunächst die Weichen für die drängendsten Fragen für die Menschen in Deutschland und im Anschluss erst die Vertrauensfrage zu stellen.“ Die Kommunen warteten beispielsweise dringend auf die Krankenhausreform und eine bessere Steuerung der Zuwanderung im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Ebenso könnten besonders die Industrieregionen in Deutschland nicht auf eine Senkung der Energiekosten warten, bis im April oder Mai eine neue Bundesregierung gebildet werde.
Kornblum verwies aber auch auf organisatorische Aspekte. Demnach nehme die Forderung nach einem früheren Wahltermin „keine Rücksicht auf den erheblichen organisatorischen und personellen Kraftakt, den die Kommunen dann leisten müssten.“ Der Kommunalpolitiker erklärt: „Sollte Olaf Scholz bereits am 13. November 2024 die Vertrauensfrage im Bundestag stellen, so ist bis spätestens 4. Dezember 2024 mit einer Entscheidung des Bundespräsidenten über die Auflösung des Bundestages zu rechnen. Unter Einhaltung der Sechswochenfrist wäre der 2. Februar 2025 der spätmöglichste Wahltermin. Dies würde zur Folge haben, dass bereits ab 22. Dezember 2024 Briefwahlen möglich sein müssten.“
Warnung vor Verfahrensfehlern
In der Regel würden die Vorbereitungen für solch eine Wahl mindestens ein Jahr im Voraus beginnen, erklärte Kornblum weiter. Dienstleister müssten mit dem Druck von Wahlzetteln und deren Vorbereitung beauftragt werden. Dies könne bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Damit verbunden wäre zudem, dass die Parteien und die Mitarbeiter*innen der Wahlämter bis Anfang Dezember alle benötigten Unterlagen vorliegen haben und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden. „Dies würde alle Beteiligten unter erheblichen, unnötigen Zeitdruck setzen“, so der SGK-Vorsitzende. Er warnte, dass dies gegebenenfalls Verfahrensfehler bei der Nominierung der Wahlkreiskandidat*innen zur Folge haben könnte.
In den Kommunen müssten zudem zahlreiche organisatorische Vorbereitungen getroffen werden, merkte Kornblum an. Zum Beispiel seien Wahllokale zu organisieren und ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zu gewinnen. „Deshalb ist es aus Sicht der Kommunen allein aus organisatorischen Erfordernissen sinnvoll, wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage erst im Januar stellt, um hinreichend Zeit für eine in Bund, Ländern und Gemeinden ordnungsgemäße Vorbereitung der Neuwahlen zu gewinnen und noch wichtige Entscheidungen für das Land vor der Wahl treffen zu können.“
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.