Wie die SPD auf dem Parteitag über bezahlbares Wohnen diskutiert
Ab Freitag findet in Berlin der SPD-Bundesparteitag statt. Auf der Agenda stehen auch kommunale Themen – darunter ein Antrag des Berliner Landesverbandes zum Thema Mieten und Wohnen.
Thomas Trutschel/Fotothek.net
Wie kann bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum auf Dauer geschaffen und erhalten werden? Mit dieser großen sozialen Frage wird sich auch der Parteitag der SPD Ende Juni 2025 beschäftigen. Das Symbolbild zeigt Neubauten in Berlin.
Vom 27. bis 29. Juni treffen sich die Delegierten der SPD in Berlin zum Bundesparteitag. Das Antragsbuch umfasst mehr als 500 Seiten. Darin kommen auch viele kommunalpolitische Themen zur Sprache – wie zum Beispiel die Wohnungspolitik.
Wichtig für die künftige Programmatik dürfte vor allem ein Antrag des Berliner SPD-Landesverbandes sein mit dem Titel „Sozialdemokratische Wohnungspolitik – Mieten stabilisieren - Planungssicherheit geben - Wohnraum erhalten“. Im Kern geht es darum, „bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum auf Dauer zu schaffen und zu erhalten“. Die Antragskommission der SPD empfiehlt, den Antrag mit einigen Änderungen anzunehmen. Somit gilt es als wahrscheinlich, dass die Partei die Forderungen beschließen wird.
Die Berliner SPD spricht sich etwa dafür aus, die neue Wohngemeinnützigkeit mit einer gezielten und wirksamen Förderung zu versehen. Hintergrund: Die neue Wohngemeinnützigkeit wurde in Deutschland zum 1. Januar 2025 wieder eingeführt. Damit sollte ein weiteres Segment bezahlbaren Wohnens geschaffen werden – neben dem klassischen sozialen Wohnungsbau. Das fußt auf der Idee, dass der Staat sozial orientierten Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen Steuererleichterungen gewährt, wenn diese Wohnraum dauerhaft zu vergünstigten Mieten zur Verfügung stellen. Die Berliner SPD schlägt konkret eine „reduzierte Umsatzsteuer auf Bauvorhaben und Sanierungen“ vor sowie „Investitionszulagen in Neubau und Bestand“. Außerdem soll laut Antrag genossenschaftliches Bauen durch spezielle Förderprogramme und die Bereitstellung von Bauland gestärkt werden.
Kommunale Vorkaufsrechte stärken
Außerdem geht es dem Berliner Landesverband darum, kommunale Vorkaufsrechte zu stärken. Die Antragskommission empfiehlt dazu diese Formulierung: „Wir setzen uns dafür ein, dass Städte und Gemeinden wieder ein wirksames Vorkaufsrecht anwenden können – also das Recht, Immobilien zu kaufen, bevor sie an private Investoren verkauft werden. Dabei soll der Kaufpreis nicht spekulativ überhöht sein, sondern sich am sozialen Nutzen orientieren, etwa daran, wie viel mit fairen Mieten erwirtschaftet werden kann. So wollen wir die Wiedereinführung eines wirksamen und auf einen sozialen Ertragswert limitierten Vorkaufsrechtes, auch um Verdrängung in der Zukunft zu verhindern, dass Wohnraum zum Spekulationsobjekt wird, und gleichzeitig bezahlbares Wohnen sichern.“
Außerdem wird gefordert, dass der Umwandlungsschutz nach § 250 des Baugesetzbuches (BauGB) dauerhaft entfristet wird und für alle Bundesländer gelten müsse. Darüber hinaus solle die KfW ein Förderkreditprogramm für kommunale Wohnungsankäufe und Genossenschaften auflegen.
Verlängerung der Mietpreisbremse
Ein weiteres Thema ist die Mietpreisbremse. Der Bundestag wird voraussichtlich an diesem Donnerstag beschließen, sie bis 2029 zu verlängert. Der Berliner SPD geht das noch nicht weit genug. Sie wünscht sich eine Klausel, die es den Ländern und Kommunen erlaubt, „einen regional geltenden Mietenstopp von mindestens fünf Jahren” zu verhängen. Die Antragskommission hat die Formulierung in ihrer Fassung etwas weiter gefasst: Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, eigenständige Regelungen zu treffen, die über die Mietpreisbremse des Bundes hinausgehen, um in extrem angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhungen noch stärker zu begrenzen.
Darüber hinaus geht es um die Forderung nach einer Mietspiegel-Reform. Das wünschen neben dem Landesverband Berlin auch andere Gliederungen wie der Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg oder der SPD-Unterbezirk München Stadt. Die Berliner SPD meint: „Alle Wohnungen, auch öffentlich geförderte und alle Bestandswohnungen müssen in die Erhebung und Berechnung einfließen.” Ebenso dürften Mieten, die über der Mietpreisbremse lägen und somit rechtswidrig seien, nicht in die Erhebung einfließen.
Zudem fordert die Berliner SPD eine Reform der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und „klare und faire Richtlinien für die Berechnung von Zuschlägen in möblierten Wohnungen“. Sie will „ein Verbot für den Abschluss von neuen Index- und Staffelmietverträgen über Wohnraum“. Das soziale Mietrecht wollen die Berliner Genoss*innen auf Gewerbetreibende in Ländern und Kommunen mit angespannten Mietmärkten ausweiten. Ein Kapitel in dem Antrag des Berliner Landesverbands, das sich speziell mit sozialdemokratischer Wohnungspolitik in Berlin befasste, wurde von der Antragskommission allerdings komplett gestrichen.
Ralf Bauer
ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.