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Wie Versorger die Energiepreisbremsen umsetzen

Die Bundesregierung bremst die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme. Das umzusetzen verlangt den kommunalen und nichtkommunalen Unternehmen einiges ab. Das erklärt Christian Meyer-Hammerström, Vizepräsident des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
von Ulf Buschmann · 20. Dezember 2022
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Vom Energieversorger hat es Geld gegeben. Etwas mehr als 90 Euro hat das Unternehmen seinem Kunden gutgeschrieben – bei einem monatlichen Abschlag von 150 Euro. Die Rückerstattung ist Teil der Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger angesichts explodierender Energiepreise auf den Weg gebracht hat. Christian Meyer-Hammerström findet, dies ist der richtige Weg. Als Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke nördlich von Bremen ist er sozusagen mittendrin im Geschehen.

Operativer und finanzieller Aufwand

Aber Meyer-Hammerström hat auch einen Blick von oben auf die Entwicklung. Er ist Vizepräsident des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Deshalb weiß er, was die Energieversorger wie die Stadtwerke zu leisten haben. „Für die Energieversorger, ob kommunal oder nicht-kommunal, bedeutet die Umsetzung der staatlichen Maßnahmen in Form der Preisbremsen (...) einen massiven operativen und auch finanziellen Aufwand“, sagt Meyer-Hammerström.

Dies sei zum einen in der operativen Umsetzung der Maßnahmen, hinsichtlich der kostenpflichtigen Vorbereitung der IT-Systeme sowie der Beantragung von Erstattungszahlungen bei der Bundesregierung der Fall. Zum anderen möchten die Menschen ihr Geld haben. Also heißt es aus Meyer-Hammerströms Sicht, mit den Kundinnen und Kunden fristgerecht schriftlich zu kommunizieren. Auch dies sei nicht kostenfrei nicht zu haben.

„Kunden sind verunsichert”

Alleine für die Osterholzer Stadtwerke sei bereits jetzt das Zehnfache an Kundenaufkommen festzustellen – Tendenz weiter steigend. „Die Kunden sind verunsichert, überfordert und erwarten von ihrem Versorger Antworten auf Fragen, die auch wir größtenteils noch nicht geben können. Das kostet Vertrauen, belastet die Kundenbeziehung sowie die eigenen Mitarbeiter und fordert aktuell auf allen Seiten viel Geduld und starke Nerven“, sagt Meyer-Hammerström.

Immer wieder wird von den Oppositionsparteien im Bundestag gefordert, die Gesetze nachzuschärfen. Vieles, so der immer wieder erhobene Vorwurf, sei mit zu heißer Nadel gestrickt worden. Angesichts der komplexen Rechtslage beider Preisbremsen sei denn auch „eine rechtssichere Umsetzung“ nahezu unmöglich, weiß der BDEW-Vize. Dies werde „eine große Herausforderung für alle Versorger“.

„Gleichlautendes Verfahren“ wünschenswert

Meyer-Hammerström findet: „Um es für die Versorger einfach zu halten, wäre unter anderem ein gleichlautendes Verfahren bei der Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse wünschenswert gewesen. Um eine fristgerechte Entlastung der Haushalte sicherzustellen, besteht hier dringend Handlungsbedarf.“ Aber alleine schon aufgrund der Komplexität und der Wechselwirkungen seien die Regeln missbrauchsanfällig.

„Es steht zu befürchten, dass wir in diesem Zusammenhang nächstes Jahr viel Fantasie sehen werden. Insofern hoffen wir auf eine genaue Beobachtung von ungewöhnlichem Marktverhalten durch staatliche Institutionen mit entsprechender Strafverfolgung“, blickt Meyer-Hammerström auf 2023. Und: „Aus unserer Sicht sollte sich jedes Unternehmen schämen, sollte es die Preisbremsen auf Kosten des Steuerzahlers zum eigenen Vorteil ausnutzen wollen.“

Als kommunale Versorger sei es ein Anliegen, die Preise für Energie für die Menschen in der Region bezahlbar zu halten. Für alle Menschen ist die finanzielle Entlastung extrem wichtig und die Preisbremsen helfen hierbei – „wenn sie denn umsetz- und erklärbar sind“, sagt Meyer-Hammerström.

Autor*in
Ulf Buschmann

Ulf Buschmann ist freier Journalist in Bremen. Für die DEMOKRATISCHE GEMEINDE ist er seit 1998 als Autor tätig.

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