Aktuelles

Zwickauer Stadtrat erneuert Forderung nach Werbeverbot für Bundeswehr

Im sächsischen Zwickau liegen der Stadtrat und die Oberbürgermeisterin im Clinch. Der Rat will auf kommunalen Flächen Werbung für „Kriegsdienst und Rüstungsprodukte“ verhindern. OB Arndt legte Widerspruch ein, doch BSW und AfD halten an ihrer Forderung fest.

von Carl-Friedrich Höck · 28. Februar 2025
Straßenbahn mit Bundeswehr-Werbung

Straßenbahn mit Bundeswehr-Werbung, hier aufgenommen in Mühlheim an der Ruhr: In Zwickau soll es das bald nicht mehr geben, meint eine Stadtrats-Mehrheit.

Ein Streit beschäftigt die 88.000-Einwohner*innen-Stadt Zwickau in Sachsen. Am Donnerstag hat der Stadtrat zum zweiten Mal ein Werbeverbot für die Bundeswehr beschlossen. Konkret fordert der Antrag, der vom BSW eingebracht wurde: „In den Liegenschaften der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen sowie Fahrzeugen und sonstigen Präsentationsflächen wird auf Werbung für Kriegsdienst und Rüstungsprodukte verzichtet. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die durch die Stadtverwaltung oder kommunale Unternehmen ausgestaltet werden.“

Zudem heißt es im Antrag: „Zwickau ist eine Stadt des Friedens und der Völkerverständigung“. Dieses Prinzip solle zur Grundlage des Handelns der Stadtverwaltung gemacht werden.

Im Rat ist AfD stärkste Fraktion

Laut Medienberichten wurde der Antrag mit den Stimmen von BSW und AfD beschlossen. Im Sitzungsprotokoll ist vermerkt: 21 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Zur Einordnung: Der Stadtrat hat 48 Mitglieder. Aus der Kommunalwahl im Sommer 2024 ist die AfD als stärkste Kraft hervorgegangen und stellt 16 Ratsmitglieder. Danach folgen die CDU (10 Sitze), das BSW und die Bürger für Zwickau (BfZ) mit jeweils sechs Sitzen. In der neunköpfigen „Fraktion Progressive Demokraten“ haben sich Ratsmitglieder von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Zwickau zusammen gestalten (2ZG) zusammengeschlossen.

Der AfD-Landesverband Sachsen wurde vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Die Freien Sachsen sind ebenfalls mit einem Sitz im Stadtrat vertreten. Der Landesverfassungsschutz beschreibt sie als neonationalsozialistisch und verfassungsfeindlich.

AfD-Politiker Sandy Busch wollte die Unterstützung seiner Fraktion für den BSW-Antrag nicht als Kritik an der Bundeswehr verstanden wissen. „Ganz im Gegenteil“, seine Partei setze sich dafür ein, die Wehrpflicht wieder einzuführen.

Schaden für die Stadt befürchtet

Die Sozialdemokratin Anne-Kathrin Findeiß versuchte eine Einordnung der Debatte: An der Festlegung, Zwickau sei eine Stadt des Friedens und der Völkerverständigung, könne sie nichts Problematisches finden. Dies sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein und bedürfe keines Antrags. Das BSW wolle jedoch ein Werbeverbot für die Bundeswehr. „Diese Armee hat zur Aufgabe, unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Menschen gegen Aggressoren zu schützen. Sie unterstützt zudem bei Katastrophen im Inneren.“ Findeiß argumentierte weiter, der Beschluss füge den städtischen Verkehrsbetrieben wirtschaftlichen Schaden zu.

Zwickau

Blick auf das Zwickauer Rathaus am Hauptmarkt, wo im Bürgersaal der Stadtrat tagt

Rathaus der Stadt Zwickau

Damit befand sie sich auf einer Linie mit Oberbürgermeisterin Constance Arndt (BfZ). Diese hatte Widerspruch gegen einen ersten, gleichlautenden Ratsbeschluss aus dem Januar eingelegt. Laut sächsischer Gemeindeordnung ist sie dazu berechtigt, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Beschluss für die Gemeinde nachteilig ist. Sie muss sogar widersprechen, wenn sie einen Beschluss für rechtswidrig hält. Letzteres machte die Oberbürgermeisterin geltend, etwa mit dem Argument, dass die Kommune Schulen gar nicht anweisen dürfe, den Beschluss umzusetzen. Zudem befürchtet sie einen Imageschaden für die Stadt, finanzielle Nachteile und negative Auswirkungen auf die künftige Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, beispielsweise bei einer Hochwasserkatastrophe.

Wie es jetzt weitergeht

Wenn die Oberbürgermeisterin einem Ratsbeschluss widerspricht, muss der Stadtrat innerhalb von vier Wochen erneut über die Angelegenheit beschließen. Das hat er nun getan und den Beschluss erneuert. Für das weitere Verfahren schreibt die Gemeindeordnung vor: „Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen.“ Arndt kündigte an, den Beschluss nun noch einmal mit ihrem Rechtsamt zu bewerten. Bleibt sie bei ihrer bisherigen Rechtsauffassung, dann muss das Landratsamt eine Entscheidung treffen.

Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit dem Ziel, das Werbeverbot durch die folgende Passage zu ersetzen: „Der Stadtrat fordert alle demokratischen Kräfte auf, Frieden, Freiheit und Demokratie zu fördern, zu schützen und zu verteidigen.“

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

Noch keine Kommentare
Schreibe einen Kommentar

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.