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Der Laternenring – ein Stiefkind der Kommunalpolitik?

Straßenlaternen nachts ausschalten und Stromkosten sparen? Eine gute Idee – wird der ein oder andere Kommunalpolitiker sagen. Gesagt, getan – Licht aus, macht sich auf der Stromrechnung bemerkbar, alles gut! Oder vielleicht doch nicht?
von ACE Auto Club Europa · 23. Februar 2024
So müssen Straßenlaternen, die nachts zu bestimmten Zeiten abgeschaltet werden, gekennzeichnet sein. Der Laternenring weist Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die Abschaltung hin.

Es klingt durchaus verlockend: Die Stromkosten einer Kommune sind nicht Ohne, gerade die Straßenbeleuchtung schlägt hier zu Buche. Vielerorts ist man mittlerweile auf energiesparende LED-Beleuchtung umgestiegen. Trotzdem gibt es immer noch Einsparpotential. Findige Sparfüchse haben daher angeregt, Straßenlaternen zu bestimmten Zeiten abzuschalten. Manchmal jede zweite in einem Straßenzug, damit es nicht gar so finster wird, manchmal aber auch in der Fläche. Was als Spartrick gelten kann, hat aber auch seine Fallstricke: Schnell mal Licht aus? So einfach ist es dann doch nicht! Denn hier gilt es auch die Verkehrssicherheit zu beleuchten!

Eine über 80 Jahre alte Idee nimmt wieder Fahrt auf

Die Idee, nachts für ein paar Stunden – zum Beispiel zwischen 2 und 5 Uhr – die Straßenbeleuchtung zu reduzieren oder ganz abzuschalten, ist dabei nicht neu, hat aber mit der Energiekrise wieder an Fahrt aufgenommen. So wurden Laternen gedimmt, ausgedünnt oder ganz abgeschaltet – manchmal aber wurden die geltenden Vorschriften nicht eingehalten. Ja, es gibt Vorschriften für das Abschalten von Laternen. Festgehalten ist dies in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Alle Laternen, die abgeschaltet werden, müssen mit dem Richtzeichen mit der Nummer 394, dem so genannten Laternenring, versehen sein – und das schon seit über 80 Jahren. Eine Umfrage des ACE unter seinen Mitgliedern hat ergeben, dass zum einen nicht überall von der Möglichkeit einer Abschaltung der Laternen Gebrauch gemacht wird und dass zum anderen dort, wo sie abgeschaltet werden, der Laternenring nicht immer korrekt angebracht worden ist.

Wie sieht der Laternenring aus und wie muss er angebracht werden?

Der Laternenring ist sieben Zentimeter hoch und 15 Zentimeter lang, ein fünf Zentimeter roter Streifen befindet sich in der Mitte, der Rest des Richtzeichens ist weiß. Er wird in einer Höhe von 1,5 bis 1,8 Metern wie ein Ring um den Laternenmast gelegt.

Leider ist es nicht in allen Kommunen, die Laternen abschalten, so, dass diese Kennzeichnung am Laternenmast angebracht worden ist. Die Regelung dazu aber ist eindeutig: Das Bayerische Oberlandesgericht hat zum Beispiel festgestellt, dass bei Fehlen des Zeichens 394 die Laterne nachts auch nicht ausgeschaltet werden darf (BayObLG VRS 12, 456). Auch das Oberlandesgericht Braunschweig urteilt ähnlich: Fehlt das Zeichen 394 an einer Laterne, können Autofahrerinnen und Autofahrer darauf vertrauen, dass die Laterne die ganze Nacht leuchtet (OLG Braunschweig VRS 14, 133). Allerdings muss man sich auch davon überzeugen, dass die Straßenbeleuchtung auch tatsächlich die ganze Nacht brennt (OLG Braunschweig NJW 57 1848).

Warum gibt es also Laternen, die abgeschaltet werden, aber keinen Laternenring tragen? Oftmals ist es Unkenntnis – man will etwas Gutes tun, Energie sparen nämlich, und denkt nicht daran, dass es hier Vorgaben geben könnte. Manchmal aber gab es sogar Laternenringe, die mit der Zeit verwittert oder ganz abgefallen sind. Oder aber die Ringe werden zum Beispiel durch Hecken oder angebrachte Plakate verdeckt.

Deshalb ist der Laternenring so wichtig

Gut, man könnte jetzt sagen, das merkt man dann ja, wenn die Straßenlaterne nicht brennt. Also ist so ein Laternenring ja gar nicht so wichtig. Das stimmt so leider nicht. Wichtig kann er zum Beispiel für Autofahrerinnen und Autofahrer sein, die im Bereich des Lichtkegels parken wollen. Wenn es nachts dann hier aber plötzlich dunkel ist, besteht die Gefahr, dass das parkende Fahrzeug übersehen und beschädigt wird. Die StVO verpflichtet Autofahrerinnen und Autofahrer in §17 dazu, beim Parken ihr Fahrzeug entsprechend zu beleuchten – es sei denn, es steht im Lichtkegel einer Straßenlaterne. Und das Abschalten von Laternen ist auch eine ganz allgemeine Sicherheitsfrage. Will ich zum Beispiel als Frau eine Straße entlanglaufen, in der nur noch jede zweite Laterne brennt? Oder fühle ich mich hier nicht mehr sicher genug? Kann ich vielleicht dann von vorneherein einen anderen Weg wählen? Daher ist es besonders wichtig, dass die Kommunen hier der Kennzeichnungspflicht für Laternen, die abgeschaltet werden, nachkommen.

ACE sucht Kontakt zu den Verantwortlichen in den Kommunen

In den kommenden Wochen werden die einzelnen ACE-Kreisvorstände, in deren Gebieten sich ungekennzeichnete oder falsch gekennzeichnete Laternen gemeldet worden sind, mit den Verantwortlichen in den Rathäusern zusammensetzen, um die Straßen wieder etwas sicherer zu machen. Der ACE steht auch als Ansprechpartner für Kommunen zur Verfügung, wenn man sich in den Rathäusern unsicher ist, welche Regelungen angewendet werden müssen.

Unsere Umfrage in der Mitgliedschaft hat aber auch viele positive Rückmeldungen gebracht. Denn in vielen Kommunen sind die Laternen richtig gekennzeichnet.

Der ACE appelliert an alle Verantwortlichen in den Kommunen, genau abzuwägen, ob und wie lange die Straßenbeleuchtung reduziert oder ausgeschaltet wird. Sollte man sich für eine Abschaltung aussprechen, sind zwingend Laternenringe anzubringen – für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, egal, wie sie unterwegs sind.

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