Etat von Bauministerin Geywitz

Mehr Geld für Städtebauförderung und Sozialwohnungen

Carl-Friedrich Höck05. September 2023
Kuppel des Reichtstagsgebäude: Der Bundestag berät den Bundeshaushalt für das Jahr 2024.
Bundesbauministerin Klara Geywitz muss sparen. Trotzdem investiert der Bund mehr in den sozialen Wohnungsbau. Auch die Mittel für die Städtebauförderung steigen.

Noch vor wenigen Wochen drohte der Städtebauförderung scheinbar eine düstere Zukunft. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wollte bei verschiedenen Förderprogrammen den Rotstift ansetzen. Wenn seine Forderungen wahr würden, erklärte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy im Juni besorgt, drohe eine Halbierung der bisherigen Mittel von jährlich 790 Millionen Euro. Dedy machte auch deutlich, wie wichtig das Instrument für die Kommunen ist: „Die Städtebauförderung ist so wirksam als Wirtschaftsförderung und Mittelstandsprogramm, dass man sie erfinden müsste, wenn es sie nicht schon gäbe.“

Städtebauförderung bleibt auf hohem Niveau

Bundesbauministerin Klara Geywitz

So schlimm wie befürchtet kommt es nun nicht. Aktuell berät der Bundestag den Haushaltsplan 2024, am Dienstag stand der Etat des Bauministeriums auf der Tagesordnung. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass im Rahmen der Städtebauförderung 762 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen. Das sind knapp 28 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Insgesamt werden die Mittel für die Städtebauförderung sogar deutlich aufgestockt: von derzeit 1,06 Milliarden Euro auf 1,43 Milliarden Euro.

Mehr Geld gibt es auch für den sozialen Wohnungsbau. Im laufenden Jahr stellt der Bund hierfür 1,28 Milliarden Euro zur Verfügung, was bereits eine Rekordsumme ist. Für 2024 soll der Betrag auf 1,58 Milliarden Euro steigen.

„Der soziale Wohnungsbau lebt wieder“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) im Bundestag. Sie machte deutlich, dass sie vor einer schwierigen Aufgabe steht: Sie wolle Impulse für die Bauwirtschaft setzen. Gleichzeitig müsse sie aber die Schuldenbremse einhalten. Auch Geldwert-Stabilität sei für Bauherren ein hohes Gut.

2024 als Übergangsjahr für Bauwirtschaft

Insgesamt schrumpft der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen von 7,33 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 6,96 Milliarden Euro 2024. Weniger Mittel gibt es unter anderem für das Wohngeld (2,42 Milliarden Euro statt bisher 2,9 Milliarden), Baukindergeld (749 statt 841 Millionen) sowie für Stadtentwicklung und Raumordnung (1,43 statt 1,51 Milliarden Euro). Etwas aufgefüllt wird der Fördertopf für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur: Hierfür stehen künftig 240 Millionen Euro zur Verfügung, bisher waren es 228 Millionen.

Die Bauministerin betrachtet das Jahr 2024 als Übergangsjahr. „Der Markt wird sich gewöhnen an das neue Zinsniveau“, erklärte Geywitz.

Bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen konnte Geywitz dem ansonsten sparsam auftretenden Finanzminister etwas abverhandeln, nämlich einen Steueranreiz für neue Wohnungen. Die „degressive AfA“ soll bereits zum 1. Oktober eingeführt werden. Damit ist es möglich, bei neu gebauten oder erworbenen Wohnimmobilien in den ersten Jahren bis zu sechs Prozent steuerlich abzuschreiben. Dies sei „ein ganz klares Zeichen, dass sich Bauen lohnt“, so Geywitz.

 

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