Baranowski: „Kommunen brauchen einen Rettungsschirm“
Frank Baranowski fordert von Bund und Ländern, Soforthilfen für die Kommunen bereitzustellen. „Die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Krise, die Investitionsfähigkeit der Kommunen in und nach der Krise müssen gesichert, ein sprunghafter Anstieg der kommunalen Verschuldung vermieden werden“, so Baranowski.
„Kommunen nicht in Neuverschuldung jagen“
Eine ausreichende Liquidität der Kommunen müsse durchgehend sichergestellt sein, mahnte der Vorsitzende der Bundes-SGK. „Die Kommunen dürfen jetzt nicht in eine Neuverschuldung gejagt werden. Sonst werden schon morgen die Sparkommissare eine neue Runde von Sparhaushalten einfordern. Statt notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit zu tätigen, müssten diese verschoben und zurückgenommen werden. Der notwendigen Wiederankurbelung der Wirtschaft wäre ein Bärendienst erwiesen.“
Positionspapier der Bundes-SGK
Nun hat die Bundes-SGK dazu ein Positionspapier mit Details beschlossen. In dem Positionspapier, das demo-online.de vorliegt, werden auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Corona-Krise beschrieben. „Vor diesem ökonomischen Hintergrund ist mit erheblichen Steuermindereinnahmen der Kommunen zu rechnen, insbesondere in der Gewerbesteuer genauso wie bei den kommunalen Anteilen an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer, zudem bestehen Mindereinnahmen in wichtigen Bereichen der Kommunalwirtschaft, heißt es.
Andererseits bestünden Mehraufwendungen bei Sozialleistungen und Leistungen im Gesundheitswesen, bis hin zu örtlich erforderlichen Stützungsmaßnahmen durch die Kommunen. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Städtetages gehen – je nach gesamtwirtschaftlicher Entwicklung – von Mindereinnahmen und Mehraufwendungen zwischen 20 und 25 Milliarden Euro für das laufende Jahr 2020 aus.
Soforthilfen der Länder gefordert
An die Adresse der Länder gerichtet, fordern die Kommunalen in dem Positionspapier: „Länder müssen die Kreditaufnahmemöglichkeiten der Kommunen rechtlich sichern und Liquiditätshilfen als Überbrückungskredite durch ihre Förderbanken gewähren.“ Darüber hinaus wird von den Ländern neben der Erleichterung bei der Neuaufnahme von Schulden auch als Soforthilfe direkte Finanzzuweisungen zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen gefordert.
„Für das Jahr 2021 muss innerhalb der kommunalen Finanzausgleichssysteme der Länder sichergestellt werden, dass der zu erwartende Steuereinbruch bei den Ländern nicht an die Kommunen durchgereicht wird“, heißt es weiter. Dahinter steht die Befürchtung, dass viele Kommunen sonst bei der Haushaltsaufstellung in Schwierigkeiten geraten und allein aus konjunktureller Sicht erforderliche Investitionen nicht vornehmen können.
Eigenes Bundesprogramm
Vom Bund wird schnelles Handeln erwartet: „Um Länder und Kommunen zu unterstützen und insbesondere die gemeindlichen Steuerverluste auszugleichen, muss der Bund ein eigenes Bundesprogramm mit pauschalen Mitteltransfers an die Kommunen auflegen, die noch in der ersten Jahreshälfte 2020 ausgezahlt werden“, heißt es in dem Papier. Als eine sofort unkompliziert umsetzbare Soforthilfe schlägt die Bundes-SGK eine „pauschale Verteilung nach Einwohnern“ vor.
Darüber hinaus bringen sie eine zeitlich befristete Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft (KdU) ins Spiel. Zu den Hilfemaßnahmen zähle auch eine Übernahme der Altschulden, die der Bund vor der Corona-Krise auf den Weg bringen wollte.
Seit einigen Wochen mehren sich die Rufe nach einem kommunalen Rettungsschirm. So haben sich dazu die kommunalen Spitzenverbände geäußert, das Thema steht auch auf der Agenda der SPD Bundestagsfraktion, wie demo-online.de berichtet hat.
Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland e.V.