Feuerwerk birgt viel Zündstoff
Jede Stadt sucht einen eigenen Weg, wie sie mit dem privaten Silvesterfeuerwerken umgeht, das wird aus den verschiedenen Antworten deutlich. DUH-Anwalt Professor Remo Klinger hat ein Gutachten zu den kommunalen Möglichkeiten, Böllerverbote zu erlassen, verfasst.
Als mögliche Rechtsgrundlagen im Umgang mit Feuerwerkskörpern kommen das SprengstoffG und die SprengstoffVerordnung in Betracht, viele Städte stützen sich auch auf das llgemeine Polizei- und Ordnungrecht bei einer Gefahr für Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit.Harte Rechtsgrundlagen bitet das Bundesimmissionsschutzrecht nicht. Geht es nach der Feuerwerksindustrie, sind weder Bundesimmissionsschutzrecht, noch die allgemeinen Polizeigesetze der Länder anwendbar. Der Branchenverband VPI hatte dafür ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben.
Bundesratsinitiative des Landes Berlin
Der Berliner Senat hat im Oktober 2019 auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, beschlossen, einen Antrag zur Änderung der 1. Verordnung des Sprengstoffgesetzes“ beim Bundesrat einzubringen. Bisher sind von der Verordnung nur pyrotechnische Artikel erfasst, die auschließlich knallen. Künftig sollen aber auch solche Artikel ohne Knallwirkung, also klassisches Silvesterfeuerwerk, für den Privatgebrauch erfasst werden. „Die Silvester-Geschehnisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass allein die Beschränkung auf Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung nicht genügt“, heißt es in der Pressemitteilung.
Aus Sicht Berlins ist diese Änderung wichtig, denn die Feuerwerkskörper haben sich erheblich verändert: Während früher einzelne Knallkörper und Leuchtraketen gezündet wurden, bevorzugen Verbraucher*innen heute mittlerweile Verbundfeuerwerkskörper, von denen Licht- und Knalleffekte ausgehen. So werden in derselben Zeit deutlich mehr Feuerwerkskörper abgebrannt als früher. Und das bedeutet mehr Lärm, mehr Abfälle und mehr Verbrennungsgase, sind die Initiatoren überzeugt.
Innenminister Horst Seehofer hat angekündigt, das Sprengstoffrecht zu ändern – allerdings erst in der nächsten Legislaturperiode. Damit lässt er nach Ansicht von DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch „die Städte, die ihre Bürgerinnen und Bürger beim Jahreswechsel bestmöglich vor Luftverschmutzung, Unfällen und Bränden durch Schwarzpulver-Böllerei schützen möchten, für zwei weitere Jahre im Stich.“
Ralf Bauer
ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.