Leichterer Zugang zur Kurzarbeit soll bis März verlängert werden
Kurzarbeit bis 31. März 2022 möglich
Nun soll sowohl die Bezugsdauer als auch der erleichterte Zugang für das Kurzarbeitergeld über das Jahresende hinaus verlängert werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf sei heute vom Bundesarbeitsministerium in die Ressortabstimmung gegeben worden, erklärte die Pressesprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am Mittwoch in Berlin. Die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise seien noch immer zu spüren, so die Sprecherin. Danach würden viele Betriebe und Unternehmen unter gestörten Lieferketten leiden. „Daher ist geplant, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von maximal 24 Monaten und die Zugangserleichterungen um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 zu verlängern.“
Gelten soll dies für Betriebe, die bis zum Ende des Jahres 2021 die Bezugsdauer von 24 Monaten noch nicht ausgeschöpft haben. Sie hätten dann die Möglichkeit, im neuen Jahr weiter von der Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate zu profitieren.
Unterstützung für Betriebe
Für den gleichen Zeitraum sollen ebenfalls die Zugangserleichterungen verlängert werden. So reicht es weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Außerdem müssen Beschäftigte auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
Das bedeutet für Unternehmen, die nur durch die Zugangserleichterungen Kurzarbeit durchführen können, dass sie nicht von der Verlängerung der Bezugsdauer ausgeschlossen werden. Das betreffe laut Sprecherin sowohl Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die bereits seit Jahresbeginn von Lieferengpässen betroffen sind, als auch die von der Pandemie besonders betroffenen kontaktintensiven Dienstleistungsbranchen. Sie können so „über das Jahresende 2021 hinaus in dem generell schwierigen 1. Winterquartal weiterhin unterstützt“ werden.