Wie die Wärmewende gelingen kann
Ute Grabowsky/photothek.de
Ein Gastbeitrag von Timm Fuchs, Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB).
Das Wärmeplanungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es muss noch in den Ländern umgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Städte und Gemeinden mit der Durchführung der Wärmeplanung beauftragt werden. Immerhin hat der Bund dafür 500 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Die Kommunen erwarten allerdings den vollständigen Ausgleich der Kosten. Mit den Wärmeplänen soll Bürgern und Wirtschaft Orientierung gegeben werden. Ebenso wichtig wird die Umsetzung sein. Dabei dürfen Kommunen und Stadtwerke finanziell nicht überfordert werden.
Gemeinsam gut kommunizieren
Spricht man mit BürgermeisterInnen, bekommt man ein Gefühl dafür, wie wichtig eine gute Kommunikation vor Ort ist. Die Menschen sind nach der Diskussion um das Heizungsgesetz verunsichert. Wie lange darf ich meine Öl- oder Gasheizung noch betreiben und welche Energieträger künftig verwenden?
Eine gute Kommunikation geht nur gemeinsam. Die überörtliche Kommunikation der Wärmewende ist Aufgabe von Bund und Ländern. Dazu gehört die Botschaft, dass es auch ohne neue Heizung teuer wird. Die Energieträger Strom und Gas werden durch CO2-Abgaben künftig mehr und mehr belastet. Durch gute und transparente Förderbedingungen können Kostenbelastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern abgemildert und Ängste genommen werden. Dabei müssen die einzelnen Zielgruppen in den Blick genommen werden, denn BürgerInnen sind beispielsweise Hauseigentümer, Mieter, Handwerker, Gewerbetreibende.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit
Alle Gemeinden sollen nach dem neuen Gesetz einen Wärmeplan vorlegen: die Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits bis Ende Juni 2026, alle anderen bis Ende Juni 2028. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat stets darauf hingewiesen, dass die Zeiträume für die Erstellung der Pläne realistisch sein müssen. Hieran sind Zweifel angebracht. Zum einen, weil die personellen Kapazitäten begrenzt sind. Dies betrifft die Kommunalverwaltungen ebenso wie die externen Berater, die bei der Planerstellung helfen. Zum anderen, weil zentrale gesetzliche Rahmenbedingungen zur Planerstellung nicht ausreichend klar sind.
Ein Beispiel: Für viele Gemeinden wird die gesetzlich vorgesehene, verkürzte Wärmeplanung den Aufwand ganz maßgeblich reduzieren. Diese kommt in Betracht, wenn kein Potenzial für ein Wärmenetz gegeben ist. Orientierung hierfür soll ein Leitfaden des Bundes geben. Dessen Veröffentlichung lässt auf sich warten. Seine Realisierung war von der zwischenzeitlichen Haushaltssperre betroffen. Es ist richtig, dass die Zeit beim Klimaschutz drängt. Aber: Orientierung schafft man nur durch klare und verlässliche Grundlagen.
Ohne Unterstützung wird es nicht gehen
Der Beginn des Wärmeplanungsgesetzes war holprig. Das attraktive Förderprogramm für Wärmepläne der Nationalen Klimaschutzinitiative wurde aufgrund des Streits um den Haushalt 2024 plötzlich und unerwartet ausgesetzt. Kommunen konnten die vorbereiteten Anträge nicht stellen. Das sorgte für Verunsicherung und nicht selten für Frust. Ebenso war es bei der Bundesförderung für die effizienten Wärmenetze. Auf einen Antragsstopp folgte die Kürzung der ohnehin nicht ausreichenden Förderung um 200 Millionen Euro ab dem Jahr 2026.
Die Förderung von Wärmenetzen ist nicht allein eine Aufgabe des Bundes. Einzelne, aber längst nicht alle Länder werden bislang dieser Verantwortung zur Mitfinanzierung gerecht. Dies betrifft auch die gezielte Förderung der Wärmewende in den kommunalen Liegenschaften und Quartieren. Damit können die Kommunen vor Ort sichtbar machen, dass die Wärmewende funktioniert. Stärken wir die Investitionsbereitschaft der Kommunen in die Wärmewende, wirkt sich das auf die Bürger aus. Deshalb ist die soeben erfolgte ersatzlose Streichung der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung kontraproduktiv. Sie muss unbedingt überdacht werden.
Wir brauchen einen Plan für übermorgen
Die klimagerechte Transformation ist eine gewaltige Herausforderung für die Kommunen, aber auch für die Stadtwerke. Nach Schätzungen werden für den Umbau des Energiesystems allein bis 2030 rund 600 Milliarden Euro notwendig sein. Das Vertrauen in die Stadtwerke ist hoch, die Erwartungen an sie sind traditionell noch höher. Um dem gerecht zu werden, benötigen die kommunalen Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen.
Der Ausbau von Wärmenetzen ist zeit- und kapitalintensiv. Der Erfolg hängt maßgeblich vom Anschlussgrad ab. Wärmenetze sind für viele Quartiere energiewirtschaftlich, technisch und ökologisch eine sinnvolle Lösung. Damit die Menschen sich nicht für eine weniger optimale Versorgung entscheiden, sollte das Anschlussrisiko staatlich abgesichert werden.
Denkbar wäre etwa ein KfW-Kredit, der erst fällig wird, wenn ein bestimmter Anschlussgrad erreicht ist. Erforderlich ist daneben eine vorausschauende Regulierung der Stromnetze. Vorausschauend bedeutet, dass die Integration von erneuerbaren Energien ermöglicht und zugleich der Anschluss von Wärmepumpen und E-Ladesäulen abgesichert wird.
Die Zukunft der Gasnetze betrifft Kommunen und Stadtwerke. Es ist gut für die Wirtschaftlichkeit der Gasnetze, dass die Abschreibungszeiträume verkürzt werden sollen. Schließlich muss es aber auch eine faire Verteilung der Lasten geben, wenn die Netze nicht für den Transport von Wasserstoff in Betracht kommen.
Timm Fuchs
ist Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund und zuständig für die Themen Energiewirtschaft und Energierecht, Verkehr, Bevölkerungsschutz sowie Ländliche Räume.