Bezahlbaren Wohnraum schaffen
„Wohnen ist ein Menschenrecht!“ – diese Grundüberzeugung eint Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Alleinstehende, Alleinerziehende und Familien finden kaum noch Wohnungen. Die Wartelisten bei kommunalen Wohnungsgebern werden immer länger und die Frustrationen immer größer. Die SPD räumt daher der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in ihrer Arbeit in Bund, Land und Kommunen zentrale Bedeutung ein. Auf dem kleinen Landesparteitag in Bruchsal haben daher Jusos, SPD-Landtagsfraktion und die SGK einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der unserer Ansicht nach die Rahmenbedingungen für die dringend benötigten Verbesserungen schaffen kann. Der Antrag wurde am 28. April von den Delegierten des Parteitages angenommen. Wir stellen hier einige Punkte daraus vor.
Das Land muss handeln – LEG Wohnen ist unverzichtbar
Zur Staatsaufgabe des Landes gehört nach unserer Auffassung ein Dreiklang aus einem Wohnungsbereich in öffentlicher Hand, staatlicher Wohnraumförderung und Unterstützung des Eigenerwerbs für breite Bevölkerungsschichten. Die SPD hat in ihrer Regierungszeit mit der Verdreifachung der Landeswohnraumförderung unter den Gesichtspunkten zwei und drei dieses Dreiklangs massive Fortschritte für die Menschen erreicht. Der Verzicht auf landeseigene Wohnungen passt nicht zu diesem Ansatz.
Mit einer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) geben wir dem Wohnungsbereich in öffentlicher Hand spiegelbildlich und in Ergänzung der kommunalen Gesellschaften auch auf Landesebene ein Gesicht. Dabei soll eine LEG Wohnen nicht nur landeseigene Flächen im Sinne des sozialen Wohnungsbaus und der erschwinglichen Wohnraumschaffung für Familien entwickeln, sondern auch als Kooperationspartnerin für Kreise, Gemeinden, kleinere städtischer Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften dienen. Die LEG Wohnen kann als Vorfinanziererin für neubaurelevante Flächen auftreten und so preisdämpfend wirken. Unter ihrem Dach können interkommunale und regionale Kooperationen zum Wohnungsbau entwickelt werden. Auch können unter ihrem Dach Stadt-Umland-Region-Kooperationen zum Wohnungsbau entwickelt werden. Trotz steigendem Bedarf geht die Anzahl der Sozialwohnungen jedes Jahr aufgrund auslaufender Bindungen und fehlenden Neubaus zurück. Auch dieser Entwicklung wollen wir mit der LEG als einem Instrument offensiv entgegenwirken.
Mit der Versiegelung weiterer Flächen ist im Sinne der Nachaltigkeit weiterhin sparsam umzugehen. Dem entgegen steht die unmittelbare Not vieler Menschen und der massive Druck auf den Wohnungsmarkt. Alleine bis 2025 werden in Baden-Württemberg bis zu 500.000 neue Wohnungen benötigt. Deshalb sehen wir es als notwendig an, insgesamt 7.400 ha im Land als Bauflächen zu aktivieren. Diesen Verbrauch zusätzlicher Flächen wollen wir allerdings an eine erhöhte Bewohnungsdichte koppeln. Dies soll etwa durch verstärktes Bauen in die Höhe gewährleistet werden. Dabei kommt es darauf an, dass die zusätzlich aktivierten Bauflächen tatsächlich auch dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Um eine dem dringenden Bedarf angemessene Umsetzung von sozialem Wohnungsbau sicherzustellen, setzen wir uns im gleichen Atemzug dafür ein, den ca. 7.400 ha zusätzlich aktivierten Flächen, was etwa fünf Prozent der bebauten Fläche entspricht, eine 100-prozentige Erhöhung der Landeswohnraumförderung auf insgesamt 500 Millionen Euro gegenüberzustellen.
Die Kommunen müssen unterstützt werden
Nur in einem Land mit starken Kommunen kann die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum vor Ort gelingen. Viele Kommunen scheitern aus rein haushälterischen Gründen daran, Vorkaufsrechte auszuüben oder Baulücken zu erwerben. Die gute finanzielle Ausstattung von Kommunen und die Weitergabe von vom Bund für die Kommunen vorgesehen Geldern ohne Vorwegabzüge sind darum ein struktureller Bestandteil einer aktiven Wohnraumpolitik.
Die Kommunen wollen wir bei einer am langfristigen Bedarf orientierten Bauflächenpolitik unterstützen. Hierzu gehört für uns ein Vorkaufsrecht im Sinne des Allgemeinwohls und eine Unterstützung bei einer stärkeren Durchmischung von Neubaugebieten mit Einfamilienhäusern und Geschossbauweise.
Die Landesbauordnung ist eine zentrale Steuerungsmöglichkeit, um die Wohnraumoffensive ökologisch und demografiefest zu gestalten. Unter dem Gesichtspunkt der galoppierenden Baukostenentwicklung entsteht bei vielen Regelungen in der Landesbauordnung ein Zielkonflikt mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Wir wollen darum die Landesbauordnung entschlacken und prüfen, auf welche Einzelpunkte verzichtet werden kann bzw. welche sinnvollen aber nicht ordnungsrechtlich notwendigen Maßnahmen auch über eine finanzielle Förderung stärker in den Wohnraum implementiert werden können. Auch wollen wir bürokratische Hemmnisse und komplexe Genehmigungsverfahren vereinfachen.
Mietpreisspiegel standardisieren
Die Standardisierung des qualifizierten Mietpreisspiegels soll um eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht erweitert werden. Unabdingbar ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung. Der Erfolg der Mietpreisbremse kann nur gewährleistet werden, wenn die Erhebung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht auf individuellen Annahmen beruht, sondern auf belastbare, statistische Daten zurückgreift. Gerade, da politische Maßnahmen zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum oft erst mehrere Jahre später greifen, muss der Trend rasant steigender Miet- und Wohnkosten mit einem Mietpreisspiegel und einer wirkungsvollen Mietpreisbremse flächendeckend bekämpft werden. Alle Versuche der Union, das sozialdemokratische, sinnvolle Instrument der Mietpreisbremse auszuhöhlen, werden wir als SPD daher unterbinden und auf eine konsequente Umsetzung der Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag pochen.
Bemühungen auf kommunaler Ebene
Den Kommunen sollen mehr Möglichkeiten der Steuerung von Wohnungsbau vor Ort an die Hand gegeben werden. So soll die Möglichkeit, durch Quoten den Anteil von sozial gebundenem Wohnungsbau zu definieren, nicht nur bei Neuausweisung von Wohngebieten, sondern auch bei größeren Wohnprojekten im Innenraum möglich sein. Auch sollte ein kommunales Vorkaufsrecht, befreit von der Grunderwerbssteuer, geprüft werden.
Das Land sollte künftig Träger des sozialen Wohnungsbaus durch direkte Zuschüsse pro gebautem Quadratmeter beim sozialen Wohnungsbau unterstützen. Für Kommunen und kommunale Wohnungsbauunternehmen muss diese Förderung jedoch in ausreichendem Umfang, etwa im Rahmen der Erhöhung der Mittel auf 500 Millionen Euro, stattfinden, damit eine signifikante Wirkung landesweit erzielbar ist.
Auf kommunaler Ebene sollte auf eine Konzept- statt auf eine Höchstpreisvergabe bei Grundstücksverkäufen geachtet werden. Es sollte nicht sein, dass kommunale Grundstücke nur an den Höchstbietenden veräußert werden.
Dieser Text ist zuerst im Landes-SGK EXTRA der DEMO erschienen und wird an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung der SGK Baden-Württemberg veröffentlicht.