Aktuelles

Bezahlkarte für Asylbewerber: Was die Erfahrungen aus Brandenburg zeigen

Erste Erfahrungen aus Brandenburg zeigen: Die Bezahlkarte für Asylsuchende verringert den Aufwand für die Behörden nicht, teilweise steigt er sogar. Ein Kernanliegen wurde trotzdem erreicht.

von Carl-Friedrich Höck · 17. Juli 2025
Hand hält Plastikkarte

Eine blaue Visa-Bezahlkarte (hier aufgenommen in Hamburg). Bezahlkarten für Asylbewerber*innen sind mittlerweile in den meisten Kommunen im Einsatz und können monatlich mit einem Guthaben aufgeladen werden.

Was als Politikum startete, ist mittlerweile Alltag in vielen brandenburgischen Kommunen: die sogenannte Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen. Brandenburg hat im vergangenen Jahr mit 13 weiteren Ländern ein gemeinsames Vergabeverfahren gestartet und den Dienstleister „Secupay“ beauftragt, die technischen Voraussetzungen zur Einführung einer „SocialCard“ zu schaffen. Für das Verfahren und die Einführung der Karte hat das Land knapp 1,9 Millionen Euro bereitgestellt. Damit die Leistungen möglichst einheitlich gewährt werden, hat die Landesregierung eine Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen.

Ganz gelungen ist das nicht, denn die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städte. In Potsdam hat der Stadtrat gegen die Einführung der Bezahlkarte gestimmt. Und der Landkreis Märkisch-Oderland hat die Bezahlkarte bereits im Mai 2024 auf eigene Faust eingeführt – lange vor den meisten anderen Kreisen und mit einem eigenen Anbieter (PayCenter).

Bezahlkarte verhindert Überweisungen ins Ausland

Die vom Land initiierte Karte basiert auf einer herkömmlichen Visa-Debit-Karte. Die Behörden laden sie per Überweisung mit einem monatlichen Guthaben auf. Die Geflüchteten dürfen im Regelfall bis zu 50 Euro pro Monat in bar abheben. Die Bezahlkarte kann nur in Deutschland eingesetzt werden und es sind grundsätzlich auch keine Überweisungen auf andere Konten möglich. Die Leistungsbehörden können aber Ausnahmen zulassen, damit die Geflüchteten zum Beispiel Geld an ihren Mobilfunkanbieter, die Kita oder Nahverkehrsunternehmen überweisen können.

Reibungslos verlief die Einführung nicht. So berichtet der Tagesspiegel von mehreren Geflüchteten, die das Geld fürs Deutschlandticket nicht überweisen konnten oder deren Bezahlkarte an der Supermarktkasse nicht akzeptiert wurde. Kritik übte das „Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus“. Auf seiner Internetseite verweist es darauf, dass Geflüchtete in vielen Situationen gar nicht bar zahlen könnten – etwa auf Wochen- und Flohmärkten, am Imbiss oder bei der Tafel. Die Einführung der Karten stelle die Verwaltungen außerdem vor personelle, technische und finanzielle Herausforderungen. Auch im laufenden Betrieb entstehe erheblicher Mehraufwand.

Stimmt das? Die DEMO hat mehrere Landkreise um eine Einschätzung gebeten. Die Antworten fielen teilweise unterschiedlich aus.

Mehr Prüfaufwand, ansonsten wenig Probleme

Der Landkreis Märkisch-Oderland, der bei der Einführung der Karte vorgeprescht war, teilt mit: Der Verwaltungsaufwand sei „seit Einführung der Bezahlkarte insgesamt ungefähr gleichgeblieben“. Ein klarer Vorteil liege in der Digitalisierung des Auszahlungsprozesses. Beschwerden habe es im Landkreis nicht gegeben, die Handhabung verlaufe problemlos. Lediglich unmittelbar nach der Einführung hätten eine Apotheke und eine Postfiliale die neue Karte nicht akzeptiert. Das Problem sei inzwischen gelöst.

Kritischer fällt das Zwischenfazit des Landkreises Dahme-Spreewald aus. Dort wurde die Bezahlkarte im März 2025 eingeführt. Zuvor hatten die Asylbewerber*innen monatlich Barschecks erhalten. Die Einführung der Bezahlkarte habe „zu erheblichen Mehraufwänden“ geführt, berichtet der Landkreis. Er begründet das einerseits mit dem administrativen Aufwand bei der Einführung und gestiegenen Beratungsbedarfen. Zum anderen müsse nun jede anstehende Überweisung oder Lastschrift einzeln geprüft und genehmigt werden.

Weiter teilt der Landkreis mit: Beschwerden von Leistungsberechtigten gebe es zwar, in 90 Prozent der Fälle seien diese aber auf „Anwendungsfehler der Karteninhaber“ zurückzuführen, weil beispielsweise eine IBAN falsch eingegeben wurde. Mit Blick auf die Zukunft gibt sich die Kreisverwaltung optimistisch: „Je mehr Leistungsempfänger die Bezahlkarte erhalten und deren Nutzung erlernen, desto reibungsloser werden die Abläufe für alle Beteiligten sein.“ Ein Kernanliegen sei mit der Einführung der Karte immerhin erreicht worden: Überweisungen und Lastschriften von Leistungsempfängern könnten geprüft und beschränkt werden.

Widerspruchsverfahren gegen Bezahlkarte kosten Zeit

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde die Bezahlkarte ebenfalls im März 2025 eingeführt. Für ein Fazit sei es zu früh, teilt die Pressestelle mit. „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beratungs- und Unterstützungsbedarf generell hoch ist, dass Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Bezahlkarte deutlich Zeit in der Verwaltungsarbeit einnehmen und dass ein Mehrwert bisher nicht erkennbar ist.“ Der Verwaltungsaufwand sei gestiegen, Mehrkosten für den Landkreis seien jedoch nicht entstanden. Für die Geflüchteten im Kreis Potsdam-Mittelmark sollte zumindest die Überweisung für das Deutschlandticket kein Problem darstellen: Für einige wichtige Vertragspartner wie das ÖPNV-Unternehmen Regiobus sei die Überweisungsfunktion für alle Karteninhaber*innen im Landkreis aktiviert worden, erklärt die Kreisverwaltung.

Der Landkreis Barnim berichtet, es habe zwar zu Beginn personellen Mehraufwand gegeben. Inzwischen seien aber „erste administrative Entlastungen spürbar“. Anfängliche kleinere systemische Mängel habe der Anbieter mittlerweile behoben. Perspektivisch sei damit zu rechnen, dass der personelle und organisatorische Aufwand sinke. „Ein weiterer Vorteil besteht in der manipulationssicheren Form der Leistungsgewährung“, schreibt die Pressestelle.

Geld für Asylbewerber soll im Land bleiben

In der Gesamtschau lässt sich festhalten: Das Argument mancher Befürworter*innen, die Bezahlkarte werde den Verwaltungsaufwand der Kommunen senken, konnte bisher nicht bestätigt werden. Unter anderem hatte das die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Antrag behauptet. 

In Brandenburg stand aber ohnehin ein anderer Aspekt im Fokus: Weil die Geflüchteten den größten Teil des Geldes nicht mehr in bar erhalten, können sie es nicht mehr so einfach ins Ausland transferieren, etwa um ihre Familien zu unterstützen. „Dieses Umsteuern ist notwendig, damit das Geld tatsächlich für den täglichen Lebensbedarf ausgegeben wird“, betonte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke im Mai 2024, als die Bezahlkarte auf den Weg gebracht wurde. Diese sei „auch ein Beitrag im Kampf gegen die Schleuserkriminalität“.

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

Weitere interessante Rubriken entdecken

0 Kommentare
Noch keine Kommentare