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Grundsicherung beschlossen: Auf diese Details hat sich Schwarz-Rot geeinigt

5. März 2026 17:46:58

Der Bundestag hat entschieden: Die neue Grundsicherung löst ab Juli schrittweise das Bürgergeld ab. Was haben Union und SPD geplant – und was wurde auf den letzten Metern noch geändert?

Hausfassade mit Logo der Agentur für Arbeit

Das Bürgergeld wird zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet. Das Foto zeigt ein Gebäude der Agentur für Arbeit, aufgenommen in Köln.

Monatelang bestimmte die Debatte zur Bürgergeld-Reform die Bundespolitik. Am 5. März hat der Bundestag die neue Grundsicherung nun verabschiedet. Das Bürgergeld, in seiner bisherigen Form, wird abschafft. Die Reform sieht strengere Regeln und härtere Sanktionen vor, um Menschen schneller in Arbeit zu bringen.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD verteidigten den Entwurf, den sie noch stellenweise überarbeitet hatten, gegen die teils scharfe Kritik aus der Opposition. Am Ende stimmten im Bundestag 321 Abgeordnete für und 268 gegen das Gesetz, zwei enthielten sich. Ende März geht der Entwurf in die Abstimmung im Bundesrat, dessen Zustimmung allerdings nicht zwingend notwendig ist. Die Reform tritt dann schrittweise ab Juli in Kraft.

Was ändert sich im Vergleich zum Bürgergeld?

Einmal vorweg: Für die meisten Empfänger*innen ändert sich eigentlich nur der Name. Die Höhe der Geldbezüge bleibt nämlich gleich. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jens Peick sagte im Bundestag: „Für diejenigen, die mitmachen und sich an die Regeln halten, ändert sich nichts.“

Peicks Fraktionskollegin Daniela Rump betonte, es gehe bei der Grundsicherung um die Balance zwischen Hilfe und Eigenverantwortung, zwischen „Fördern und Fordern“. „Wir stehen an der Seite derjenigen, die Hilfe benötigen, aber wir erwarten auch Einsatz und Verantwortung“, sagte sie.

Gegenüber dem Bürgergeld wird mit der neuen Grundsicherung das Ziel der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung wieder stärker betont. Empfänger*innen sollen also eher eine Tätigkeit annehmen, als eine Weiterbildung zu absolvieren. Die Mitarbeiter*innen in den Jobcentern haben aber Handlungsspielraum, in Einzelfall doch eine Qualifizierung zu genehmigen.

Grundsicherung: Wie hart werden die Sanktionen?

Wer also nicht ausreichend daran mitwirkt, wieder in Arbeit zu kommen, wird sanktioniert, und zwar schärfer als vorher. Wer zwei Termine im Jobcenter verpasst, muss mit Kürzungen von 30 Prozent rechnen, wer einen dritten Termin verpasst, kann alle Leistungen verlieren, und wer gar nicht mehr erreichbar ist, verliert in letzter Konsequenz auch die Übernahme der Wohnkosten, also jegliche Unterstützung. Wer Arbeitsgebote ausschlägt, soll ebenfalls die Leistungen verlieren.

Nach wie vor gilt aber: Wer sich wieder beim Jobcenter meldet und wieder mitwirkt, bekommt auch wieder Unterstützung.

Wie werden Menschen mit Erkrankungen geschützt?

Union und SPD rangen bis zuletzt über die Frage, inwiefern vor einer Sanktion eine persönliche Anhörung erfolgen muss. Für Menschen mit Erkrankungen gelten Härtefallregelungen. Allerdings sind nicht alle Erkrankungen im Vorfeld diagnostiziert.

Damit die Sanktionen keine Menschen treffen, die aufgrund psychischer Erkrankungen Schwierigkeiten in der Kommunikation mit dem Jobcenter haben, sollen Mitarbeiter*innen ihnen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch.

Wann sie das tun, liegt in ihrem eigenen Ermessen – der Gesetzesentwurf spricht von „Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung“. Diese Formulierung wurde nun ergänzt: Jobcenter-Mitarbeiter*innen können ein ärztliches oder psychologisches Attest einfordern, um sicherzugehen.

Was müssen Eltern beachten?

Bislang wurde von Eltern erwartet, dass sie ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine Arbeit aufnehmen. Diese Regelung wird mit der Grundsicherung verschärft: Eltern müssen ihre Kinder bereits nach 14 Monaten in Betreuung geben, um sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ursprünglich waren zwölf Monate geplant, die SPD-Fraktion konnte den Zeitraum in den Verhandlungen aber ausdehnen.

Was gilt für das Schonvermögen?

Beim Bürgergeld konnten Empfänger*innen während einer Karenzzeit von einem Jahr ein Schonvermögen behalten. Diese Karenzzeit wird nun gestrichen, die Höhe des Vermögens, das man während des Grundsicherungsbezug behalten darf, wird nach Altersstufen gestaffelt. Menschen sollen also zunächst auf ihr Vermögen zurückgreifen, bevor sie Grundsicherung in Anspruch nehmen.

Was gilt für die Wohnkosten?

Die Übernahme der Wohnkosten gehört zu den Punkten, die an der Bürgergeld-Reform am schärfsten kritisiert wurden. Beim Bürgergeld galt: Innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr übernahmen die Jobcenter die Kosten für die Unterkunft, egal in welcher Höhe.

Das soll sich mit der Grundsicherung ändern, die Kosten für die Unterkunft werden nur noch bis zum 1,5-fachen einer kommunal festgelegten Grenze übernommen. Mieterschutzverbände warnen vor Obdachlosigkeit, denn Betroffene könnten auf dem vielerorts angespannten Wohnungsmarkt so schnell keine Alternative finden.

Die strengeren Regeln zur Übernahme der Wohnkosten wurden nun beschlossen. Die Fraktionen von Union und SPD einigten sich aber auf Ausnahmen, wenn es um Bedarfsgemeinschaften mit Kindern geht. Ihre Wohnkosten dürfen innerhalb der Karenzzeit die Obergrenze überschreiten.

Was wird sonst noch geändert?

Unter anderem wurde die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige verschärft. Demnach soll das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit überhaupt geeignet ist, um den Lebensunterhalt zu tragen. Andernfalls ist die oder der Selbstständige angehalten, sich umzuorientieren.

Auch will die Koalition stärker gegen Missbrauch von Sozialleistungen vorgehen und Schwarzarbeit bekämpfen. Der endgültige Gesetzesentwurf gibt der Bundesagentur für Arbeit weitere Befugnisse, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose gestand am Donnerstag im Bundestag ein: „Dieses Gesetz ist ein Kompromiss, hätten wir es alleine geschrieben, manches sähe vielleicht anders aus. Wir schaffen aber heute nichts ab, wir schreiben und entwickeln weiter und blicken nach vorn.“

Im November 2025 erhielten gut 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld, davon waren knapp 1,4 Millionen Kinder. Nur ein Drittel der Empfänger*innen war erwerbsfähig und stand für eine Jobvermittlung zur Verfügung.

Dieser Text wurde zuerst auf vorwaerts.de veröffentlicht.

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