Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger Verpackungssteuer ist gescheitert
Die Stadt Tübingen darf eine Steuer auf Einwegverpackungen erheben, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Deutsche Städtetag rechnet damit, dass nun weitere Kommunen eine Verpackungssteuer einführen werden.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit der Tübinger Verpackungssteuer befasst.
Die Stadt Tübingen erhebt eine Steuer auf Einwegverpackungen – und darf das auch in Zukunft. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Beschluss wurde nun veröffentlicht. Seit Januar 2022 besteuert die Kommune den Verbrauch von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck in der Gastronomie. Ein Schnellrestaurant hat dagegen geklagt, der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre hinweg.
Örtliche Verbrauchssteuer
Nachdem im Mai 2023 das Bundesverwaltungsgericht der Stadt Tübingen im Wesentlichen Recht gegeben hat, ist das Schnellrestaurant nun auch mit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung gescheitert.
In einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes heißt es: Bei der Verpackungssteuer handele es sich um eine „örtliche“ Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 105 Absatz 2a Satz 1 Grundgesetz (GG). Der mit der Verpackungssteuersatzung bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen widerspreche auch keiner maßgeblichen Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts.
Städtetag hofft auf bundesweite Regelung
Als „wichtige Entscheidung für die Städte“ bewertete der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Helmut Dedy den Beschluss in einem Statement. In Deutschland würden jede Stunde rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht. „Einwegverpackungen für Gerichte und Getränke zum Mitnehmen sorgen in den Städten für viel Müll und zusätzliche Entsorgungskosten“, so Dedy. Eine kommunale Verpackungssteuer könne einen Anreiz schaffen, häufiger auf Mehrweggeschirr zurückzugreifen. Der Aufwand der Städte für die großen Mengen an achtlos weggeworfene Einwegverpackungen werde mehr und mehr.
Laut Dedy rechnet der Städtetag damit, dass jetzt mehr Städte eine Verpackungssteuer lokal einführen werden. Er fügte hinzu: „Gleichzeitig würden wir eine bundesweite Regelung begrüßen, eine solche Steuer einführen zu können. Darum werden wir bei einer neuen Bundesregierung werben.“
Berliner SPD: Senat soll Verpackungssteuer prüfen
Noch am Mittwoch warb die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus dafür, auch in der Bundeshauptstadt die Einführung einer Verpackungssteuer zu prüfen. Die umwelt- und klimaschutzpolitische Sprecherin Linda Vierecke erklärte: „Der stetig ansteigende Müll ist für die Berlinerinnen und Berlinern nicht mehr tragbar und erfordert neue Lösungen.“ Dennoch seien derzeit noch viele Fragen offen zur Verpackungssteuer. „Besonders wichtig ist es uns, dabei im Blick zu haben, welche Belastungen auf die vielen kleinen Betriebe zukommen und wie man diese abfedern könnte“, so Vierecke. Auch müsse genau geschaut werden, welcher bürokratische Aufwand für Berlin hinter der Steuer stecke.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung des BVerfG zum Beschluss vom 27. November 2024
Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. November 2024
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.